10 Fakten zum Grundgesetz

tag-des-grundgesetzes

  1. Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ist die Verfassung Deutschlands und wurde am 23.05.1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“.
  2. Es ist juristisch umstritten, ob es am 23.05.1949 24:00h oder 24.05.1949 0:00h in Kraft getreten ist.
  3. Das Grundgesetz wurde auf Seite 1 der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht.
  4. Die CSU lehnte das Grundgesetz 1949 ab. Zum einen stimmten die Vertreter der bayerischen Partei in der Sitzung des Parlamentarischen Rates vom 08.05.1949 dagegen, zum anderen lehnte der von der CSU dominierte Bayerische Landtag es ab. Da aber die Ratifizierung durch 2/3 der Länder ausreichte und Bayern gleichzeitig erklärte, bei Erfüllen dieser Voraussetzung der Bundesrepublik Deutschland beitreten zu wollen, gilt es auch im Freistaat.
  5. Das Grundgesetz besteht aus der Präambel, den Grundrechten (Art. 1 bis 19), den grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104) und dem Staatsorganisationsrecht.
  6. Entgegen der verbreiteten Ansicht gilt das Grundgesetz nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat und nicht zwischen Bürgern untereinander. Es „strahlt“ jedoch auf die anderen Gesetze aus und ist bei deren Auslegung zu berücksichtigen.
  7. Ursprünglich hatte das Grundgesetz 146 Artikel, Stand 2011 sind es aber schon 191. Dennoch endet es nach wie vor mit Artikel 146. Aufgehoben wurden die Artikel 49, 59a, 74a, 75 und 142a.
  8. Umfangreiche Änderungen gab es zur Vollendung der deutschen Einheit 1990. Seitdem gilt es für das gesamte deutsche Volk bis zum dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde (Art. 146).
  9. Entgegen verbreiteter Ansicht ist das Grundgesetz eine Verfassung. Dazu mehr hier.
  10. Der Gesetzestext kann hier online abgerufen werden. Es schadet aber auch nicht, eine Textausgabe im Bücherschrank zu haben.  Wahre Fans schmökern im hervorragend geschriebenen Grundgesetz Kommentar von von Münch/Kunig.

Verfassungsbruch bei der Wahl von Christian Wulff?

Der unrühmlichen Präsidentenbewerbung von Christian Wulff ist ein weiteres Kapitel hinzuzufügen, das in der Öffentlichkeit interessanterweise nicht gesehen wird.

Schauen wir mal in Art. 55 des Grundgesetzes:

(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.

(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

Christian Wulff ist ja – vorsichtshalber erst nach seiner Wahl – als Ministerpräsident von Niedersachsen zurückgetreten.

Allerdings ist er nach wie vor Aufsichtsratsmitglied bei VW – was nach Art. 55 Abs. 2 ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Zwar hat er dort um seine Demission gebeten und diese wurde auch angenommen, doch endet sein Aufsichtsratsmandat nach der VW-Satzung erst mit Wirkung Mitte Juli.

Damit gehörte Herr Christian Wulff bei der Annahme seiner Wahl am 30.06.2010 und auch noch heute am Tag seiner Vereidigung 02. Juli 2010 dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens an – was unsere Verfassung aber ausdrücklich verbietet!

Und wenn jetzt argumentiert wird, das Grundgesetz gehe vor, er sei jetzt automatisch nicht mehr Aufsichtsrat, so ist dies schlicht falsch:

Denn die in Art. 55 II genannten Ämter unterliegen so vielfältigen Vorschriften, dass  der Amtsantritt als Bundespräsident keine rechtsgestaltende Wirkung in Hinblick auf diese Ämter haben kann (vgl.: Dieter C. Umbach,Dr. Thomas Clemens in Grundgesetz: Mitarbeiterkommentar und Handbuch, Art. 55 Rn 35) – dies muss gerade in Hinblick auf ein Aufsichtsratsmandat gelten.

Ob Herr Lammert das weiß? Ob ein Abgeordneter so mutig sein wird, sich an das Verfassungsgericht zu wenden oder etwas anzumerken?

Die politische Elite scheint über diesen Umstand geflissentlich wegsehen zu wollen – ein Verfassungsbruch von oben wird halt nicht sanktioniert..

Artikel 63 Grundgesetz

Die Norm

  1. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
  2. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
  3. Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
  4. Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

Abkürzungen, die mit GG beginnen

Hier finden Sie Abkürzungen, die mit den Buchstaben GG anfangen.

GG

GG

  • Gas Generator
  • Good Game
  • Gotta Go
  • Grauguss
  • Gravity Gradient
  • Groß-Gerau (auch KfZ Kennzeichen)
  • Guernsey (ISO Alpha 2 Code)

G-G

  • Ground-to-Ground

GG

  • Grundgesetz (ist die Verfassung der Bundesrepublik vom 23. Mai 1949. Es enthält die Grundrechte sowie Regelungen zu Staatsorganisation und Gesetzgebungskompetenz. Danach sind die Länder u.a. für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig. Dem Bund obliegt der Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Alle Behörden leisten sich untereinander Amtshilfe)
  • in den Geschäftsgang

GGA

  • Generalized Gradient Approxn.
  • Good Game All

GGAV

  • Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter)

GGC

  • Generalized Gradient-corrected (density-functional)

GGEM

  • Gravity Gradiometer Explore Mission

ggf.

  • gegebenenfalls

GGG

  • duktiler Guss, Sphäroguss
  • Gallium Gadolinium Garnet

GGI

  • GPS Geoscience Instrument

GGKostV

  • Gefahrgut-Kostenverordnung (Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter)

GGM

  • Goskogidromet/Gidromettsentr; in der Raumfahrt und Astronomie (englische Abkürzung)

GGN

  • Gotta Go Now

GGNS

  • Grand Gulf Nuclear Station

GGO

  • Gemeinsame Geschäftsordnung des BMI

GGOH

  • Gotta Get Out Of Here

GGP

  • Gotta Go Pee

GGS

  • Global Geospace Science
  • Global Geospace Science Program
  • Global Geospace Study

GGT

  • Gamma-glutamyl Transferase (englisch, Medizinbereich)

GGVBinSch

  • Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern)

GGVE

  • Gefahrgutverordnung Eisenbahn (Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen)

GGVS

  • Gefahrgutverordnung Straße (Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen)

GGVSEE

  • Gefahrgutverordnung See (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen)

GGWD

  • Generalized Gaussian Wave-packet

GGWPD

  • Generalized Gaussian Wave-packet Dynamics

GGY

  • Guernsey (ISO Alpha 3 Code)