Für die, den Fall „Schwachkopf“ noch nicht mitbekommen haben, oder die sich ein Gesamtbild aus den kursierenden Schnipseln bilden wollen, ist hier eine kleine Zusammenfassung.
Der Fall Schwachkopf
Bei einem bayerischen Rentner wurde am 12. November 2024 in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durchgeführt, da er ein Meme repostet hat, in dem Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wird.
Aufgebracht wurde die Geschichte von Nius, Sie können sie hier komplett nachlesen.
Insbesondere auf X (fka twitter) wird jetzt ausführlich diskutiert, wie es dazu überhaupt kommen konnte, dass es wegen eines bloßen beleidigenden Reposts eine Hausdurchsuchung und sogar zur Beschlagnahmung eines „digitalen Endgeräts“ kommt.
Zur Diskussionskultur
Die Gräben in der #Schwachkopf Diskussion laufen die Gräben wieder entlang der bekannten Linien:
Die konservativere Seite teilt den Nius Beitrag, die grüne Seite bezweifelt den gesamten Sachverhalt, allein weil es bei Nius steht – es könne ja nicht sein, dass wegen einer bloßen Beleidigung eine Hausdurchsuchung gebe. Im – bei Nius abgebildeten – Beschluss des AG Bamberg -stehe ja auch noch etwas von „Volksverhetzung“.
Darf aber etwas nur nicht wahr sein, weil es in Nius steht und eben nicht in den klassischen Medien?
Was wissen wir in der Sache und was nicht?
Die Durchsuchung
Die Durchsuchung hat tatsächlich stattgefunden. Der Umstand ist bei Nius dargestellt und die Staatsanwaltschaft hat sie auch mir gegenüber bestätigt:
Am Dienstag, 12.11.2024 wurden strafprozessuale Maßnahmen in Form einer richterlich angeordneten Durchsuchung bei dem Beschuldigten durchgeführt.
Die Durchsuchung fand übrigens im Zusammenhang eines Aktionstags zu strafrechtlichen Maßnahmen gegen Antisemitismus statt, was vielleicht noch wichtig werden könnte – siehe dazu auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft weiter unten.
Der Beschluss
Der Beschluss des AG Bamberg, der rechtliche Grundlage der Durchsuchung ist, ist – mit Schwärzungen persönlicher Daten – bei Nius veröffentlicht, wir haben ihn auch hier dokumentiert.
Hinweise auf weitere Auslassungen bis auf die besagten Schwärzungen habe ich keine gefunden. Jeder kann sich aber z.B. über den Nius Artikel selbst ein Bild davon machen.
In diesem Beschluss ist tatsächlich einleitend von einem Ermittlungsverfahren wegen „Volksverhetzung“ die Rede; es ist aber oft so, dass dort einfach der Tatvorwurf übernommen wird, den der Anzeigenersteller gewählt hat. Das schleppt sich dann einige Zeit durchs Verfahren durch. Hat also jemand eine die ursprüngliche Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt, steht das da eben erst mal. Daneben gibt es noch andere Gründe, wie die Volksverhetzung hier gelandet sein könnte, darüber will ich aber noch nicht spekulieren.
Die gesamte Begründung des Beschlusses bezieht sich jedenfalls auf das „Schwachkopf“ Posting. Dass andere Posts Gegenstand des Verfahrens bzw. ursächlich für den Beschluss sind, ist aus dieser sonst nicht ersichtlich und eine reine Vermutung. Auch aus der ersten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Bamberg mir gegenüber gibt es keine Anhaltspunkte für andere Delikte, wegen derer noch konkret ermittelt wurde.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft übrigens gegenüber der FAZ bestätigt, dass der Haftbefehl nur wegen „Schwachkopf“ erlassen wurde.
Ähnlich war es übrigens auch bei #Pimmelgate in Hamburg: Hier gab es auch eine Hausdurchsuchung wegen Beleidigungsdelikten und der Beschluss wurde erlassen, obwohl sich der Beschuldigte vorher sogar geäußert hatte. Bei Pimmelgate war das Vorgehen dann übrigens rechtswidrig, da unverhältnismäßig. Den ganzen Fall kann man z.B. hier noch nachlesen.
Bemerkenswert ist noch, dass die Beleidigung am 20. Juni 2024 erfolgte, der Beschluss am 6. August 2024 erlassen wurde und die Durchsuchung dann erst am 12. November 2024 stattfand.
Die Anzeige
Wer die Strafanzeige gestellt hat, ist noch unklar. Es gibt Gerüchte, es sei Habeck selbst gewesen, ein von ihm beauftragter Dienstleister oder auch eine Meldestelle. Wenn es hier valide Informationen gibt, werde ich diese ergänzen.
Der Strafantrag
Unstrittig ist, dass Robert Habeck selbst Strafantrag gestellt hat, siehe dazu auch die Stellungnahme der Pressestelle der Staatsanwaltschaft:
…auf Ihre Anfrage hin wird seitens der Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188 StGB geführt wird.
Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.
Am Dienstag, 12.11.2024 wurden strafprozessuale Maßnahmen in Form einer richterlich angeordneten Durchsuchung bei dem Beschuldigten durchgeführt.
Weitere Informationen kann ich Ihnen leider derzeit wegen der laufenden Ermittlungen und aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitteilen. Um Verständnis wird gebeten.
In meiner Anfrage hatte ich übrigens explizit auch nach der Volksverhetzung gefragt, dazu hat sich Staatsanwaltschaft aber nicht geäußert – vielleicht weil dazu noch die Ermittlungen laufen, siehe letzter Satz.
Zu den Unterschieden zwischen Strafanzeige und Strafantrag habe ich hier noch ein paar Hintergrundinfos.
Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg
Am 15. November veröffentlicht die Staatsanwaltschaft Bamberg eine Pressemitteilung, die auf den Fall Bezug nimmt. Aud dieser ergibt sich aber nicht ganz klar, welche Rolle in der Sache jetzt die Volksverhetzung spielt – das können beide Seiten in der Diskussion so oder so diskutieren. Den Text der Pressemitteilung und eine Interpretation durch ChatGPT o1 habe ich übrigens hier zusammengefasst.
Den Post, um den es wohl ging, habe ich hier auf X dokumentiert.
Fazit
Festhalten können wir also:
- Es wurde wegen eines Reposts auf X, in dem Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet wurde, eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung eines Smartphones durchgeführt.
- Diese Durchsuchung erfolgte wohl auch im Rahmen eines Aktionstages.
- Im Beschluss zu dieser Durchsuchung ist zwar in der Einleitung von „Volksverhetzung“ die Rede, die Begründung stützt sich aber nur auf Beleidigungsdelikte. In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wird auch auf das Volksverhetzungsverfahren eingegangen, inwieweit das jetzt aber ursächlich für die Durchsuchung war, bleibt unklar.
- Es wurde im Vorfeld eine Strafanzeige gestellt. Von wem ist aber unklar.
- Dr. Robert Habeck selbst hat Strafantrag gestellt; dies hat auch die Staatsanwaltschaft bestätigt.
Und noch ein bisschen Meinung dazu
Persönlich finde ich nicht, dass man einen Politiker öffentlich als Schwachkopf bezeichnen sollte. Auf der anderen Seite finde ich es aber auch falsch, dass dies überhaupt strafbar ist und verfolgt wird. Dass es hier überhaupt ein Verfahren aus dem recht nichtigen Anlass gibt, das sogar in einer Hausdurchsuchung gipfelt, halte ich für ein gefährliches Signal für die Meinungsfreiheit in Deutschland.
Und hier sollte jeder seine Stimme erheben, unabhängig vom politischen Lager: Wer Pimmelgate kritisiert hat, wo es gegen einen Linken geht, sollte bei Schwachkopf nicht schweigen, nur weil diesmal ein rechter Account betroffen ist. Umgekehrt gilt es genau so, denn Meinungsfreiheit muss immer für alle gelten.
Ja, auch finde vieles abstoßend, was der betroffene Account @IchBinsFeiNet so auf X postet. Aber so ein Post wie der hier im Raum stehende rechtfertigt nicht so ein Vorgehen. Und auch, das mag man sicher kontroverser sehen, der Vorwurf der Volksverhetzung nicht: Der Urheber ist bekannt, die Beweise gesichtet – man hätte ihn einfach vorladen können.
Aber auch auf einer zweiten Ebene finde ich den Fall schwierig: Das Vorgehen von Robert Habeck hier finde ich eines Politikers unwürdig, der andererseits wirbt, Gespräche mit ihm am Küchentisch zu führen. Dass er wohl massenhaft Strafanträge stellt, wird inzwischen verschiedentlich berichtet. Auch dies gehört zum Bild des sich volksnah und kumpelig gebenden Kanzlerkandidaten.
Genau so, wie es inzwischen auch zum Bild Deutschlands gehört, dass man damit rechnen muss, morgens aus dem Bett geklingelt zu werden, wenn man etwas kritisches auf einer Social Media Plattform postet.
Und über beides sollten auch die etablierten Medien berichten und dies und die zugehörige Diskussion nicht allein neuen alternativen Nachrichtenformaten und Plattformen wie X überlassen.
Weitergehende Links
- Dursuchungsbeschluss des AG Bamberg
- IchBinsFeiNet (der X Account des Betroffenen)
- Ursprünglicher Artikel bei Nius
- Artikel bei der Welt, auch mit Bild von Niehoff
- Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 15. November 2024
Updates
- November 2024
10:36 Uhr: Artikel veröffentlicht
12:40 Uhr: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft eingearbeitet
13:41 Uhr: Link zur Pressemitteilung und Interpretation durch ChatGPT eingearbeitet.
15:04 Uhr: Bereich Links ergänzt
19:07 Uhr: Link zu den möglichen volksverhetzenden Posts ergänzt.
- November 2024
7:20 Uhr: Zeitabläufe ergänzt, Link zum Beschluss ergänzt
Bild: Midjourney AI



