Muss man in Deutschland seinen Personalausweis immer bei sich führen?

Immer wieder wird behauptet, man müsse in Deutschland seinen Ausweis immer mit sich führen. Dies ist allerdings nicht korrekt.

Richtig ist vielmehr, dass jeder deutsche einen Ausweis haben muss, das regelt § 1 PAuswG (Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis – Personalausweisgesetz). Deutsche sind demnach verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen bzw. sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Richtig ist auch, dass man ihn „auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen“ muss. Hat man ihn aber in dem Moment nicht dabei, geht das eben nicht…

Eine Mitführungspflicht für Ausweisdokumente besteht laut § 2a SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) nur für folgende Berufsgruppen:

  1. im Baugewerbe,
  2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. im Personenbeförderungsgewerbe,
  4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  5. im Schaustellergewerbe,
  6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
  7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  9. in der Fleischwirtschaft,
  10. im Prostitutionsgewerbe,
  11. Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Nur die in diesen Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen sind verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz immer mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

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