Sixtus twitterte am 21. Juli 2021:
Jede*r Bundesbürger*in erhält ab Wahlberechtigungsalter 100 Stimmen pro Wahl, die auf Parteien verteilt oder auch gesammelt an 1 Partei gegeben werden können. Mit jedem Lebensjahr verlieren die Bürger*innen je 1 ihrer Stimmen, so dass die Jungen stets mehr davon haben. Discuss!
Ein eigentlich interessanter Vorschlag – der eben nur mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Auf den entsprechenden Einwand von Uwe Ness – der anmerkt, dies verletze „elementarste Gleichheitsgrundsätze und ist schlicht verfassungswidrig, GG Art. 3.“ antwortet Sixtus einfach: „Juristeneinwände bringen uns nicht weiter.“