Meinung: Ein paar schnelle Gedanken zu Geschlechterrollen und zum Selbstbestimmungsgesetz

Trans und divers gibt es schon immer und überall

Das Thema Geschlecht befasst Menschen seit jeher, ist Sex doch einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste, Antrieb für viele. Und Sex und Geschlecht hängen eben eng miteinander zusammen. Geschlecht ist insgesamt ein wichtiger Teil des Selbstverständnisses und der Selbstidentifikation des menschlichen Individuums.

Dass Menschen sich aus verschiedenen Gründen nicht ihrer biologischen Geschlechterrolle zugehörig fühlen, hat es wohl auch schon gegeben, seit es Menschen gibt. Die vielen verschiedenen Geschlechterrollen, die es in nahezu allen Kulturen und Gesellschaften zwischen Mann und Frau gibt, belegen dies. Schon im deutschen Kaiserreich – seit 1909 – gab es den sog. „Transvestitenschein“, der sogar vereinzelt noch zur Zeit des Nationalsozialismus ausgestellt wurde.

Derzeit ist das Thema geschlechtliche Diversität in der westlichen Welt jedenfalls sehr präsent, wobei ich das hier nicht weiter bewerten möchte, es würde den Rahmen sprengen. Festhalten kann man jedenfalls: Es gibt ein nicht unerhebliches Bedürfnis der Betroffenen, ihr gefühltes Geschlecht in einer Form zu dokumentieren. Ein – wie ich finde – durchaus nachvollziehbares Anliegen.

Das Problem mit dem Selbstbestimmungsgesetz

Diesem Anliegen soll das Selbstbestimmungsgesetz nun entgegenkommen.

Im Zusammenhang mit diesem und den Diskussionen dazu sehe ich aber das Problem, dass nicht klar zwischen biologischem und sozialem (gefühlten) Geschlecht unterschieden wird. Dazu hat in der Diskussion rund um das Thema eine erschreckende Unwissenschaftlichkeit Einzug gehalten hat, die darin gipfelt, es gäbe mehr als zwei Geschlechter. Wer fundierte Kritik zu dieser Behauptung lesen will, findet diese beim Manifest „Pro Realität“. Und dass es „Two sexes, with a continuum of variation in anatomy/physiology“ (Claire Ainsworth) sind, habe ich hier etwas ausführlicher erläutert.

So einfach, dass Manner durch Erklärakt biologische Frauen werden oder dass kein Arzt das Geschlecht von Außen erkennen kann, ist es jedenfalls nicht.

Und nach wie vor sind an das Geschlecht tatsächliche Folgen geknüpft, z.B. im Sozial- und Arbeitsrecht. Und auch bei medizinischen Behandlungen kann es einen großen Unterschied machen, ob es sich um eine biologische Frau oder einen biologischen Mann handelt. Allein schon aus diesen Gründen halte ich es für wichtig, dass das biologische Geschlecht behördlich dokumentiert ist – und dies auch in einem Ausweisdokument. Allein schon, um z.B. Zutrittsrechte zu Frauenschutzräumen kontrollieren zu können oder um bei medizinischen Behandlungen im Notfall entscheiden zu können.

Ein möglicher Kompromiss

Um jedoch dem – wie gesagt meiner Meinung nach nachvollziehbaren – Wunsch der Dokumentation und Anerkennung des gefühlten Geschlechts der betroffenen Menschen nachzukommen, könnte ein Kompromiss sein, es ähnlich wie schon beim Künstlernamen zusätzlich zum biologischen Geschlecht einzutragen. Ein anderer – zusätzlicher bzw. alternativer Vorname würde dann ja im Regelfall ohnehin eingetragen werden, da ein anderes Geschlecht ja auch meist mit einem anderen Vornamen verbunden ist. Angemerkt sei, dass bisher bei Personalausweisen das Geschlecht ja nicht eingtragen ist, da es über den Namen klar erkennbar sein sollte.

Ob und welche weiteren rechtlichen Folgen sich daraus ergeben können und ggf. sollten, kann dann in einem späteren Schritt aufgrund der ersten Erfahrungen entschieden werden.

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