Wein über den Wolken, Bier in der Kabine, vielleicht ein Gläschen Sekt nach dem Gipfel: Wer mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr reist, sitzt nicht im Billigflieger mit Wasser zum Aufpreis. Die Fragesteller wollten es genau wissen und haben der Bundesregierung mit der Kleinen Anfrage „Alkoholausschank auf Regierungsflügen“ (Drucksache 21/7049) gleich 22 Fragen gestellt. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/7639) ist vor allem eines: kurz. Und sie ist trotzdem aufschlussreicher, als man zunächst denkt.
Worum es geht: die Flugbereitschaft
Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung ist ein militärischer Verband der Luftwaffe. Laut Bundeswehr betreibt sie acht verschiedene Flugzeug- und Hubschraubermuster mit insgesamt 18 Luftfahrzeugen. Der größte Teil sitzt in Köln-Wahn am Flughafen Köln/Bonn, dazu kommen ein Bereich am BER in Schönefeld für den Regierungsflugbetrieb und die Hubschrauber in Tegel. Zum Kernauftrag gehört die weltweite Beförderung von VIPs, anderen Personen und Material. Daneben fliegt der Verband medizinische Notfallevakuierungen.
Wer die Flieger anfordern darf, legen die „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft“ vom 10. März 2021 fest. Dazu gehören unter anderem der Bundespräsident, die Bundestagspräsidentin, der Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die Fraktionsvorsitzenden. Die Richtlinien verweisen ausdrücklich auf die Grundsätze sparsamer Haushaltsführung nach den §§ 7 und 34 der Bundeshaushaltsordnung. Die Flüge sind also schon vom Regelwerk her kein Selbstbedienungsladen. Die Frage ist nur, wie weit diese Sparsamkeit bis in den Getränkewagen reicht.
Was die AfD wissen wollte
Die Fragesteller berufen sich in ihrer Vorbemerkung auf Bundeskanzler Friedrich Merz. Er hatte beim Wirtschaftstag 2025 gesagt, die Bevölkerung müsse „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“, und an anderer Stelle, wir lebten „seit Jahren über unsere Verhältnisse“. Die Regierung solle denselben Maßstab an sich selbst anlegen, so die AfD. Daraus folgen 22 Fragen zu Rechtsgrundlagen, Vergabeverfahren, Haushaltstiteln, jährlichen Kosten von 2021 bis 2025 (aufgeschlüsselt nach Ressort, Getränkeart und Zielregion), Mengenbegrenzungen, Auswahlkriterien nach Preis und Herkunft und der Frage, ob Journalisten ihr Bier selbst bezahlen. Am Ende steht die Frage, ob der Ausschank nicht ganz eingestellt werden könnte.
Die Bundesregierung beginnt, wie in solchen Fällen üblich, mit einer Vorbemerkung: Sie nehme die Ausführungen der Fragesteller „zur Kenntnis“, stimme den Wertungen aber nicht zu und bestätige auch die dargestellten Sachverhalte nicht. Geantwortet hat federführend das Verteidigungsministerium, mit Schreiben vom 17. August 2026.
Die Regeln: keine Sonderregeln
Die wohl wichtigste Auskunft lautet: Spezifische Richtlinien, Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Alkohol auf Regierungsflügen gibt es nicht. Getränke gelten als Lebensmittel und werden nach den allgemeinen Vorschriften beschafft, also nach Bundeshaushaltsordnung und Unterschwellenvergabeordnung. Für den Umgang mit Alkohol an Bord gelten laut Antwort die „Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt“. Die Kosten für Mahlzeiten und Getränke sind von den Anforderungsberechtigten und ihrer Begleitung nach den Richtlinien von 2021 und deren Erläuterungen vom 19. Mai 2021 zu erstatten.
Das Catering wird pro Flug per Direktauftrag bei spezialisierten Flughafen-Caterern bestellt, unter anderem wegen der Anforderungen an Akkreditierung und Sicherheit. Die „Vertragslaufzeit“ entspricht dabei der Dauer des jeweiligen Fluges. Die Grundbeladung orientiert sich an der der Lufthansa. Die Rechnungen gehen an die anfordernden Stellen, und diese bezahlen den Dienstleister direkt. Die Regierungsmaschine fliegt also, was die Getränke angeht, ziemlich nah am Linienstandard.
Die Kosten: zu viel Aufwand
Wer auf eine Tabelle mit Weinpreisen gehofft hat, wird enttäuscht. Zahlen zu den Vertragsvolumina gibt es nicht, weil die Daten nicht zentral erfasst werden. Die Regierung rechnet vor, dass sie die Aufträge von 2021 bis zum ersten Halbjahr 2026 von Hand auswerten müsste. Das sind mehrere Hundert pro Jahr, und dafür wären rund 1.004 Stunden nötig, also etwa 125 Arbeitstage in den Ressorts. Auch die jährlichen Gesamtkosten für Alkohol von 2021 bis 2025 nennt sie nicht und verweist auf „unzumutbaren Aufwand“. Dafür beruft sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 147, 50, Rn. 249), wonach das parlamentarische Fragerecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Eigene Haushaltstitel für alkoholische Getränke gibt es in den Einzelplänen ebenfalls nicht.
Etwas pikant ist dabei ein Detail: Die Rechnungen der Caterer führen alkoholische und nichtalkoholische Getränke laut Antwort gesondert auf und gliedern sie nach Warengruppen. Getrennt erfasst wird also auf jeder einzelnen Rechnung, nur zusammengezählt wird nirgends. Ob man das als vertretbaren Verzicht auf Bürokratie oder als verpasste Gelegenheit für mehr Transparenz sieht, ist eine Frage der Perspektive. Die Bundesregierung plant jedenfalls nicht, die Kosten künftig gesondert auszuweisen oder zu veröffentlichen. Ihre Antwort auf Frage 8 besteht aus einem Wort: „Nein.“
Wer trinkt, wer zahlt, wer entscheidet?
Auf die Frage, wer auf Steuerzahlerkosten trinken darf, antwortet die Regierung: Alkoholische Getränke seien „grundsätzlich verfügbar“. Eine Mengenbegrenzung gibt es nur in physikalischer Form, denn „durch eine entsprechende Beladung des Luftfahrzeuges“ sei die Menge beschränkt. Was nicht an Bord ist, kann auch niemand trinken. Ob Journalisten oder Delegationsmitglieder für ihr Glas zahlen, beantwortet die Regierung nicht gesondert und verweist auf die allgemeinen Regeln.
Die Ressorts müssen auch nichts bestellen oder abbestellen, weil die Getränke standardmäßig Teil der Beladung sind. Deshalb gibt es auch keine Liste von Ministerien, die auf Alkohol verzichtet oder ihn ausdrücklich bestellt hätten. Die Auswahlkriterien ergeben sich „aus den anwendbaren Vergabevorschriften“. Zu protokollarischen Erwägungen verweist die Regierung auf ihre allgemeine Antwort.
Viermal Nein
Den Schluss bilden mehrere knappe Antworten. Wurde geprüft, den Ausschank einzustellen? Nein. Sollen die Trinkenden künftig selbst zahlen? Nein. Ist der Regierung Kritik am Ausschank bekannt geworden? Nein. Werden die Bewirtungsregeln mit Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz überarbeitet? Ebenfalls nein. Wer mit ein paar Zahlen zum Weinkonsum der Ministerinnen und Minister gerechnet hatte, bekommt also stattdessen eine Antwort, die kaum etwas preisgibt.
Bemerkenswert ist das auch deshalb, weil die Flugbereitschaft sonst durchaus mit Zahlen umgehen kann. Auf eine Anfrage der Linken nannte das Verteidigungsministerium laut Kölner Stadt-Anzeiger für Mai bis Dezember 2025 genau 488 Flüge mit Kabinettsmitgliedern oder dem Bundespräsidenten und 700 sogenannte Bereitstellungsflüge. Flüge werden also gezählt, die Getränke an Bord dagegen nicht. Wer gern weiterliest, wie die Bundesregierung auf eher ungewöhnliche Fragen antwortet, findet hier auch unsere Beiträge zur Kleinen Anfrage zu UFOs und UAP und zum Alaska-Seelachs aus Russland.
Fazit
Die Antwort der Bundesregierung zeigt vor allem, wie wenig es zu dem Thema gibt: keine eigenen Regeln, keine eigenen Haushaltstitel, keine zentrale Statistik und keine Pläne, daran etwas zu ändern. Getränke gibt es wie bei der Lufthansa, die Rechnung geht an das jeweilige Ressort, und die Menge begrenzt der Caterer. Ob man das für pragmatisch oder für zu wenig transparent hält, hängt vom eigenen Blickwinkel ab. Belegt ist nach dieser Antwort weder ein übermäßiger Ausschank noch das Gegenteil, und die Frage, was an Bord tatsächlich getrunken wird, bleibt offen.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7049: Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Alkoholausschank auf Regierungsflügen“ (10.07.2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7639: Antwort der Bundesregierung (17.08.2026)
- Bundeswehr: Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung
- Bundeswehr: Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung
- Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg vom 10. März 2021 (via FragDenStaat)
- Kölner Stadt-Anzeiger: Kritik an 700 Leerflügen des Regierungsfliegers
- Wikipedia: Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung
Stand: 22.10.2026
