Dokumentiert: Der tweet von Sawsan Chebli, der zu ihrer twitter Sperre führte

Wie verschiedene Medien berichten, wurde die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli auf twitter gesperrt.

Ursächlich dafür soll dieser tweet gewesen sein, den ich hier wertungsfrei dokumentiere:

#Servicetweet für die #AfD: Mein Vater hieß Mohammed. Ich heiße Sawsan Mohammed Chebli. Mein ältester Neffe heißt Mohammed. Meine Nichte hat ihrem Sohn den Namen ihres Opas gegeben. Kurzum: Wir werden schon dafür sorgen, dass dieser Name nie verschwindet!

Aktuell ist er noch verfügbar – und ich gehe davon aus, dass dies auch so bleiben wird.

 

Meinung: Die GeschOBT, die AfD und das Vizepräsidentenproblem

Das AfD Vizepräsidenten Problem im Bundestag

Die aktuelle Problematik im Deutschen Bundestag (April 2019) sollte jedem politisch interessierten Menschen in Deutschland bekannt sein: Laut Geschäftsordnung des Bundestages (GeschOBT, auch GoBtg) in der Fassung vom 1. März 2019 hat jede Fraktion im Bundestag Anspruch auf mindestens eine Vizepräsidentin oder Vizepräsidenten des Bundestags.

Die einschlägige Norm lautet:

§ 2 GeschoBT – Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter

(1) Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49) in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. Bei nur einem Bewerber ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei mehreren Bewerbern kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl; gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Präsidenten.
(3) Weitere Wahlgänge mit einem im dritten Wahlgang erfolglosen Bewerber sind nur nach Vereinbarung im Ältestenrat zulässig. Werden nach erfolglosem Ablauf des Verfahrens nach Absatz 2 neue Bewerber vorgeschlagen, ist neu in das Wahlverfahren gemäß Absatz 2 einzutreten.

Die Alternative für Deutschland (AfD) bildet im Deutschen Bundestag eine Fraktion, bislang wurde jedoch keines ihrer Mitglieder zum Vizepräsidenten gewählt, keiner der bisherigen Kandidaten – Albrecht Glaser und Mariana Harder-Kühnel – erhielt die erforderliche Mehrheit.

Dies wird von nicht wenigen kritisiert: hat man in der Geschäftsordnung die Regelung aufgestellt, dass alle Fraktionen vertreten sein sollen, so sei es undemokratisch, dies einer Fraktion zu versagen.

Entgegnet wird dem, es könne Abgeordneten insbesondere in Hinblick auf die Gewissensfreiheit ihres Mandats  – „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ (Art. 38 I Satz 2 GG) – nicht zugemutet werden, einen Kandidaten zu wählen, dem sie ihre Zustimmung nicht geben wollen. Dies ist sicherlich richtig. Anmerken möchte ich in diesem Zusammenhang aber noch, dass dies sonst in Sachen Fraktionszwang nicht so eng gesehen wird, doch ist das eine andere Debatte.

Bleibt das Dilemma: laut Geschäftsordnung des Bundestags hat die AfD einen Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten, andererseits können die Abgeordneten nicht gezwungen werden, einen Kandidaten der AfD zu wählen. Ob man letzteres nun gut findet oder nicht, verfassungsrechtlich ist daran nichts zu rütteln.

Wie wird es weitergehen?

Wahrscheinlich wird die AfD nun weitere Wahlgänge ansetzen – und das kann sie rein theoretisch dauerhaft durchziehen. Ich glaube allerdings nicht, dass sie damit durchkommen wird, zu aufgeheizt ist inzwischen unter vielen Abgeordneten die grundsätzliche Stimmung gegen einen AfD Kandidaten.

Die AfD wird dann wohl den Gang nach Karlsruhe gehen und versuchen, im Versuch eines Organstreitverfahrens ihren Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten durchzusetzen.

Hierbei sind grundsätzlich drei Sichtweisen des Bundesverfassungsgerichts möglich:

  • Zum einen kann man gut die Meinung vertreten, dass es für die Arbeit einer Fraktion nicht erforderlich sei, auch einen Präsidenten zu stellen. Dafür könnte man gute Gründe anführen, insbesondere dass das Grundgesetz Fraktionen nur im später hinzugefügten Artikel 53a GG kennt – zwingend vorgesehen sind diese im Grundgesetz also eigentlich nicht. Bliebe die Frage, wie das Gericht bei dieser Sichtweise in diesem Fall mit der entsprechenden Regelung der GeschoBT umgeht und z.B. eine Änderung anregt oder anordnet.
  • Weiter kann man auf dem Standpunkt stehen, dass der Status der Fraktionen so stark ist, dass zwar grundsätzlich ein Anspruch auf einen Vizepräsidenten gegeben ist, wird aber kein Abgeordneter einer Fraktion gewählt, dann ist das eben so. Die Abgeordneten können zur Wahl schließlich nicht verpflichtet werden. Zu der Geschäftsordnung des Bundestags hat sich das Gericht schon verschiedentlich geäußert. Für wesentlich halte ich dabei:
    Die Geschäftsordnung des Parlaments setzt voraus, daß die von ihr zur Wahrnehmung bestimmter Funktionen berufenen Organe diese in vernünftigen Grenzen ausüben und nicht mißbrauchen. Soll eine Bestimmung der Geschäftsordnung an der Verfassung gemessen werden, so muß mithin ihre faire und loyale Anwendung durch die dazu berufenen Organe vorausgesetzt werden. Die bloße Möglichkeit einer mißbräuchlichen Handhabung, die der Verfassung widersprechen würde, ist noch kein hinreichender Grund, die Bestimmung als solche für verfassungswidrig zu erklären. Wer in einem bestimmten Einzelfall durch mißbräuchliche Anwendung in seinen Rechten verletzt wird, kann sie in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren durchsetzen.“ (BVerfGE 1, 144).
    Die Regelung des § 2 GeschOBT könnte einer verfassungsrechtlichen Prüfung also durchaus standhalten, auch dann, wenn sie dazu führt, dass im Einzelfall eine Fraktion eben keinen Präsidenten stellt.
  • Schließlich könnte das Gericht aber auch den Standpunkt vertreten, dass die Mitwirkungsrechte der Fraktion einer im Bundestag – eben nicht für verfassungswidrig erklärten Partei – unbedingt verlangen, dass diese auch mit einem Vizepräsidenten vertreten ist. Kann dieser nicht über reguläre Wahl ermittelt werden, eben da andere Abgeordnete diese verhindern, müsste dann die GeschoBT um einen weiteren Weg ergänzt werden, einen Vizepräsidenten dieser Fraktion zu ermöglichen. Verfassungsrechtlich unbedenklich könnte nach hier vertretener Ansicht angesichts Art. 40 I S. 1 („Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer.„)
    hierbei allenfalls sein, dass die Wahl durch einen Wahlausschuss vorgenommen werden, wo es meist einfacher ist, Kompromisse zu finden. Fraglich ist, ob der Bundestag auf das Recht der Wahl verzichten könnte und über die Geschäftsordnung auf dieses Recht verzichten und hier andere Regelungen anwenden könnte, z.B. dass ein vorgeschlagener Kandidat mit einer qualifizierten Mehrheit abgelehnt werden muss oder bis zu einer erfolgreichen Wahl der Fraktionsälteste kommissarisch als Präsident fungiert.

Ich wage keine Prognose, wie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hier ausfallen könnte (na gut, wenn Sie mich festnageln, wird es die mittlere Variante werden). Auf jeden Fall wäre ein Gang nach Karlsruhe für die AfD mit Risiken verbunden – aber durchaus auch für die anderen Parteien resp. Fraktionen.

Wie der Konflikt vermeiden könnte

Auch wenn ich persönlich auf dem Standpunkt stehe, dass die AfD unter den aktuellen Umständen einen Vizepräsidenten stellen sollte, dürfte dies tatsächlich schwierig umzusetzen und durchsetzbar sein.

Wäre ich also Fraktionsgeschäftsführer – insbesondere der AfD – würde ich dieses Risiko daher gar nicht eingehen und einen Kompromiss suchen.

So gibt es durchaus Abgeordnete in anderen Parteien, die es für problematisch halten, dass die AfD entgegen der parlamentarischen Übung keinen Vizepräsidenten stellt. Warum also nicht einen aus einer anderen Fraktion – oder sogar einen fraktionslosen… – vorschlagen, die Interessen der AfD im Präsidium sozusagen treuhänderisch zu vertreten? Die GeschoBT besagt zwar, dass jede Fraktion mit mindestens einem Präsidenten vertreten sein soll, aber muss dieser auch aus der eigenen Fraktion kommen…? Dem Wortlaut der Norm nach wohl kaum. Unter Umständen ließe sich so ein für alle Fraktionen tragbarer Kompromiss finden – was ich aber für unwahrscheinlich hielte.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Geschäftsordnung so anzupassen, dass möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nichtbeteiligung einer Fraktion im Präsidium dadurch ausgeräumt werden. Dies könnte z.B. durch eine erweiterte Berichtspflicht an nicht vertretene Fraktionen und / oder eine Verpflichtung zur Anhörung bei bestimmten Entscheidungen geschehen.

So oder so sollte der Konflikt gelöst werden, denn so ein Dauerstreit steht unserer Demokratie nicht gut.

Anmerkung 2022: Vor drei Jahren schrieb ich noch, dass ich grundsätzlich auf dem Stanpunkt stehe, dass die AfD einen Vizepräsidenten stellen sollte. Mein Beweggrund war damals, dass ich auf dem Standpunkt stand, dass die Einbindung der AfD gegen deren Radikalisierung helfen würde. Inzwischen ist die AfD jedoch so abgedriftet, dass ich die Notwendigkeit einer Einbindung nicht mehr sehe.

Liste: Bei der Europawahl 2019 in Deutschland zugelassene Parteien

Hier finden Sie die Liste der Parteien, die der Bundeswahlausschuss zur Europwahl 2019 in Deutschland zugelassen hat.

Zu Parteien, deren Kurznahmen verlinkt sind, finden Sie mehr Infos.

  1. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
  2. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  3. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  4. Graue Panther (Graue Panther)
  5. Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen)
  6. Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL (TIERSCHUTZ hier!)
  7. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  8. DER DRITTE WEG (III. Weg)
  9. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  10. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  11. DIE RECHTE – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (DIE RECHTE)
  12. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
  13. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  14. Die Violetten (DIE VIOLETTEN)
  15. Volt Deutschland (Volt)
  16. Partei der Humanisten (Die Humanisten)
  17. Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung)
  18. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  19. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
  20. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  21. Menschliche Welt (MENSCHLICHE WELT)
  22. Bündnis Grundeinkommen (BGE)
  23. PARTEI FÜR DIE TIERE DEUTSCHLAND (PARTEI FÜR DIE TIERE)
  24. Neue Liberale – Die Sozialliberalen (NL)
  25. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  26. Alternative für Deutschland (AfD)
  27. Demokratie in Europa – DiEM25
  28. Freie Demokratische Partei (FDP)
  29. Ökologische Linke (ÖkoLinX)
  30. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
  31. DIE LINKE (DIE LINKE)
  32. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
  33. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  34. LKR
  35. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  36. Bayernpartei (BP)
  37. Europäische Partei LIEBE (LIEBE)
  38. Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
  39. Demokratie DIREKT! (DIE DIREKTE!)
  40. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    (in allen Ländern außer Bayern)
  41. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
    (in Bayern)

Ein paar schnelle Gedanken zur anstehenden CDU-Vorsitz Wahl

Nein, eine umfassende politische Analyse gibt es hier nicht. Nur ein paar schnelle Gedanken zur Wahl der oder des neuen Vorsitzenden der CDU – im folgenden verwende ich als alter weißer Mann mit grauen Haaren nur noch die männliche Variante.

  • Wie sehr Merkel die CDU eigentlich zerrissen hat, werden wir erst in den Monaten nach dem Parteitag sehen. Ich hoffe, dass es die Partei in einem Stück überlebt.
  • Der erste Partner nach einer beendeten Beziehung hat es immer besonders schwer. Das gleiche gilt auch besonders für den ersten CDU Vorsitzenden nach Merkel.
  • Merkels größte Fehler in Bezug auf die CDU:
    • Atomausstieg
    • September 2015 nicht er- und geklärt zu haben
    • Parteitagsbeschluss zu Doppelpass zu ignorieren
    • grundsätzlich: kein politisches Koordinatensystem zu haben, sondern nur getrieben sein
  • Jens Spahn ist chancenlos. Er sollte seine Kandidatur zurückziehen.
  • Sollte Annegret Kramp-Karrenbauer Vorsitzende der CDU werden, würde dies die begonnene Veränderung des deutschen Parteiensystems dauerhaft zementieren. Mehr noch, eine bundesweite CSU wäre dann gar nicht mehr so unrealistisch.
  • Sollte Friedrich Merz Vorsitzender der CDU werden, könnte dies die AfD schwächen und die SPD wieder stärken. Ganz so wie früher wird es aber nicht mehr.

Bild: twitter

Meinung: Unwissenheit hoch sechs – eine Talk-Kritik

Talkshows habe ich mir schon lange nicht mehr angesehen. Zu sehr stört mich die dort zur Schau getragene Unwissenheit. Am 28. November machte ich anlässlich der „Maischberger“ Ausgabe zum Migrationspakt einmal eine Ausnahme, da mich einfach zu sehr interessierte, wie dieses mich besonders interessierende behandelt würde.

Spoiler: Ich werde mir so bald keine Talkshow mehr antun, jedenfalls keine, bei der es um Politik geht.

Das fängt schon mit der bemühten, aber schlampigen Arbeit der Maischberger Redaktion an. Immer wieder wird seitens der Moderatorin und in Einspielern behauptet, der Migrationspakt sei im Sommer verabschiedet worden. Dass derzeit lediglich ein „Entwurf des Ergebnisdokuments der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in Marrakesch“ vorliegt, geht da leider unter.

Und so verwundert es nicht, dass auch das Wissen der Teilnehmer über den Pakt nur begrenzt ist.

So scheint an Claus Strunz vorbeigegangen zu sein, dass der Pakt nicht unterzeichnet wird. Gesine Schwan kann – oder will – nicht erklären, wie ein rechtlich unverbindlicher Pakt doch eine gewisse Wirkung entfalten kann. Alexander Gauland behauptet mehrfach fälschlich, Estland würde nach dem Stand der Dinge den Pakt nicht unterstützen. Cem Özdemir hat offensichtlich allenfalls eine vage Ahnung über das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht. Und Manfred Weber ärgert sich allen Ernstes darüber, dass über völkerrechtliche Aspekte geredet wird – das war für mich der erschreckendste Moment.

Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.

Mehr Infos

Wer mehr zum Migrationspakt wissen will, findet hier mehr Infos.

Und mehr zur besprochenen Maischberger Sendung gibt es unter den folgenden Links:

Meinung: Wie die CDU die AfD erst groß gemacht hat

Kurs auf die Mitte

Betrachtet man die Entwicklung des Kurses der CDU so kann seit 2014 beobachtet werden, dass sich dieser mehr und mehr Richtung Mitte, möglicherweise in Teilbereichen sogar Links der Mitte, bewegt.

In diesem Zusammenhang steht auch die Frage, wie das Verhältnis der Partei zur AfD war und ist. Während Vorstandskandidat Friedrich Merz meint, man habe das Erstarken der rechten Partei achselzuckend zur Kenntnis genommen, kontert die Kandidatin Annegret Kramp-Karrenbauer, dies sei ein Schlag gegen all die Parteimitglieder, die engagiert gegen die AfD gekämpft hätten.

Es ist – wieder einmal – der Verdienst des Journalisten Robin Alexander, in einem Thread auf twitter aufzuzeigen, wie sich die CDU Richtung Mitte entwickelt verschoben und welche Auswirkungen das auf das Erstarken der AfD hatte:

Kopf dahinter dürfte der Matthias Jung, Vorstand der die CDU beratende Forschungsgruppe Wahlen, sein, der laut Alexander und anderer Quellen Merkel die „Modernisierung“ der Partei empfpohlen habe. In einer späteren Analyse folgert er weiter:

Neben der unfreiwilligen Unterstützung der AfD für die programmatische Modernisierung der Union spricht einiges dafür, dass sich durch einen Einzug der AfD in wichtige westliche Landtage die Chancen für parlamentarische Mehrheiten von Rot-Grün oder sogar Rot-Rot-Grün deutlich verringern. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn weiterhin wesentliche Teile der AfD-Wählerschaft nicht nur aus dem Unionswählerlager kommen.

Diese beiden positiven Effekte für die Union kommen aber nur zum Tragen, wenn die CDU und die CSU eine geschlossene und eindeutige Abgrenzung von der AfD vornehmen. Dabei würde eine zu intensive Auseinandersetzung mit der AfD nur zu deren Aufwertung führen. Ein weitgehendes „rechts-Liegenlassen“ verspricht den größeren Effekt. Jeder Ansatz einer Kumpanei hingegen (wie zuletzt in Thüringen) beschädigt die Chancen der Union, sich als die alternativlose Partei der politischen Mitte weiter zu etablieren.

Der damalige Generalsekretär Peter Tauber habe dies in Hinblick auf die Bundestagswahl 2017 bekräftigt:

Unser Hauptgegner im Wahlkampf bleiben die Sozialdemokraten und Rot-Rot-Grün.

Diese Strategie des weitgehenden Ignorierens der AfD wurde dann auch recht konsequent durchgezogen und es wurde angesichts des für die CDU desaströsen Wahlergebnisses schon als Erfolg gefeiert, dass die Partei in einer günstigen Lage sei, die Bundesregierung weiter anzuführen.

Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang, dass Thomas Strerath, Vorstandsmitglied der Werbeagentur JvM, die die Wahlkampagne  der CDU 2017 verantwortete, selbst bemängelt, man habe die AfD zu sehr ignoriert – hierzu habe ich ihm seinerzeit übrigens geschrieben.

Festhalten kann man: der CDU-Führung kam die AfD gar nicht so ungelegen, weswegen man sie nicht wirklich bekämpft hat. Die Aussage von Friedrich Merz, man habe den Aufstieg der AfD mit einem Achselzucken begleitet ist daher auch aus meiner Sicht untertrieben.

Brücken abgebrochen

Während der CDU Mainstream die AfD also mehr oder weniger ignoriert hat und auch nicht eine inhaltliche Debatte mit der rechten Konkurrenz eingestiegen ist, haben einige Parteimitglieder, von Armin Laschet und Daniel Günther abgesehen meist aus der zweiten oder dritten Reihe, in Interviews und in den sozialen Netzen ein teils schon recht massives AfD-Bashing betrieben, das diese Partei und deren Wähler pauschal als „Nazi“ und „Deppen“ abgetan hat: „Leider kapieren die AfDeppen nichts“, „Offensichtlich handelt es sich bei der AfD um eine kriminelle Vereinigung“, „Nationalsozialistisch“).

Neue Parteien sind immer vielschichtige Gebilde, was man wie bei der Gründung und Entwicklung der Grünen genau so wie bei der Entwicklung der AfD beobachten konnte und kann.

Ein pauschales Abtun der gemäßigten, von der CDU enttäuschten, AfD Wähler hat die Brücken zwischen diesen und der CDU abgebrochen und die AfD damit weiter gestärkt.

Und jetzt?

Unabhängig davon, wer nun Vorsitzende(r) der CDU wird und wie sich die Partei weiter grundsätzlich positioniert, muss sie

  • den September 2015 aufarbeiten und sich in der Migrationsfrage erklären und positionieren. Solange dieses Thema nicht geklärt ist, steht es wie der riesige Elefant im Raum und wird alle weiteren Debatten und Entwicklungen beeinflussen. Dies aber auch allein schon deswegen, da Migration Einfluss auf viele weitere Politikfelder hat,
  • einen neuen Umgang mit der AfD finden. Die Taktik des Ignorierens einerseits und Beschimpfens andererseits war augenscheinlich erfolglos, wovor ich schon früh gewarnt habe.

Nur so kann der weitere Aufstieg der Afd gestoppt werden.

 

Mehr Infos

Analyse von Mathias Jung: Die AfD als Chance für die Union (PDF)

Artikelserie Migrationspakt: Wie verbindlich ist er eigentlich?

In der Artikelreihe Migrationspakt betrachte ich einzelne Aspekte dieses viel diskutierten Abkommens. Hier geht es um den rechtlichen Charakter und seine Verbindlichkeit.

Der Streit um die rechtliche Verbindlichkeit

Um die rechtliche Verbindlichkeit des Migrationspakt wird besonders diskutiert. Das rechte Spektrum, allen voran die AfD, hält ihn für einen unmittelbaren Eingriff in nationales Recht – nach dem Abschluss des Pakts sei Deutschland gleichsam von der UNO kontrolliertes Einwanderungsland. SPD, FDP und die offizielle Linie der CDU/CSU sieht ihn als rechtlich unverbindlich an und wenn binde er ja nur andere Staaten. Die Grünen meinen schließlich, nach Verabschiedung müsse man mit der Umsetzung der Ziele des Pakts beginnen.

Wie steht es also um die rechtliche Verbindlichkeit des Pakts?

Was für eine Art Dokument ist der Migrationspakt eigentlich?

Am 10. und 11. Dezember 2018 findet die „Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ in Marrakesch (Marokko) statt. Der „Migrationspakt“ ist das Abschlussdokument dieser Konferenz. Solche Dokumente werden üblicherweise lange im Vorfeld solcher Konferenzen ausverhandelt.

Was steht genau im Migrationspakt?

Der UN Migrationspakt – eigentlich „Ergebnisdokument der zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ – lässt sich in drei Teile gliedern:

  • Die Präambel, in der festgehalten wird, dass zur Bewältigung der Herausforderungen der Migration eine umfassende Zusammenarbeit der Staaten erforderlich ist, die auf den Grundsätzen der UN beruhen soll und dass dieser Pakt einen Kooperationsrahmen dafür schaffen soll.
  • Der Hauptteil, der 23 teilweise sehr konkrete Ziele formuliert, z.B. in den Bereichen Grenzmanagement oder Sozialversorgung von Migranten.
  • Einen Schlussteil, in dem es um konkrete Umsetzung, Weiterverfolgung und Ergebniskontrolle geht.

Ausführlicher zusammengefasst habe ich den Pakt hier.

Welchen rechtlichen Charakter hat der Migrationspakt?

Der Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag iSv Art. 59 Abs. 2 GG, weswegen der Bundestag ihm auch nicht zustimmen muss.

In dem Dokument wird die Souveränität der Staaten mehrfach ausdrücklich betont und er stellt laut Präambel „einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar“, der aber andererseits wieder „auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben“. Ohnehin ist in dem Pakt mehrfach von „Verpflichtungen“ und „wir verpflichten“ die Rede – das ist auch der Grund dafür, warum in einigen Kreisen davon die Rede ist, der Pakt würde Deutschlands Souveränität aufheben.

Unverbindlich? Verpflichtend? Was denn nun? Auf twitter schrieben einige schon von „Schrödingers Migrationspakt“, der verpflichtend und unverbindlich gleichzeitig ist. Fragt man Juristen, erhält man ein breites Meinungsspektrum von völlig unverbindlich bis verpflichtend. Zur weiteren Verwirrung tragen dann Aussagen aus der Politik wie die bei, der Migrationspakt sei nicht verpflichtend, würde aber Migration wirksam begrenzen. Wie soll er das, wenn nicht verpflichtend ist?

Ich habe mit einigen Praktikern gesprochen. Diese betonten den grundsätzlich unverbindlichen Charakter des Pakts, hoben aber hervor, dass er gerade bei der Verhandlung von bilateralen Abkommen einen gewissen Rahmen für Standards z.B. bei der Unterbringung von Migranten geben könne. Oft wurde er auch als „Soft Law“, also weiches Recht, bezeichnet.

So könne er von internationalen Gerichten bei der Auslegung nationalen Rechts hinzugezogen werden, ggf. sogar von nationalen Gerichten. In einem Urteil liest sich das dann ggf. so:

„Die Norm könnte zwar so ausgelegt werden, dass wie vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt, ein Anspruch des Beschwerdeführers nicht besteht. Angesichts dessen, dass Deutschland sich jedoch mit dem ‚Ergebnisdokument der zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration‘ dazu zumindest politisch verpflichtet hat, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können, ist die Norm weit auszulegen, so dass ein Anspruch hier – anders als BVerwG angenommen – zu bejahen ist.“

Und auch auf Gesetzgebungsvorhaben oder die Auslegung von bestehenden internationalen Abkommen kann der Pakt Ausstrahlungswirkung und damit letztlich rechtliche Relevanz entfalten. Nicht zuletzt kann er Grundlage für zukünftige konkretere internationale Abkommen sein – was gerade die Abschnitte hinsichtlich der Umsetzung und weiteren Ziele belegen.

Auf jeden Fall verpflichtet der Pakt zumindest politisch, wie die Bundesregierung im „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“ (Stand August 2018, Seite 71/72; Download hier) feststellt:

Ergebnis: Soft Law und politisch verpflichtend

Im Ergebnis liegt bei der Beurteilung m.E. keine der Parteien richtig: Weder herrscht – wie z.B. von der AfD und Teilen der CDU/CSU behauptet – nach Verabschiedung des Dokuments eine ganz neue Rechtslage in Deutschland, was Migration angeht, noch hat der Pakt wie FDP, die Führung von CDU/CSU, und Teile der SPD meinen, eigentlich gar keine Auswirkungen auf nationales Recht. Anders als von den Grünen aufgefasst verpflichtet er auch nicht zur sofortigen Umsetzung von dort beschriebenen Maßnahmen, kann aber andererseits einen weiteren Spielraum eröffnen, soweit dies politisch gewollt ist.

Unmittelbar als nationales Recht oder anstelle nationalen Rechts wirkt der Pakt also nicht. Dass der Migrationspakt – allein schon wegen seiner politischen Verbindlichkeit – aber Auswirkungen auf nationales und internationales Recht haben wird, kann aber niemand ernsthaft bestreiten.

Faktencheck: Die Thesen aus dem AfD-Flyer zum Migrationspakt

Die AfD ist die einzige größere Partei, die geschlossen gegen den Migrationspakt eintritt. In einem Flyer werden bestimmte Aussagen zum Migrationspakt gemacht, die hier einem Faktencheck unterzogen werden.

Die Aussagen der AfD im Faktencheck

1. wurde von Institutionen ohne demokratische Legitimation initiiert, wie z.B. der UNO und Nichtregierungsorganisationen.

Diese Aussage ist falsch.

Der Migrationspakt geht grundsätzlich auf einen Beschluss der UNO Vollversammlung vom 16. September 2016 zurück und soll am 11. Dezember anlässlich der „Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ in Marrakesch (Marokko) als Ergebnisdokument verabschiedet werden.

Es ist also nicht so, dass UNO und NGOs „aus dem Nichts“ einen Migrationspakt entworfen haben.

2. benennt praktisch nur die Rechte der „Migranten“ und die Pflichten der Zielländer.

Diese Aussage ist zumindest überspitzt.

Der Pakt enthält Verpflichtungen für Migranten und Zielländer. Die Pflichten der Zielländer finden aber durchaus mehr Raum als Pflichten der Migranten.

ist ein verstecktes Umsiedlungsprogramm für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge.

Diese Aussage ist falsch.

Ein gezieltes Umsiedlungsprogramm kann aus dem Migrationspakt nicht herausgelesen werden – allenfalls mit viel Phantasie.

3. ermöglicht allen künftigen Migranten den Zugang zum Sozialsystem, zu dessen Erbringung sie nichts beigetragen haben.

Diese Aussage ist richtig.

Sie entspricht aber schon der bestehenden Rechtslage in Deutschland.

4. statuiert eine Aufnahmepflicht für alle, die behaupten, Opfer des „Klimawandels“ zu sein.

Diese Aussage ist falsch.

Eine Aufnahmepflicht für Klimaflüchtlinge ist dem Pakt nicht zu entnehmen.

Allerdings erkennt der Pakt den Klimawandel als Migrationsursache an, z.B. in Ziffer 21 h:

„Wir werden… bei der Ermittlung, Entwicklung und Verstärkung von Lösungen für Migranten zusammenarbeiten, die aufgrund von schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung, beispielsweise Wüstenbildung, Landverödung, Dürren und Anstieg des Meeresspiegels, gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen…“

5. bürdet sämtliche mit der Zuwanderung einhergehenden Kosten (z.B. Sozialleistungen, Beratungen, Schulungen jedweder Art, sprachliche Übersetzungen, RechtsmittelEinlegung etc.) den Zielländern auf.

Diese Aussage ist richtig, aber unvollständig.

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Kosten der Zuwanderung vom Zielland zu tragen sind.

Ziel 22 des Pakts fordert die Übertragbarkeit von Sozialansprüchen, hier sind auch Mechanismen vorstellbar, die einen finanziellen Ausgleich zwischen den Staaten sicherstellen.

6. blendet die möglichen Gefahren für die innere Sicherheit durch Zuwandererkriminalität aus.

Diese Aussage ist falsch, zumindest überspitzt.

Der Migrationspakt geht grundsätzlich von einem positiven Menschenbild aus und fordert natürlich Migranten auf, die Gesetze des Ziellandes einzuhalten.

7. klammert die Probleme bei der Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen aus.

Diese Aussage ist falsch, zumindest überspitzt.

Der Migrationspakt fordert durchaus Maßnahmen, die der Integration in die Zielgesellschaften bewirken sollen.

Allerdings fordert er auch von den Zielgesellschaften Akzeptanz von Religion, Sitten und Gebräuchen von Migrantengruppen.

8. fordert auf, in den Medien über die Vorteile der Zuwanderung im Sinne einer „Bereicherung der Gesellschaft“ zu berichten.

Diese Aussage ist grundsätzlich richtig.

Der Migrationspakt schlägt tatsächlich eine pos

9. wird zusätzliche Anreize für eine weiter ansteigende Zuwanderung nach Deutschland geben.

Diese Aussage ist richtig.

Auch laut Auswärtigem Amt sollen Anreize für eine reguläre Migration nach Deutschland geschaffen werden.

Fazit

Die AfD macht es fast wie die CDU – nur andersherum. Es werden nur Aussagen getroffen, die den Migrationspakt in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Aspekte, die dem vorgefassten Bild nicht entsprechen, werden unterschlagen.

 

 

Liste: Parteien, die bei der Landtagswahl 2018 in Hessen antreten

Diese Parteien treten bei der Landtagswahl 2018 in Hessen an:

AD-Demokraten
AfD
BGE
Bündnis C
CDU
BüSo
Die Humanisten
DIE LINKE
Die PARTEI
DIE VIOLETTEN
FDP
FREIE WÄHLER
Gesundheitsforschung
Graue Panther
GRÜNE
LKR
MENSCHLICHE WELT
NPD
ÖDP
PIRATEN
SPD
Tierschutzpartei
V-Partei³

Meinung: Causa Maaßen – der Gesichtsverlust der SPD

Werfe ich am heutigen Morgen einen Blick auf meine Timeline bei twitter scheint es nur noch ein Thema von Relevanz zu geben: Hans Georg Maaßen.

Für die 0,1% die nicht mitbekommen haben, worum es geht: Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz war in die Kritik geraten, nachdem er seinerseits kritisiert hatte, dass in Zusammenhang mit Protesten in Chemnitz von einer Hetzjagd auf Ausländer durch Rechte gesprochen wurde. Erster Beleg zu Anfang der Debatte war ein Video, das durch einen twitter (sic!) Account mit dem schönen Namen Antifa Zeckenbiss veröffentlicht wurde.

Ich will hier nicht darüber diskutieren, ob das in Chemnitz eine Hetzjagd auf Ausländer war oder nicht*. Jedenfalls kann man durchaus unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie man die Vorgänge dort bewertet und benennt.

Festhalten kann man jedenfalls: Da die Aussagen von Maaßen von einem großen Teil der Medien und eher links zu verortenden Politikern jedoch sehr kritisch gesehen wurde, wurde weiter gebohrt. So soll er geheime Informationen an die AfD weitergegeben haben. Auch habe er sich überproportional oft mit AfD Abgeordneten getroffen. Später stellte sich heraus, dass die angeblichen Geheiminformationen gar nicht geheim waren und er sich sogar im Verhältnis viel öfter im Vertretern anderer Parteien getroffen hat.

Zugegeben: Seine Äußerungen zu Chemnitz ließen durchaus Raum für Interpretationen, aber ein Grund für einen Rücktritt oder eine Abberufung waren sie objektiv gesehen nicht.

Egal, große Teile der Medien, der Politik und in Folge auch der Medien hatten den Stab über Maaßen gebrochen: insbesondere SPD Vorsitzende Andrea Nahles legte sich früh fest, dass er wegmüsse, sonst könne man die GroKo nicht fortführen.

Seehofer als sein Dienstherr stärkte ihm hingegen den Rücken.

Und Merkel? Kritik an sich – die bei Maaßen immer wieder durchklang – schätzt sie nicht. Noch weniger schätzt sie es aber, wenn sie nicht mehr regieren kann.

Nur so ist der Kompromiss zu erklären, auf den sich Merkel, Nahles und Seehofer dann geeinigt haben Als Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz muss er gehen, dafür wird er verbeamteter Staatssekretär im Innenministerium – ein Karrieresprung, mehr Bezüge inklusive.

Dieses „Wegloben“ war so nur möglich – und das möchte ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich betonen – da Maaßen – zumindest derzeit – objektiv nichts vorzuwerfen war und ist, was einen Rücktritt oder eine Abberufung rechtfertigen würde. Als Kritiker der Einwanderungspolitik der Kanzlerin passte er aber Teilen des politischen Berlin nicht ins Bild und die SPD hatte sich mit der Rücktrittsforderung eben sehr früh sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Wäre also nicht irgendetwas mit Maaßen passiert, hätte Nahles die Partei aus der Regierung führen müssen.

So gab es den auf den ersten Blick für alle gesichtswahrenden Kompromiss:

  • Nahles kann sich darüber freuen, dass Maaßen nicht mehr Präsident des Bundesamtes ist.
  • Seehofer kann sich darüber freuen, dass Maaßen sogar befördert wurde.
  • Merken hat ohnehin öffentlich nicht wirklich etwas dazu gesagt und kann sich darüber freuen, dass sie weiter regieren kann.

Leider haben es die Protagonisten vorgezogen, das Ergebnis unkommentiert bekannt zu geben. Und so haben sie die Chance verpasst, dem ganzen den aus ihrer Sicht richtigen Spin zu geben. Dass sie das unterlassen haben zeigt im übrigen, wie falsch die Causa von den Handelnden eingeschätzt wurde, aber das ist eine andere Geschichte.

Wie faul dieser Kompromiss an sich ist, ist nämlich offensichtlich. Allenfalls Seehofer ist mit einem leicht blauen Auge aus der Geschichte herausgekommen. Doch für die, die Maaßen kritisch sehen, ist er überhaupt nicht hinnehmbar. Am besten auf den Punkt bringt es wahrscheinlich der SPD MdB Florian Post:

Die so genannte Einigung im Fall Maaßen ist ein Witz – besser noch ein Schmierentheater. Und wir machen da auch noch mit! Entweder ist der Mann für ein Spitzenamt geeignet oder eben nicht. Wir brauchen uns allesamt echt nicht mehr wundern, dass man die Politik nicht mehr ernst nimmt, wenn wirklich alle, aber auch alle Vorurteile durch uns bestätigt werden. Als Verfassungsschutzpräsident fliegt er raus und wird stattdessen zum Staatssekretär befördert. Was haben denn die bei ihrer Krisensitzung gesoffen?

Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Und so darf man gespannt sein, wie es in der Causa Maaßen jetzt weitergeht.

Disclaimer:

*An alle die meinen, ich als weißer alter Mann könne und dürfe das mit den Hetzjagden nicht anzweifeln oder beurteilen: Ende der 1980er Jahre bin ich verschiedentlich von Skinheads allein wegen meines Nachnamens und meiner zur Schau getragenen liberalen Einstellung durch Bonn gejagt worden. Ob man das aber als Hetzjagd bezeichnen könnte, möchte ich persönlich – wie auch bei den Vorgängen in Chemnitz – sehr bezweifeln.