QR-Code auf der Weinflasche: Was die Bundesregierung wirklich zum E-Label sagt

Ab Dezember 2023 sollten Weine in der EU Zutaten und Nährwerte angeben müssen, und zwar entweder auf dem Etikett oder, mit einer Ausnahme, digital per QR-Code. Ein Jahr vorher gab es Aufregung: Ein Fachmedium berichtete, das Bundeslandwirtschaftsministerium habe sich gegen dieses sogenannte E-Label ausgesprochen. Eine Kleine Anfrage aus der Unionsfraktion (Drucksache 20/5136) wollte wissen, was da dran ist. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/5281) vom 19. Januar 2023 ist ein bemerkenswerter Fall von „Haben wir nie gesagt, aber …“.

Worum es den Fragestellern ging

Die Fragesteller beschreiben in ihrer Vorbemerkung die neue EU-Regel. Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 wurde die Gemeinsame Marktorganisation geändert. Für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden, sind neben den bisherigen Pflichtangaben wie Allergenen auch eine Nährwertdeklaration und ein Zutatenverzeichnis Pflicht. Auf der Flasche selbst kann sich der Erzeuger auf den Brennwert beschränken, den Rest darf er elektronisch bereitstellen. Erzeuger haben demnach drei Wege: alles aufs Etikett drucken, einen QR-Code zur eigenen Webseite anbringen oder einen QR-Code zu einer gemeinsamen Plattform wie „U-Label“ nutzen, die laut Anfrage in 16 Betrieben in mehreren EU-Staaten getestet wurde.

Deutscher Weinbauverband und Verband Deutscher Sektkellereien sehen im E-Label klare Vorteile. Umso mehr irritierte die Fragesteller ein Bericht des Branchenmediums dwm-aktuell, wonach sich das BMEL im April 2022 gegen das E-Label ausgesprochen habe. Das widerspreche den Digitalisierungszielen des Koalitionsvertrags. Gefragt wurde unter anderem nach der Datengrundlage dieser Haltung, nach beteiligten Abteilungen, nach Gesprächen mit Verbänden und anderen EU-Staaten, nach Mehrsprachigkeit bei Exportweinen und nach schwankenden Zutaten durch Gär- und Reifeprozesse. Die Anfrage ist auf den 21. Dezember 2022 datiert. Das BMEL übermittelte die Antwort mit Schreiben vom 18. Januar 2023, die Drucksache trägt das Datum 19. Januar 2023.

„Zu keiner Zeit“ dagegen

Die gut zwei Dutzend Teilfragen zu Frage 1 und 2 beantwortet die Bundesregierung gemeinsam und mit einem klaren Satz zum Einstieg: Sie habe sich „zu keiner Zeit“ gegen die Einführung eines E-Labels bei Wein ausgesprochen. Mit der Verordnung 2021/2117 seien Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration für Weinbauerzeugnisse eingeführt worden. Die Pflichtangaben könnten auf dem Etikett oder, mit Ausnahme des Brennwerts, auf elektronischem Weg gemacht werden.

Auf die Detailfragen zum internen Entscheidungsprozess, zu beteiligten Abteilungen oder zu Gesprächen mit dem Weinbauverband geht die Antwort nicht ein. Folgerichtig, wenn man davon ausgeht, dass es diese Entscheidung nie gab. Für Leser, die genau wissen wollten, was im April 2022 tatsächlich passiert ist, bleibt das unbefriedigend.

Das „Aber“: Etikett als Regel

Spannender ist, was danach kommt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die EU-Kommission bereits 2017 zu dem Schluss gekommen war, die Befreiung alkoholischer Getränke über 1,2 Volumenprozent von Nährwert- und Zutatenangaben sei nicht gerechtfertigt. Im Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung schlägt die Kommission vor, diese Ausnahmen auslaufen zu lassen. Die Sonderregel für Wein soll dabei kein Präjudiz für alle anderen alkoholischen Getränke sein.

In einer Konsultation zur Änderung der Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 hat sich die Bundesregierung für eine einheitliche Handhabung in allen Lebensmittelbereichen ausgesprochen. Bisher gilt: Pflichtinformationen bei vorverpackten Lebensmitteln gehören auf die Verpackung oder das Etikett. Elektronische Informationen könnten den Anspruch, jederzeit verfügbar und für alle leicht zugänglich zu sein, „bislang nicht in jedem Fall und für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten“. Deshalb solle auch beim Wein die Angabe direkt auf der Flasche oder einem daran befestigten Etikett die Regel sein. Ein E-Label zusätzlich und freiwillig stehe den Unternehmen frei. Ein Gesetzesvorschlag dazu lag zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor.

Man kann das so lesen: Der Bund ist nicht gegen den QR-Code, aber gegen den QR-Code als Ersatz für das gedruckte Etikett, zumindest als Dauerlösung für alle Lebensmittel. Für die Branche, die sich vom E-Label vor allem weniger Platzprobleme auf kleinen Etiketten und einfache Mehrsprachigkeit verspricht, ist das ein entscheidender Unterschied.

Barrierefreiheit als Argument

Die Bundesregierung verweist auch auf die „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie der Kommission. Dort kündigt Brüssel an, neue Wege der Verbraucherinformation über digitale Medien zu prüfen, insbesondere um den Zugang für sehbehinderte Menschen zu verbessern. Diese neuen Möglichkeiten will der Bund bewerten, sobald ein Legislativvorschlag vorliegt.

Keine Befürchtungen, vorsichtige Hoffnungen

Negative Effekte für Betriebe, Verbraucher oder Weinwirtschaft befürchtet die Bundesregierung durch ein E-Label zur zusätzlichen Nährwertinformation nicht. Positiv sieht sie, dass Betriebe damit in einer digitalisierten Welt eine zeitgemäße Lösung haben, um gerade jüngere Bevölkerungsgruppen anzusprechen. Wie groß dieser Effekt betriebswirtschaftlich ist oder wie groß die profitierende Gruppe wäre, lasse sich nicht abschätzen.

Grundsätzlich begrüßt der Bund die Erprobung innovativer Kommunikationsmittel, sofern das erreichte Verbraucherschutzniveau nicht sinkt. Maßstab seien rechtliche Möglichkeiten, Verbraucherinteresse, Praktikabilität und Kontrollierbarkeit, ohne Informationsflut. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Wein-Regel könnten hilfreiche Hinweise für digitale Lebensmittelinformationen allgemein liefern.

Auch zum QR-Code im Alltag äußert sich die Regierung. Die Fragesteller hatten auf Corona-Warn-App, Luca-App und digitale Speisekarten verwiesen. Digitale Lösungen könnten einen wichtigen Beitrag leisten, ihre Ausgestaltung hänge aber vom Kontext und der Art der Information ab.

Späterer Stand

Die Regel aus der Verordnung 2021/2117 gilt wie vorgesehen für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden.

Einordnung

Die Antwort räumt mit der Schlagzeile „BMEL gegen E-Label“ auf, ohne die Herkunft des Berichts zu klären. In der Sache bleibt eine klare Linie: Digitale Etiketten ja, aber als Ergänzung und nicht als Ersatz. Für den Wein war die EU-Entscheidung zu diesem Zeitpunkt längst gefallen, die Debatte dreht sich um die Frage, ob das Modell später auf andere Lebensmittel übertragen wird. Wer wissen will, wie die Bundesregierung sonst mit Alkohol umgeht, findet bei uns die Antwort zu Alkohol an Bord der Regierungsflieger.

Quellen

Stand: 22.10.2026

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