Dokumentiert: Beleidigung zu Lasten des Bundeswirtschaftsministers Dr. Habeck im Internet – Wohnungsdurchsuchung im Landkreis Haßberge. Und #LMAAIFY – warum erfolgte die Hausdurchsuchung jetzt eigentlich?

Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg zur Causa Schwachkopf

Zunächst dokumentieren wir die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg zur causa Schwachkopf – und haben dann noch ChatGPT o1 gefragt, warum nun die Durchsuchung eigentlich erfolgte.

Die Pressemitteilung

Beleidigung zu Lasten des Bundeswirtschaftsministers Dr. Habeck im Internet – Wohnungsdurchsuchung im Landkreis Haßberge

Bamberg / Lkr. Haßberge, 15.11.2024. Einem 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge wird vorgeworfen, über das Internet den Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck beleidigt zu haben. Am 12.11.2024 erfolgte bei dem Beschuldigten eine Wohnungsdurchsuchung.

Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, im Frühjahr / Sommer 2024 auf der Internetplattform „X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Dr. Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zeigt. Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.

Wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag, 12.11.2024, eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch Polizeibeamte der Kriminalpolizei Schweinfurt. Hierbei konnte ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt werden.

Es besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gem. § 130 StGB, da dem 64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird, im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie u.a. der Zusatztext „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ zu sehen ist.

Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet. Die weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten werden durch die KPI Schweinfurt und die Staatsanwaltschaft Bamberg geführt.

Alexander Baum
Staatsanwaltschaft Bamberg
Pressestelle

LMAAIFY: Warum erfolgte die Hausdurchsuchung?

Wir haben ChatGPT o1 gefragt: „Warum erfolgte die Hausdurchsuchung?“

Die Hausdurchsuchung beim 64-jährigen Mann erfolgte hauptsächlich wegen des Verdachts der Beleidigung gegen Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck. Dies wird in der Pressemitteilung durch mehrere sprachliche Feinheiten deutlich:

Überschrift und Einleitung: Die Überschrift betont die Beleidigung zu Lasten von Dr. Habeck und erwähnt die Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang damit. Die Einleitung fokussiert sich ebenfalls auf diesen Vorwurf.

Kausale Formulierung: Im dritten Absatz heißt es: „Wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag […] eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten.“ Hier wird direkt der Zusammenhang zwischen dem Beleidigungsvorwurf und der Durchsuchung hergestellt.

Zusätzlicher Verdacht: Der Verdacht der Volksverhetzung wird erst im folgenden Absatz erwähnt: „Es besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gem. § 130 StGB, da dem 64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird […]“ Die Verwendung von „weiterhin“ und „darüber hinaus“ signalisiert, dass dieser Verdacht zusätzlich zum ursprünglichen Anlass besteht.

Temporalität und Kontext: Obwohl die Durchsuchung im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität erfolgte, wird nicht explizit gesagt, dass der Verdacht der Volksverhetzung ursächlich für die Durchsuchung war. Vielmehr scheint dieser im Zuge der Ermittlungen oder aufgrund des Aktionstages hinzugekommen zu sein.

Fazit: Sprachliche Hinweise in der Pressemitteilung deuten darauf hin, dass die Hausdurchsuchung primär wegen des Beleidigungsvorwurfs gegen Dr. Habeck durchgeführt wurde. Der Verdacht der Volksverhetzung wurde zusätzlich erhoben und spielte möglicherweise eine Rolle im Kontext des Aktionstages, war aber nicht der unmittelbare Auslöser für die Durchsuchung.

LMAAIFY: Will die Staatsanwaltschaft etwas verschleiern?

Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft etwas verschleiern will, haben wir im dem LLM direkt im Anschluss gestellt:

Die Pressemitteilung weist sprachliche Feinheiten auf, die darauf hindeuten könnten, dass die Staatsanwaltschaft etwas verschleiert. Obwohl die Hausdurchsuchung vordergründig wegen der Beleidigung von Dr. Habeck erfolgte, wird der Verdacht der Volksverhetzung erst später und weniger prominent erwähnt. Formulierungen wie „weiterhin“ und „darüber hinaus“ deuten darauf hin, dass dieser Vorwurf zusätzlich oder nachträglich erhoben wurde. Die Erwähnung des bundesweiten Aktionstags gegen antisemitische Hasskriminalität könnte darauf hindeuten, dass die Volksverhetzung eine größere Rolle spielte, als zunächst dargestellt. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Mitteilung nicht alle Hintergründe vollständig offenlegt.

Für eine klare Einschätzung wäre es hilfreich, weitere Informationen direkt von der Staatsanwaltschaft zu erhalten.

Hier haben wir noch den zugrundeliegenden Durchsuchungsbeschluss des AG Bamberg.

Die Antworten auf die Fragen wurden von ChatGPT o1 Preview geschrieben. Dieser Artikel ist damit auch Teil unserer Serie LMAAIFY, bei der wir Fragen von KI Systemen beantworten lassen. Hier finden Sie die bisherigen Antworten.

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