2012 wurde berichtet, dass US-Bundesstaaten für Hinrichtungen per Injektion auf das Narkosemittel Propofol ausweichen könnten, das auch in Deutschland hergestellt wird. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/10222) vom 29. Juni 2012 fragte nach Exportkontrollen und der Haltung der Bundesregierung. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/10324) kam mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Juli 2012.
Worum es ging
Die Fragesteller verweisen auf Amnesty International: 2011 seien nur noch in 20 Staaten Todesurteile vollstreckt worden, in den USA 43, meist per Injektion. Nach Thiopental Anfang 2011 drehten sich neue Berichte nun um Propofol. Die EU-Anti-Folter-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1236/2005) stelle seit 2011 die Ausfuhr bestimmter Barbiturate unter Genehmigungspflicht, erfasse Propofol aber nicht, weil es kein Barbiturat sei. Laut einem zitierten Bericht des „Spiegel“ halte der Hersteller Fresenius es für faktisch nicht machbar, Lieferungen in die USA so zu steuern, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Was in den USA verwendet wird
- Nach Kenntnis der Bundesregierung meist eine Mischung aus drei Substanzen: ein Narkosemittel (bisher Natrium-Thiopental, seit 2010 auch Pentobarbital), ein muskellähmender Wirkstoff (Pancuronium, Suxamethonium oder Tubocurarin) und Kalium.
- Ohio und Arizona verwenden nur einen Wirkstoff, inzwischen Pentobarbital.
- Nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen kündigte Missouri Ende Mai 2012 an, künftig Propofol als einzigen Wirkstoff einzusetzen.
Anti-Folter-Verordnung und Propofol
- Anhang III der Verordnung erfasst kurz- und intermediär wirkende Barbitursäure-Derivate wie Natrium-Thiopental und Pentobarbital, Propofol dagegen nicht.
- Ob Propofol aufgenommen werden sollte, hänge davon ab, ob das erforderlich und geeignet wäre, den Missbrauch zu verhindern. Das werde geprüft. Das Initiativrecht liege bei der EU-Kommission, die nach Kenntnis der Bundesregierung möglichen Änderungsbedarf prüfe.
- Für gelistete Stoffe werden keine Ausfuhrgenehmigungen erteilt, wenn hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass sie zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten.
- Die Regeln für Dual-Use-Güter seien nicht direkt übertragbar, weil sie speziell auf militärische Sachverhalte wie Waffenembargos zugeschnitten seien.
Hersteller und Lieferungen
- Die Antwort listet 13 Zulassungsinhaber und 14 Hersteller propofolhaltiger Human- und Tierarzneimittel in Deutschland und Europa auf.
- Bekannt war der Bundesregierung die Position nur eines Zulassungsinhabers: Er beliefere keine Gefängnisse in den USA.
- Ein Vorratskauf durch US-Bundesstaaten könnte durch freiwillige Abgabebeschränkungen der Anbieter verhindert werden.
- Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, schrieb einem deutschen Zulassungsinhaber, die Bundesregierung erwarte geeignete Maßnahmen gegen einen bestimmungswidrigen Einsatz. Das Unternehmen sicherte eine Prüfung zu.
Genehmigungen und Zoll
- 2011 wurden für die betreffenden Stoffe weder Ausfuhren genehmigt noch abgelehnt.
- Im ersten Halbjahr 2012 gab es vorläufig 16 Genehmigungen für Barbiturat-Ausfuhren nach Australien, Kanada, Mexiko, Peru, Südafrika, in die Schweiz und die Türkei, keine Ablehnungen.
- Im März 2012 stoppte das Zollamt Bonn die Ausfuhr von 2,5 Kilogramm Thiopental-Natrium in den Iran, weil die Genehmigung fehlte.
Weitere Punkte
- Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Darstellung gemeinsam mit EU-Partnern für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein, auch durch Erklärungen und Demarchen in den USA und in einzelnen Bundesstaaten.
- Nach einer Aufstellung der EU-Kommission drohen Hinrichtungen per Injektion außer in den USA unter anderem in China, Guatemala, Thailand, Taiwan und Vietnam sowie in mehreren US-Außengebieten.
- Zu den Dosierungen von Barbituraten hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. Beim geplanten Einsatz von Propofol solle der Tod allein durch dieses Mittel eintreten.
Späterer Stand
Laut Wikipedia setzte Ohio im Januar 2014 erstmals Midazolam mit Hydromorphon anstelle von Pentobarbital ein. Im Mai 2016 kündigte Pfizer als letzte von 25 Pharmafirmen, deren Substanzen in den USA für Hinrichtungen verwendet wurden, an, den Verkauf zu diesem Zweck einzustellen.
Einordnung
Die Antwort zeigt eine Lücke: Die Exportkontrolle griff 2012 nur für Barbiturate, nicht für Ausweichmittel wie Propofol. Statt einer Rechtsänderung setzte die Bundesregierung zunächst auf eine Prüfung in Brüssel und auf freiwillige Zusagen der Hersteller.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 17/10222 vom 29.06.2012
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 17/10324 vom 12.07.2012
- Giftspritze, Wikipedia
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
