Reh auf der Fahrbahn, Wildschwein im Scheinwerferlicht: Wildunfälle gehören zu den bekanntesten Gefahren auf Landstraßen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/6967) vom 2. Dezember 2015 wollte aktuelle Zahlen und wissen, was für Querungshilfen getan wird. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/7175), übermittelt vom Bundesverkehrsministerium am 22. Dezember 2015, enthält lange Tabellen, vor allem zu Grünbrücken.
Die Ausgangslage laut Anfrage
Die Fragesteller zitieren den ADAC: Im Vorjahr seien 18 Menschen bei Wildunfällen gestorben und 2824 verletzt worden, mehr als 250.000 größere Wildtiere seien getötet worden. Straßen und Schienen zerschneiden zudem Lebensräume. Nach Berichten von Jagdverbänden funktionieren Wildwanderungen an vielen stark befahrenen Strecken nicht mehr.
Was die amtliche Statistik erfasst
Die Polizei zählte 2014 insgesamt 2777 Wildunfälle in den Kategorien, die die Statistik genau aufschlüsselt:
- 2429 Unfälle mit Personenschaden
- 296 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
- 52 sonstige Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel
Der „weitaus größte Teil“ der Wildunfälle landet aber in der Kategorie der Bagatellunfälle mit reinem Sachschaden, und die wird nicht nach Unfallart aufgeschlüsselt. Die Statistik zeigt also nur einen kleinen Ausschnitt.
Im Zeitverlauf liegen die Unfälle mit Verletzten seit 1995 relativ stabil zwischen etwa 2250 und 2930 pro Jahr, der Höchstwert war 1999 mit 2931. Die schweren Sachschadensunfälle mit Wild gingen von 479 (1995) auf 296 (2014) zurück.
Nach Straßenart verteilten sich die 2777 Fälle 2014 so: 125 auf Autobahnen, 573 auf Bundesstraßen, 997 auf Landesstraßen, 667 auf Kreisstraßen und 415 auf Gemeindestraßen. Die meisten Fälle gab es in Bayern (493), gefolgt von Niedersachsen (382).
Wo der Bund nichts weiß
- Schadenssummen der Versicherungen: keine Informationen
- Wildunfälle auf Bahnstrecken: lassen sich aus der amtlichen Statistik nicht ermitteln
- Studien zur Wirksamkeit von Wildschutzzäunen: keine bekannt, es gibt aber fachliche Anforderungen aus einem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
- Wildschutzzäune an Bahnstrecken: keine Aufzeichnungen, zuständig sei die DB Netz AG
- Ausgaben der Länder für Wiedervernetzung: keine Auswertungen
Forschung zu Wildwarnern
Wie gut Wildwarner mit Reflektoren wirken, ließ das Verkehrsministerium von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchen. Parallel gab der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft eine eigene Feldstudie in Auftrag. Bei der BASt geplant war außerdem ein Vorhaben zur Auswertung von Wildunfalldaten und zu den Kosten von Präventionsmaßnahmen.
Zur Frage, welche geschützten Arten besonders leiden, blieb die Antwort allgemein: Das Risiko wachse, je länger einzelne Tiere zum Überqueren der Straße brauchen. Betroffen seien vor allem Amphibien und Reptilien, aber auch einige Säugetier- und Vogelarten. Die Fragesteller hatten auf eine Studie verwiesen, die Wildkatzen, Rothirsche und Dachse als besonders gefährdet beschreibt.
Zum Totfund-Kataster der Universität Kiel heißt es: Seit 2010 sammelt es Daten zu tot aufgefundenen Tieren in Schleswig-Holstein. 2015 wurde die Datensammlung zusammen mit dem Deutschen Jagdverband in einem Pilotprojekt auf ganz Deutschland ausgeweitet, die Testphase sollte im Frühjahr 2016 enden.
Grünbrücken: fertig und geplant
Seit 2013 wurden laut Antwort rund 20 Grün-, Fauna- und Wildbrücken an Bundesfernstraßen fertig. Einige Beispiele mit Kosten:
- Wildbrücke Wredenhagen an der A 19 in Mecklenburg-Vorpommern (2015): 5,0 Millionen Euro
- Grünbrücke Melzower Forst an der A 11 in Brandenburg (2014): 4,4 Millionen Euro
- Grünbrücken Scheppacher Forst und Adelsrieder Wald an der A 8 in Bayern (2015): je 3,8 Millionen Euro
- Faunabrücke Schloss Lörsfeld an der A 61 in Nordrhein-Westfalen (2015): bezahlt von RWE Power
Die Liste der geplanten Querungshilfen ist noch deutlich länger. Sie reicht von sechs Grün- und Faunabrücken an der A 33 zwischen Halle und Borgholzhausen für zusammen 17 Millionen Euro bis zu einer Grünbrücke im Dannenröder Forst an der A 49. Viele Projekte hatten noch kein Fertigstellungsdatum und keine Kostenangabe.
Jagd an Grünbrücken
Auf die Frage, ob nahe Grünbrücken gejagt werden darf, antwortete die Bundesregierung knapp mit „Ja“. Sie wolle sich aber bei der Änderung des Bundesjagdgesetzes für eine Regelung zur Jagd an Querungshilfen einsetzen. Mehrere Landesjagdgesetze schränken die Jagd dort bereits ein.
Mehr zum Thema auf severint.net: Rehkitzrettung mit Drohnen. Allgemeine Infos zum Thema gibt es bei Wikipedia.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 18/6967 vom 02.12.2015
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 18/7175 vom 28.12.2015
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
