Schrebergarten ist nicht gleich Schrebergarten: In Großstädten gibt es Wartelisten, in schrumpfenden Regionen verwildern leere Parzellen. Was der Bund gegen den Leerstand unternimmt, wollte eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/13159) vom 18. Juli 2017 wissen. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/13262) kam mit Schreiben des Bundesumwelt- und Bauministeriums vom 3. August 2017.
Worum es ging
Die Fragesteller beschreiben einen massiven Nachfragerückgang bei Kleingärten in schrumpfenden und ländlichen Regionen. Allein in Sachsen-Anhalt seien nach Angaben des dortigen Landesverbands der Gartenfreunde 19.815 Parzellen mit 944 Hektar Fläche ungenutzt. Sie knüpfen an eine frühere Anfrage an, in der die Bundesregierung Gespräche mit dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) angekündigt hatte.
Wie viele Kleingärten es gibt
Eine eigene Statistik zum Kleingartenwesen führt die Bundesregierung nicht. Sie stützt sich auf den BDG: Knapp eine Million Pächter sind in 20 Landesverbänden organisiert, rund fünf Millionen Menschen nutzen einen Kleingarten mit. Es gibt fast 14.000 Vereine und 515 Verbände. Die meisten Vereine hat Sachsen mit 3.758, gefolgt von Sachsen-Anhalt (1.750), Thüringen (1.461) und Brandenburg (1.324).
Aus Studien kennt das Ministerium die Entwicklung der Gärten:
- 1990: etwa 1,3 Millionen, davon 850.000 in den neuen und 450.000 in den alten Bundesländern
- 1997: etwa 1,06 Millionen, davon 610.000 in den neuen Ländern
- 2006: etwa 1,012 Millionen
- 2017: knapp eine Million laut BDG
Mit den Gärten sinkt auch die Zahl der Vereine, heißt es in der Antwort.
Der Leerstand
Bundesweite Daten zum Leerstand hat die Regierung nicht. Seit 2010 gebe es aber vermehrt Leerstand in strukturschwachen Regionen. Eine Studie von 2013 zählte bundesweit etwa 45.000 leere Parzellen, vier bis fünf Prozent aller Gärten. In Sachsen-Anhalt lag der Leerstand bei 12 Prozent, in den übrigen neuen Ländern sowie in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bei fünf bis sechs Prozent. Wie viele Parzellen zurückgebaut wurden und ob Vereine deshalb Insolvenz anmelden mussten, weiß weder die Bundesregierung noch der BDG.
Was der Bund tut
Die Anpassung und der Umbau von Kleingartenanlagen ist laut Antwort in allen Programmen der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig, auch im neuen Programm „Zukunft Stadtgrün“. Voraussetzung sind unter anderem ein städtebaulicher Missstand und die Lage in einem Fördergebiet. Über Anträge der Kommunen entscheiden die Länder. Die beiden Stadtumbauprogramme Ost und West wurden mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 zusammengeführt, die am 2. Mai 2017 in Kraft trat.
Weitere Schritte laut Antwort:
- Gespräche mit dem BDG, deren Ergebnisse in das Forschungsprojekt „Kleingärten im Wandel“ einflossen
- Hinweis an die Länder auf die Förderfähigkeit von Kleingärten im Oktober 2016
- Weißbuch „Stadtgrün“, vorgestellt am 8. Mai 2017
- Forschungsfeld „Green Urban Labs“, in dem Modellkommunen bis 2020 etwa Kleingartenparks erproben
Urban Gardening
Eine amtliche Statistik zu Urban-Gardening-Projekten gibt es nicht. Die Bundesregierung verweist auf die Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis, bei der im Juli 2017 619 urbane Gärten registriert waren. Über die Verbändeförderung des Ministeriums wurden sieben Projekte mit jeweils rund 54.000 bis 149.000 Euro unterstützt, darunter der „Weltacker“ auf der IGA in Berlin. Ein eigenes Förderprogramm gibt es nicht. Leere Parzellen könnten sich aber für solche Projekte eignen. Ob Parzellen etwa an Kitas oder Seniorenheime gehen, entscheiden Länder, Gemeinden und Vereine, nicht der Bund.
Einordnung
Die Antwort zeigt, dass der Bund das Thema vor allem mit Studien, Förderhinweisen und Forschungsprojekten begleitet. Belastbare aktuelle Zahlen zum Leerstand fehlten 2017. Mehr zur Geschichte bei Wikipedia. Wer selbst gärtnern will, findet Tipps in unserem Beitrag Kohlrabi selbst anbauen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 18/13159 vom 18.07.2017
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 18/13262 vom 07.08.2017
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
