Mein Abendessen: Gorgonzola, Brot und mehr

Und hier wieder ein Abendessen aus der Fastenzeit 2018:

Gelbe Möhren, Gurken, verschiedene Tomatensorten, Dinkelbrot, Ei, Gorgonzola und Kohlrabi.

 

Ausgetrunken: König Pilsener Alkoholfrei

KöPi Alkoholfrei – an sich ist das Königs Pilsener jetzt kein Bier, zu dem ich eine besondere Beziehung hätte. Und so begegne ich dem Alkoholfreien auch erstmal ohne große Erwartungen.

Gut gekühlt entwickelt es einen schönen Schaum im Glas und perlt auch ein bisschen. Leicht herbe Blume mit Hopfentönen und nur dezentem maischigen Tönen.

Geschmacklich ist es dann zunächst ohne große Höhen, aber dafür auch ohne Tiefen: Leichte Hopfenaromen, klar, glatt, aber nicht ganz so wässrig wie z.B. das Warsteiner. Lässt eine dezente Bittere auf der Zunge zurück.

Allerdings baut es schnell ab: schon nach wenigen Minuten im Glas wird es schal und entwickelt leicht muffige Aromen, die dann auch lange im Mund bleiben.

Das Alkoholfreie mit den zwei Gesichtern: Solange es gut gekühlt ist wirklich gut und erfrischend, danach eher im unteren Bereich des Genres.

Das Köpi empfehle ich nach dem Sport, wenn man richtig Durst hat und es schnell trinken wird. Immerhin ist es isotonisch und hat nur 2,5g Kohlenhydrate pro 100ml – und davon keinen Zucker.

  • Alkoholgehalt: <0,5%
  • kcal je 100ml: 16
  • Kohlenhydrate: 2,5g
  • Zucker: 0g

Energie: Schlichtungsstelle Energie reicht Klage gegen Sparenergie GmbH und BürgerGas GmbH ein

Berlin, 23. Februar 2018 – Die Schlichtungsstelle Energie hat Klage gegen die Sparenergie GmbH aus Dresden und die BürgerGas GmbH aus Gründau vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Beide Unternehmen kommen der Zahlung der Fallpauschalen für die durchgeführten Schlichtungsverfahren der Energieversorger nicht nach. Die Schlichtungsstelle sieht sich zu der Klageerhebung gezwungen, da eine Zahlungsbereitschaft der Unternehmen nicht erkennbar ist. Die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls informiert.
„Die gesetzgeberische Entscheidung ist eindeutig und wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt: Die Energieversorgungsunternehmen tragen die Schlichtungskosten der Beschwerden ihrer Kunden. Dies gilt auch für die Firmen Sparenergie GmbH und BürgerGas GmbH.“, sagte Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie, heute in Berlin. Zuletzt hatten das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Düsseldorf die Fallpauschalen der Schlichtungsstelle bestätigt. „Die Kostentragungspflicht der Unternehmen ist ein integraler Bestandteil der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsverfahrens. Sie gehört damit zu den wesentlichen Voraussetzungen, um den Verbrauchern eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen und langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung entziehen, während sich nahezu alle anderen Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten“, so Kunde.
Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes kann die Schlichtungsstelle Energie von den beteiligten Unternehmen ein Entgelt für durchgeführte Schlichtungsverfahren erheben (§ 111b Absatz 6 EnWG). Dies geschieht in der Praxis durch die verursachungsgerechte Erhebung der so genannten Fallpauschalen, die je nach Art und Umfang der Schlichtung in der Regel zwischen 100 und 450 EUR betragen. Grundlage für die Erhebung dieser Fallpauschalen ist die Kostenordnung der Schlichtungsstelle. Die Erhebung der Fallpauschalen durch die Schlichtungsstelle Energie wurde dem Grunde und der Höhe nach bereits von den Landgerichten Berlin, Düsseldorf und Köln sowie dem Oberlandesgericht Köln bestätigt.
Die Schlichtungsstelle ist seit dem 1. November 2011 tätig und hat sich zu einer bei Verbrauchern und den Energieversorgungsunternehmen anerkannten Institution entwickelt. „Erfreulich ist, dass wir die weit überwiegende Anzahl der Schlichtungsverfahren einvernehmlich zur Zufriedenheit von Unternehmen und Verbraucher beenden können. Dies belegt, dass sich die Schlichtung in der Energiewirtschaft etabliert hat.“, so Kunde.

In 2015 gingen die Schlichtungsanträge spürbar zurück und haben sich seitdem bei rund 5.000 Verbraucheranträgen im Kalenderjahr stabilisiert. Dies zeigt den Erfolg des Instrumentes der Schlichtung und auch der Schlichtungsstelle Energie. Die Energieversorger haben sich auf die Schlichtung eingestellt und punktuell spürbar in ihr unternehmensinternes Beschwerdemanagement investiert. Davon profitieren Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. So gelingt es, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Die kleine Lücke im Lebenslauf der Ursula von der Leyen

Oben sehen Sie den offiziellen Lebenslauf der Bundesministerin der Verteidigung, wie er auf der Webseite der Bundesregierung veröffentlicht wird.

Was einem auf dem ersten Blick nicht auffallen mag: er hat eine kleine Lücke.

„Die kleine Lücke im Lebenslauf der Ursula von der Leyen“ weiterlesen

Dokumentiert: Trump auf twitter – 23. Februar 2018

Der 23. Februar 2018 war ein Freitag und der 3218. Tag von Donald Trump auf twitter. Er schrieb an diesem Tag 10 Tweets, die zusammen insgesamt 719.478 Likes sowie 146.603 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.