Die Ampel-Koalition hatte gerade beschlossen, Cannabis für Erwachsene legal verkaufen zu lassen, da kamen schon die praktischen Fragen: Wer baut das an, auf wie viel Fläche, und lohnt sich das für Landwirte? Eine Kleine Anfrage aus der Unionsfraktion (Drucksache 20/551) wollte es genau wissen. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/653) vom 11. Februar 2022 ist vor allem eins: ein Dokument des Noch-nicht-Wissens, mit ein paar interessanten Zahlen.
Worum es den Fragestellern ging
Die Fragesteller zitieren den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, der eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ vorsah. Bis dahin war der Anbau von Hanf in Deutschland nur für medizinische Zwecke und als Nutzhanf erlaubt. Außerdem verweisen sie auf Agrarminister Cem Özdemir, der laut Bild am Sonntag vom 26. Dezember 2021 davon ausging, dass viele Bäuerinnen und Bauern bereits „in den Startlöchern“ stünden. Daraus entstanden 26 Fragen, von der Anbaufläche über den „Joint-Ertrag je Hektar“ bis zum Führerschein. Die Antwort kam vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Schreiben vom 11. Februar 2022.
Die Kurzfassung: noch nichts entschieden
Gleich in der Vorbemerkung macht die Bundesregierung klar, wo sie steht. Ziel der kontrollierten Abgabe sei, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern und den Jugendschutz zu gewährleisten. Nach vier Jahren solle das Gesetz auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen evaluiert werden. Das Vorhaben betreffe sehr viele Rechtsgebiete, vom Anbau über Handel und Jugendschutz bis zu Steuer-, Straßenverkehrs-, Straf-, Völker- und Europarecht.
Zur konkreten Ausgestaltung „kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“. Dieser Satz und Verweise darauf ziehen sich durch die ganze Antwort. Zwölf Fragen, darunter zu Lizenzen, Sortenzulassung, Qualitätssicherung, THC-Grenzen, der Rolle der Cannabisagentur und der Vereinbarkeit mit dem UN-Einheitsübereinkommen, beantwortet sie gemeinsam mit einem einzigen Satz: Das könne man noch nicht beantworten.
Stehen die Bauern in den Startlöchern?
Wie viele Landwirte sich gemeldet haben, sagt die Antwort nicht. Sie hält aber fest, dass die deutsche Agrarwirtschaft dem Vorhaben „aufgeschlossen“ gegenüberstehe und darin auch neue Einkommenschancen sehe. Seriöse Schätzungen zu Produktion und Verbrauch seien derzeit nicht möglich, weil wichtige Größen wie Kosten und Preise unbekannt seien. Auch zum Gewinn pro Quadratmeter im Vergleich zu Lebensmitteln gibt es keine Daten, weil der Anbau für Genusszwecke ja noch nicht legal war.
Die Zahlen zum Medizinalcannabis
Wie viel Cannabis in Deutschland insgesamt konsumiert wird, weiß die Bundesregierung nicht. Sie liefert aber die Mengen an Medizinalcannabis, die nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an Apotheken geliefert wurden:
- 2011: 8 Kilogramm
- 2013: 28 Kilogramm
- 2015: 89 Kilogramm
- 2016: 163 Kilogramm
- 2017: 994 Kilogramm
- 2018: 2.699 Kilogramm
- 2019: 4.321 Kilogramm
- 2020: 6.292 Kilogramm
- 2021: 9.007 Kilogramm
Der Sprung ab 2017 ist deutlich. Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Menge fast verzehnfacht.
Der Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland läuft nach dem Betäubungsmittelgesetz, insbesondere § 19 BtMG, und den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe. Aus Sicherheitsgründen findet er ausschließlich in geschlossenen Gebäuden statt. Beim Import sind für das Arzneimittelrecht die Landesbehörden zuständig, für die betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnisse die Bundesopiumstelle im BfArM.
Gibt es Agrarförderung für Cannabis?
Ob Cannabis zu Genusszwecken der üblichen Agrarförderung unterfallen soll, ist offen. Die Antwort erklärt aber die damals geltenden Regeln für Hanf: EU-Direktzahlungen gibt es für Hanfflächen nur, wenn Saatgut aus dem Gemeinsamen Sortenkatalog verwendet wird und der THC-Gehalt der Sorte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht über 0,2 Prozent liegt. Ob die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) später Anbau und Verarbeitung von Genuss-Cannabis fördern soll, will man erst prüfen, wenn die Pläne weiter sind.
Was andere EU-Länder machen
Legal angebaut und abgegeben wurde Cannabis zu Genusszwecken in der EU damals nur in Malta. Ein Gesetz vom 18. Dezember 2021 erlaubt dort nichtkommerziellen Vereinigungen, Cannabis anzubauen und an volljährige Mitglieder abzugeben. Erwachsene dürfen bis zu vier Pflanzen in der Wohnung ziehen. Spanien, Portugal, die Niederlande, Belgien, Italien und Tschechien mildern Sanktionen oder sehen von ihnen ab. In den Niederlanden gilt seit Juli 2020 zudem ein Gesetz, das Anbau und Vertrieb im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie erlaubt.
Tabak streng, Cannabis locker?
Die Fragesteller sahen einen Widerspruch: Bei Tabak werde Konsum mit Steuern und Werbeverboten gebremst, bei Cannabis gefördert. Die Bundesregierung antwortet, Gesundheits- und Jugendschutz seien ein wichtiges Anliegen. Bekannte Maßnahmen wie Besteuerung sowie Werbe- und Verkaufsbeschränkungen würden bei der Umsetzung „zu prüfen sein“. Qualität und Verbraucherschutz sollen Leitlinien des Gesetzentwurfs werden.
Führerschein und Waffenschein
Zum Schluss ging es um die Frage, ob schon gelegentlicher Konsum Zweifel an der Eignung zum Autofahren oder zum Umgang mit Waffen begründet. Die Antwort beschreibt nur die geltende Rechtslage. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden, wenn gelegentlicher Konsum vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. Beim Waffenrecht sind nach § 6 Waffengesetz Abhängigkeit und fehlende Sorgfalt im Umgang relevant. Ob Cannabiskonsum darunter fällt, entscheidet die Waffenbehörde im Einzelfall.
Einordnung
Die Antwort kam rund zwei Monate nach Amtsantritt der Regierung, entsprechend dünn ist sie. Wer wissen wollte, wie viel Fläche, welche Lizenzen und welche THC-Grenzen kommen, ging leer aus. Wertvoll sind die BfArM-Zahlen zum Medizinalcannabis und der Überblick über Europa. Wer sich für die Kultur rund um Cannabis interessiert, findet bei uns die Erklärung zum Hashtag #420laf.
Späterer Stand
Der Weg ging anders als 2022 angekündigt. Lizenzierte Geschäfte kamen nicht. Stattdessen trat am 1. April 2024 das Cannabisgesetz in Kraft, das Besitz und privaten Eigenanbau für Erwachsene in begrenztem Umfang erlaubt und nichtkommerzielle Anbauvereinigungen vorsieht, ähnlich dem Modell aus Malta.
Quellen
- Kleine Anfrage „Hanfanbau in Deutschland“, Drucksache 20/551
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/653 vom 11.02.2022
- Wikipedia: Cannabisgesetz
Stand: 22.10.2026
