Darf man am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) den Rasen mähen?

Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist ein willkommener Feiertag, mit dem viele inhaltlich nicht viel verbinden und daher dann viele auch gerne sinnvoll nutzen wollen. Und so stellt sich so mancher die Frage – darf ich am Einheitstag den Rasen mähen?

Die Antwort ist ein klares „Nein“.

So regelt das Feiertagsgesetz in Niedersachsen in § 4 Absatz 1:

Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.

Und als Feiertag unterliegt der Dritte Oktober diesen Regelungen – Rasenmähen ist also verboten; der Betrieb eines Rasenmähers ist nach einhelliger Meinung einfach zu laut.

Vergleichbare Regelungen gibt es entsprechend in allen anderen deutschen Bundesländern.

Nichts dagegen einzuwenden ist aber gegen leichte Arbeiten im Garten. Unkraut jäten Blumen oder gar einen Baum pflanzen -ist also ohne Probleme möglich. Das stellen einige Feiertagsgesetze übrigens konkret klar, so steht z.B. in Art. 2 Abs. 3 Ziff. 4 des Bayerischen Feiertagsgesetzes, dass “für leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihren Angehörigen vorgenommen werden” das Verbot nicht gilt.

Also, Rasenmähen am Tag der Deutschen Einheit ist verboten, aber andere leise und nicht zu auffällige Gartenarbeiten sind durchaus erlaubt.

Und das gilt in allen deutschen Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Illustration wurde mit der Midjourney AI erstellt.

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