Energie: Schlichtungsstelle Energie reicht Klage gegen Sparenergie GmbH und BürgerGas GmbH ein

Berlin, 23. Februar 2018 – Die Schlichtungsstelle Energie hat Klage gegen die Sparenergie GmbH aus Dresden und die BürgerGas GmbH aus Gründau vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Beide Unternehmen kommen der Zahlung der Fallpauschalen für die durchgeführten Schlichtungsverfahren der Energieversorger nicht nach. Die Schlichtungsstelle sieht sich zu der Klageerhebung gezwungen, da eine Zahlungsbereitschaft der Unternehmen nicht erkennbar ist. Die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls informiert.
„Die gesetzgeberische Entscheidung ist eindeutig und wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt: Die Energieversorgungsunternehmen tragen die Schlichtungskosten der Beschwerden ihrer Kunden. Dies gilt auch für die Firmen Sparenergie GmbH und BürgerGas GmbH.“, sagte Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie, heute in Berlin. Zuletzt hatten das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Düsseldorf die Fallpauschalen der Schlichtungsstelle bestätigt. „Die Kostentragungspflicht der Unternehmen ist ein integraler Bestandteil der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsverfahrens. Sie gehört damit zu den wesentlichen Voraussetzungen, um den Verbrauchern eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen und langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung entziehen, während sich nahezu alle anderen Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten“, so Kunde.
Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes kann die Schlichtungsstelle Energie von den beteiligten Unternehmen ein Entgelt für durchgeführte Schlichtungsverfahren erheben (§ 111b Absatz 6 EnWG). Dies geschieht in der Praxis durch die verursachungsgerechte Erhebung der so genannten Fallpauschalen, die je nach Art und Umfang der Schlichtung in der Regel zwischen 100 und 450 EUR betragen. Grundlage für die Erhebung dieser Fallpauschalen ist die Kostenordnung der Schlichtungsstelle. Die Erhebung der Fallpauschalen durch die Schlichtungsstelle Energie wurde dem Grunde und der Höhe nach bereits von den Landgerichten Berlin, Düsseldorf und Köln sowie dem Oberlandesgericht Köln bestätigt.
Die Schlichtungsstelle ist seit dem 1. November 2011 tätig und hat sich zu einer bei Verbrauchern und den Energieversorgungsunternehmen anerkannten Institution entwickelt. „Erfreulich ist, dass wir die weit überwiegende Anzahl der Schlichtungsverfahren einvernehmlich zur Zufriedenheit von Unternehmen und Verbraucher beenden können. Dies belegt, dass sich die Schlichtung in der Energiewirtschaft etabliert hat.“, so Kunde.

In 2015 gingen die Schlichtungsanträge spürbar zurück und haben sich seitdem bei rund 5.000 Verbraucheranträgen im Kalenderjahr stabilisiert. Dies zeigt den Erfolg des Instrumentes der Schlichtung und auch der Schlichtungsstelle Energie. Die Energieversorger haben sich auf die Schlichtung eingestellt und punktuell spürbar in ihr unternehmensinternes Beschwerdemanagement investiert. Davon profitieren Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. So gelingt es, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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