Zwei Gründe, warum die große Koalition eine Gefahr für die Demokratie ist (2013)

grundgesetz-beckJetzt kommt sie wohl, die große Koalition. Und ja, sie wird zu mehr politischer Faulheit und Politikverdrossenheit führen. Das soll jetzt aber gar nicht das Thema sein.

Denn anders als die letzte große Koalition halte ich diese für eine Gefahr für die Demokratie. Sicher, eine 2/3-Mehrheit, um das Grundgesetz zu ändern, hatten Union und SPD auch schon zwischen 2005 und 2009.

Diesmal gibt es jedoch sogar eine 3/4-Mehrheit. Und das hat zwei ganz gravierende Folgen.

Denn „der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt.“ Untersuchungsausschüsse sind ein wichtiges Mittel des Parlaments, problematische Handlungen der Exekutive zu durchleuchten und zu untersuchen. NSU, Gorleben, Kunduz oder Hypo-Real-Estate sind gute Beispiele, wie wichtig und sinnvoll Untersuchungsausschüsse sein können.

Doch käme es nun zur großen Koalition, gäbe es keine Opposition, die stark genug wäre, einen Untersuchungsausschuss zwingend einzufordern. Die Regierung hätte ja mehr als 75% der Stimmen auf ihrer Seite.

Das zweite Problem ist die abstrakte Normenkontrolle. Ebenfalls mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages kann die Überprüfung der grundsätzlichen Verfassungsgemäßheit eines Bundesgetzes beim Bundesverfassungsgericht beantragen (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 13 Nr. 6 BVerfGG. Und auch wenn gerade die abstrakte Normenkontrolle nur selten zum Einsatz kommt, halte ich diese für ein wichtiges Merkmal in der Demokratie – gerade in Bereichen, in denen der einzelne Bürger oder andere Gruppen wegen oft tatsächlicher und manchmal aber auch nur wegen angeblicher mangelnder unmittelbarer Betroffenheit Rechte nicht durchsetzen können.

Doch bei dieser dräuenden großen Koaltion hätte die Opposition keine Möglichkeit, gegen den Willen der regierenden Mehrheit eine abstrakte Normenkontrolle zu beantragen.

Sicher, der Wähler hat die gr uoße Koalition so gewollt und Demokratie ist immer die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit. Aber Demokratie bedingt auch, dass die Rechte der Minderheit zu wahren sind und dass es entsprechende Kontrollmöglichkeiten gibt.

Doch das wird jetzt schwieriger.

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Offener Brief: nochmal an Angela Merkel zu #Neuland

Star Trek: The Original Series, Captain Kirk, Spock, Uhura and Dr. McCoyNein, ich wollte eigentlich nichts zur #Neuland Diskussion auf twitter, facebook und im Rest des Netzes schreiben. Warum auch. Machen ja schon genug andere, wobei das Spektrum hier von Häme (sogar Sixt stimmt schon ein) bis zur mehr oder weniger weitgehenden Zustimmung reicht.

Ibrahim Evsan hat einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin geschrieben, den ich als inhaltsleer bezeichnete. Zu recht fragten dann Claudia Hilker und Ibrahim selbst, was ich denn Frau Merkel schreiben würde. Nun, eigentlich gar nichts (s.o.) – aber wenn es denn sein muss… Ansonsten empfehle ich zur Lektüre noch dringend meine Beschimpfung der Netzgemeinde.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

Ihr Ausspruch, dass das Internet „Neuland“ für uns sei, hat ich bei Teilen der „Netzgemeinde“ hohe Wellen geschlagen. So hohe Wellen, dass sich Ihr Regierungssprecher zu dem klarstellenden tweet genötigt sah, dass Sie damit die rechtlichen Herausforderungen des Internets meinten.

Mir scheint es, als hätten Sie sich von diesen lauten Teilen der „Netzgemeinde“ zu der Verwendung des Begriffs „Neuland“ treiben lassen. Also wollten Sie sich damit entschuldigen, dass Sie vermeintlich nicht genug auf diese eingehen.

Besser hätten Sie aber von Alltag gesprochen.

Denn für die meisten Menschen in Deutschland ist das Internet Alltag. Ob online-Banking, die digitale Ausgabe der Bild-Zeitung, die online-FAZ, das Spiegel Archiv, Kaninchen-Foren, Youtube, Partnerbörsen und natürlich Wikipedia. twitter, Google+ und tumblr werden von diesen wahrscheinlich nicht genutzt. Und Prism, Acta und Netzneutralität interessieren Otto Normalverbraucher auch nicht. Und einige sind sogar gar nicht dabei bei diesem Internet. Ob einem das jetzt gefällt oder nicht – aber es lesen auch nicht alle Bundesbürger Bücher oder haben eine Kreditkarte.

Daher, liebe Frau Dr. Merkel, lassen Sie sich nicht treiben und verrückt machen. Denn die neue digitale Gesellschaft ist schon da. Dass deren Möglichkeiten von den Bürgern unterschiedlich intensiv genutzt werden, ist verständlich, auch wenn Teile der „Netzgemeinde“ das anscheinend nur schwer akzeptieren können und vom „digitalen Graben“ sprechen. Es steht aber jedem weitgehend frei für sich zu entscheiden, ob und wie weit er diesen Graben zu überschreiten will. Entscheidend ist gleichwohl, dass er die Möglichkeit hat, dies zu tun, wenn er denn will, doch sehe ich das derzeit nicht als Problem an.

Mit dem „Graben-Argument“ könnte man ebenso argumentieren, dass sich jeder zum Experten in Sachen gesunder Ernährung machen sollte. Oder sich umfassend mit dem CO2 Kreislauf beschäftigt, um profunde Beiträge zur Energiepolitik liefern zu können.

Richtig ist, dass uns das Internet auch politisch und rechtlich vor neue Herausforderungen. stellt. Aber das machen auch andere Entwicklungen und Technologien. Oft werfen diese Fragestellungen von sogar noch größerer Tragweite auf – man denke nur an die Gentechnik.

Den meisten Herausforderungen, die sich ergeben, kann mit unseren bestehenden Gesetzen begegnet werden. Meine Rechte, die durch PRISM verletzt werden, schützen das Grundgesetz und andere Regelungen an sich schon – es muss nur gehandelt werden. Und wenn es dann doch noch Regelungsbedarf gibt, sollen sich Experten damit befassen. So wie sich auch Experten um das Arzneimittelrecht, Deichhöhen oder die Krümmung von Gurken kümmern. Dass dabei auch die Bedenken aller Beteiligten gehört werden müssen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber leider nicht. Aber auch das ist ein generelles Problem.

Und so wünsche ich mir „Neuland“ auf allen Ebenen: eine Politik, die sich am Menschen orientiert. Eine Politik, die sich an der Interessen der Gemeinschaft und nicht einzelner Lobbygruppen ausrichtet. Eine Politik, die aber auch an die Minderheiten denkt und versucht, alle mitzunehmen. Eine Politik, die es leichter macht, Dinge hier in Deutschland zu verändern und nach vorne zu bringen. In allen Bereichen.

So gesehen ist überall Neuland. Nicht nur im Internet.

Vielen herzlichen Dank!

Ihr Severin Tatarczyk

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Artikel 21 Grundgesetz

Art. 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Herr, lass Hirn vom Himmel fallen – ein Beitrag zur LSR Debatte

grundgesetz-dtvOb das Leistungsschutzrecht (LSR) jetzt kommt oder nicht ist mir aus vielen Gründen offen gesagt scheißegal. Es gibt viele Gründe dafür und viele dagegen, ausführlicher dazu hier.

Was mich aber wirklich aufregt ist das reflexhafte Lamentieren auf twitter, dass der Bundesrat das LSR stoppen solle.

Kann er nämlich gar nicht. Erstes Semester Jura.

Beim entsprechenden Gesetz zur Änderung des Urheberrechtgesetzes handelt es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Bundesgesetz. Dazu kann der Bundesrat allenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser Einspruch wäre aber vollkommen aussichtslos, denn er würde  „durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden“ (Art. 77 Abs. 4 Satz 1 GG). Das wurde durch die Regierungsparteien im übrigen für den Fall des Einspruchs bereits angekündigt. Ein Einspruch des Bundesrats würde also nichts bringen.

Und wenn jetzt herumgeheult werden sollte, der Einspruch wäre aber zumindest ein symbolischer Akt, so ist dem zu entgegen, dass es allenfalls ein Symbol für Dummheit wäre.

Denn wir haben weiß Gott wichtigere Probleme.

Bild: (c) dtv

Artikel 61 Grundgesetz

Art 61

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Warum die Euro Rettung faktisch alternativlos ist

Ich halte die hier geäußerte Meinung nicht mehr aufrecht – auch wenn die Target 2 Salden der Grund dafür sein sollten, dass Schäuble und Merkel die Euro-Rettung für alternativlos halten, so habe ich inzwischen Zweifel, ob diese Forderungen im Falle eines totalen Zusammenbruchs des Euro überhaupt durchsetzbar wären. Und selbst wenn – das sollte uns eine Billion Wert sein.

Ich habe mich immer gewundert, warum Schäuble und Merkel die Rettung des Euro als alternativlos darstellen und darüber sogar ihre Versprechen brechen. Permanenter Rettungsschirm? Mit Merkel und mir niemals, so Schäuble am 24. Juli 2010 im FAZ Interview. Und gut zwei Jahre danach ist der Rettungsschirm Realität.

Man mag im Detail viel streiten, aber eine lupenreine Erfolgsgeschichte ist der Euro nicht. Die Probleme sind struktureller Natur, was an sich leicht vorherzusehen war – jedenfalls habe ich am 2. Mai 1998 Beim Verfassungsgericht einen Eilantrag gestellt, der die Euro Einführung verhindern sollte. Das Grundproblem ist einfach, dass zu unterschiedliche Volkswirtschaften ohne eine einheitliche Wirtschaftsregierung in eine einheitliche Währung gequetscht wurden, wie diese Euro-Parabel verdeutlicht.

Aus diesem Grunde stand ich bislang auf dem Standpunkt, dass entweder endlich für eine zentrale Europäische Wirtschaftsregierung gesorgt werden sollte – was wohl ein neues Grundgesetz bedingen würde, wahrscheinlich durch eine Volksabstimmung abgesegnet (Art. 146 GG) – oder dass Deutschland den Euro-Raum verlassen muss.

Bislang ging ich auch davon aus, dass ein Euro-Austritt Deutschlands zwar teuer sei und kurzfristig der Exportwirtschaft schade, letztlich aber machbar sei. Letztlich habe ich diese Lösung auch favorisiert.

Seit gestern habe ich meinen Standpunkt geändert:

Die Rettung des Euro ist tatsächlich faktisch alternativlos.

Der Grund für meinen Sinneswandel hat 12 Nullen: 1.000.000.000.000 EURO Target II Salden. Die Sache die dahinter steht ist recht kompliziert, in Hans-Werner Sinns Buch „Die Target-Falle“ aber recht gut erklärt. Wer sich schneller in die Problematik einlesen will, dem sei das Interview mit Sinn in der F.A.Z. vom 18. Februar 2012 empfohlen.

Festhalten kann man aber, zerbricht die Euro-Zone oder tritt Deutschland aus dem Euro aus, kommen nicht nur die Haftungsmilliarden (allein ESM 190) auf uns zu, sondern auch die Haftung für die Target 2 Salden, die derzeit bei einer Billion Euro liegen. Der Anteil der Deutschen Bundesbank daran beträgt derzeit wohl um die 742 Milliarden Euro. Letztlich würde ein Euro-Austritt die Bundesrepublik deutlich mehr als eine Billion Euro kosten. Und über die Folgen für die Weltwirtschaft mag ich gar nicht nachdenken. Daher denke ich nicht, dass Deutschland diese Kosten tragen will, geschweige denn kann, ohne dass dies Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage jedes Bürgers hätte.

Gleichzeitig halte ich es aber unter den gegebenen Umständen für fatal, immer weiter nur an den Symptomen herumzudoktern, statt wirklich die Ursachen zu bekämpfen.

Europa braucht jetzt eine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik, die wohl nur durch eine wirklich demokratisch legitimierte europäische Wirtschaftsregierung geleistet werden kann. Und dafür brauchen wir eine neue Verfassung, über „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung“ abgestimmt werden muss.

Doch dazu haben wir nicht mehr viel Zeit.

10 Fakten über das Bundesverfassungsgericht

  1. Das Bundesverfassungsgericht ist das Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland. Es ist gleichzeitig Verfassungsorgan und Teil der Rechtsprechung im Bereich des Staats- und Völkerrechts.
  2. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde bereits 1949 im Grundgesetz vorgesehen, nahm aber erst 1951 seine Arbeit auf. Auch wenn es bereits am 7. September errichtet war, die ersten internen Beschlüsse am 8. September fasste und die erste einstweilige Anordnung (betreffend die Errichtung Baden-Württembergs) bereits am 9. September erließ, gilt als Geburtstag des Gerichts die feierliche Eröffnung am 28. September 1951.
  3. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und liegt wie alle Verfassungsorgane in einem befriedeten Bezirk. Die Anschrift lautet „Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe“.
  4. Das Gericht besteht aus zwei Senaten, mit je 8 Richtern, die ihrerseits wieder in je drei Kammern aufgeteilt sind, wobei jede Kammer aus drei Richtern besteht. Die Kammern entscheiden insbesondere bei Verfassungsbeschwerden, wenn der zugrundeliegende Rechtslage bereits vom Senat entschieden wurde. Der erste Senat ist der „Grundrechtssenat“, der zweite Senat der „Staatsrechtssenat“. Will ein Senat von der Rechtsprechung des anderen Senats abweichen, tritt das Plenum aus allen Richtern zusammen, was bisher erst viermal geschah.
  5. Besteht ein Senat des BVerfG aus einer Frau und sieben Richtern, spricht man von einem Schneewittchensenat.
  6. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts steht protokollarisch nach Bundespräsident, Bundestagspräsident, Bundeskanzler und Bundesratspräsident an fünfter Stelle des Staates.
  7. Anders als oft dargestellt ist das Bundesverfassungsgericht kein oberstes Gericht im Instanzzug der Gerichte. Diese Fehleinschätzung rührt daher, dass die Verfassungsbeschwerden am bekanntesten sind, die von „jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein.“ Das BVerfG entscheidet  also über verfassungsrechtliche Streitigkeiten. Neben den Verfassungsbeschwerden z.B. über die Verwirkung von Grundrechten, die Verfassungswidrigkeit von Parteien, Anklagen gegen den Bundespräsidenten, die Auslegung des Grundgesetzes bei Streitigkeiten zwischen Bundesorganen, die Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht mit dem Grundgesetz, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen auf Antrag von Gerichten, Richteranklagen gegen Bundes- und Landesrichter und viele weitere Spezialfälle, die im Grundgesetz und im BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) aufgeführt sind.
  8. Die roten Roben der Bundesverfassungsrichter lehnen sich an Richterroben aus Florenz des 15. Jahrhunderts an. Sie sind so schwierig anzuziehen, dass die Richter die Hilfe eines Gerichtsdieners benötigen.
  9. 2021 wurden 5.188 Verfassungsbeschwerden erledigt, davon waren 67 erfolgreich. Neu eingegangen sind 5.059 Verfassungsbeschwerden, 237 Anträge auf einstweilige Anordnungen, 22 Normenkontrollverfahren und 34 andere Verfahren, insgesamt waren es 2021 also 5.352 Verfahren. Zum 31. 12.2021 waren 2.997 Verfahren anhängig, 2020 waren es an diesem Tag noch 3.214.
  10. Der Etat des BVerfG im Jahr 2021 betrug rund 38 Millionen Euro. Im Jahr 2010 waren es noch rund 18,5 Millionen Euro.

Europa – jetzt ganz oder gar nicht

Damit ich mich nicht immer rechtfertigen muss, erläutere ich hier kurz meinen Standpunkt zur aktuellen Diskussion rund um den Euro und die daraus resultierende Reformnotwendigkeit der EU.

Ich bin kein Gegner des Euro – ich bin aber ein Gegner des derzeitigen Herumwurstelns. Es muss durch die Politik klipp und klar gesagt werden, dass eine Euro-Rettung nur funktioniert, wenn die Staaten, die dies wünschen, viel enger zusammenwachsen. Ohne eine EU-Fiskal- und Wirtschafts-Regierung wird das langfristig kaum möglich sein. Eine so weitgehende Kompetenzabtretung und damit verbundene Aufgabe der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland ist mE aber mit dem Grundgesetz, das wir haben, nicht vereinbar.

Und daher sollte eine neue europafreundliche Verfassung beschlossen werden, die auf die geänderten Gegebenheiten eingestellt ist. Und um der Legitimation willen sollte dies auf dem Wege des Art 146 GG geschehen:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der andere konsequente Weg: schafft den Euro ab und macht aus der EU wieder eine einfache Freihandelszone.

Meinung: Einige Gedanken über den Euro

Es war der späte Abend des 2. Mai 1998, als ich ein altmodisches Telefax ans Bundesverfassungsgericht schickte, das einen Antrag enthielt, dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, der Einführung des Euro zuzustimmen.

Ich begründete dies mit zwei wesentlichen Punkten, die ich hier nur kurz wiedergeben möchte: Zunächst argumentierte ich, dass Art 88 GG es erlaubt, Kompetenzen der Bundesbank an die Europäische Zentralbank abzutreten, die unabhängig ist. Leider zeichnete sich schon an diesem Abend an, dass es eine unabhängige Zentralbank nicht geben würde, wurde doch von den Staats- und Regierungschefs ein informeller Kompromiss über die Dauer der Amtszeit des ersten Präsidenten Wim Duisenberg geschlossen. Zum anderen war schon damals evident, dass einzelne angehende Euro Staaten die Stabilitätskriterien bei objektiver Betrachtung eben nicht erfüllten. Auch aus diesem Grund sah ich eine Kompetenzübertragung in Währungsfragen als problematisch an (vgl. Art 23 GG). Für mich war damit die verfassungsgemäße Zustimmung zur Währungsunion ausgeschlossen. Mein Recht zur Verfassungsbeschwerde begründete ich mit Art. 20 Abs. 4 GG – „Staatsstreich von oben“. Erwartungsgemäß wurde mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wenige Tage später abgewiesen – mit der Begründung, ich wäre durch den Beschluss noch nicht unmittelbar betroffen. Der Rest ist Geschichte.

Immerhin kann ich sagen, dass ich habe etwas versucht habe. Den folgenden kurzzeitigen Gedanken, in den bewaffneten Widerstand zu gehen, habe ich damals nach wenigen Sekunden verworfen.

So oder so – der Euro wurde mit systemimmanenten Fehlern geboren. Selbst die Kanzlerin spricht inzwischen von „Konstruktionsmängeln„.

mE gibt es nun drei Möglichkeiten:

  1. Es kommt der wirklich große Wurf – mit Europäischer Finanzregierung, Eurobonds und vielen weiteren Milliarden. Das könnte den Euro retten, wäre aber wohl mit einer so weitgehende Aufgabe der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland verbunden, dass diese Maßnahmen nur schwer mit dem Grundgesetz vereinbar sein dürften. Und auch wenn dies vielleicht überwunden werden könnte – durch den ganz großen Wurf einer neuen deutschen Verfassung (Art. 146 GG) – bleibe noch das riesige Problem der riesigen ökonomischen Unterschiede der Staaten innerhalb der derzeitigen Euro Zone, die für eine lange Zeit immer wieder für Krisen und Konflikte sorgen wurden.
  2. Man wurschtelt weiter wie bisher und gibt dem Euro damit noch eine gewisse Zeit – entweder bis die nächste große Krise kommt und es dann um so schlimmer wird – oder aber bis die Zeit wirklich reif ist für die Aufgabe des Nationalstaats und die Volkswirtschaften sich angeglichen haben.
  3. Das „Aus“ für diesen Euro und entweder ein neuer Kern-Euro (oder gar mehrere, aber mit welchen Ländern?) oder gleich die generelle Rückkehr zu den nationalen Währungen.

Man darf gespannt sein.

Meinung: Schafft die Hauptstadt ab

Die Berlinisierung der Politik

Vor einigen Tagen war ich zum ersten mal seit fast 10 Jahren wieder in Berlin. Man mag die Stadt nun mögen oder nicht, sie zieht einen in ihren Bann.

Einer meiner ersten Gedanken war, dass auch die letzten in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin umziehen sollten – natürlich nicht ohne entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für die Bundesstadt am Rhein. Anmerken sollte ich vielleicht noch, dass ich selber in Bonn lebe und selbst hoffentlich nicht mehr umziehen muss – ich will damit nur sagen, dass ich Bonn mag.

Je mehr ich darüber nachdachte, desto falscher fand ich den Gedanken. Denn eine Stadt prägt die Menschen, die in ihr leben mehr als dass die Menschen die Stadt prägen. Und damit prägt die Stadt auch die Denkweise der Menschen. „Meinung: Schafft die Hauptstadt ab“ weiterlesen