Zum 31. Dezember 2022 hat Deutschland still und leise eine Mitgliedschaft beendet, die seit 1966 bestand: die im Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd, kurz CIC. Eine Kleine Anfrage aus der Unionsfraktion (Drucksache 20/5050) wollte wissen, warum, wer gefragt wurde und was das für den Artenschutz bedeutet. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/5319) vom 20. Januar 2023 ist in der Sache kurz angebunden, liefert aber einen Einblick, wie der Bund Jagdtrophäen aus aller Welt prüft.
Was ist der CIC?
Der CIC (Conseil International de la Chasse et de la Conservation du Gibier) ist laut Vorbemerkung der Fragesteller eine über 90 Jahre alte Organisation mit mehr als 1.700 individuellen und institutionellen Mitgliedern aus 84 Ländern. Deutschland war eines von 28 Staatsmitgliedern und wurde durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vertreten. Der Sitz ist in Österreich, das Sekretariat in Ungarn. Der CIC war nach Darstellung der Fragesteller an der Gründung der Weltnaturschutzunion IUCN sowie an den Verhandlungen zur Ramsar-Konvention und zum Washingtoner Artenschutzabkommen CITES beteiligt.
Die Fragesteller halten den Austritt für „fachlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar“. Deutschland verliere sein Mitspracherecht und schade dem Artenschutz. Das BMEL übermittelte die Antwort mit Schreiben vom 19. Januar 2023, die Drucksache trägt das Datum 20. Januar 2023.
Seit 1966 dabei, ohne Anhörung raus
Die Staatsmitgliedschaft Deutschlands ist laut Antwort „seit dem April 1966 aktenkundig“. Eine formale Abstimmung innerhalb der Bundesregierung habe es vor dem Austritt nicht gegeben, und sie sei auch nicht nötig gewesen. Der CIC berühre ausschließlich den Jagdbereich des BMEL, nicht andere Ressorts. Eine Anhörung von Verbänden oder Wissenschaftlern sei „nicht geboten“ gewesen und habe daher nicht stattgefunden. Wer auf eine Liste von Gesprächsterminen gehofft hatte, bekommt also einen Satz.
Die Gründe stehen woanders
Für die Gründe verweist die Antwort auf eine frühere Schriftliche Frage (Nr. 86 in Drucksache 20/4776). Dort nannte die Parlamentarische Staatssekretärin Manuela Rottmann am 30. November 2022 drei Gründe. Erstens sei das vom CIC entwickelte Trophäen-Bewertungssystem, das CIC-Punktesystem, nach wie vor ein wichtiger Schwerpunkt seiner Arbeit, und an der Trophäenjagd gebe es breite gesellschaftliche Kritik. Die Bejagung von zum großen Teil geschützten Arten widerspreche der grundsätzlichen politischen Ausrichtung der Bundesregierung. Zweitens habe sich der CIC wiederholt öffentlich gegen Importverbote europäischer Länder gewandt, etwa mit einem offenen Brief vom 23. März 2022 an das belgische Parlament und mit Kritik an britischen Plänen. Das könne das BMEL „auch mittelbar in keiner Weise“ mittragen. Drittens spielten haushälterische Gründe eine Rolle: Projektförderung habe Vorrang vor institutioneller Förderung über Mitgliedsbeiträge.
Was das BMEL sonst noch bezahlt
Die Fragesteller wollten wissen, wo das BMEL noch Mitglied ist und was das kostet. Die Antwort enthält eine Tabelle nach Haushaltsplan 2022. Größter Posten ist die Welternährungsorganisation FAO mit rund 26,2 Millionen Euro. Dazu kommen unter anderem der Internationale Rat für Meeresforschung ICES mit 239.000 Euro, der Sortenschutzverband UPOV mit 260.000 Euro, die Waldministerkonferenz Forest Europe mit 400.000 Euro, die Internationale Walfangkommission mit 87.000 Euro und die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) mit 80.000 Euro.
Ist Jagd nachhaltig?
Die Fragesteller wollten eine Bestätigung, dass Jagd weltweit eine Form nachhaltiger Nutzung ist. Die Bundesregierung stimmt dem „in der geäußerten Pauschalität nicht zu“. Jagd könne nachhaltig sein, das hänge aber von der Tierart und der Art der Jagdausübung ab. Einen abschließenden Katalog unbedenklich bejagbarer Arten könne es nicht geben, weil Schutzstatus und Bestände schwanken und regional unterschiedlich sind. Grundsätzlich sollten bestandsbedrohte Arten nicht bejagt werden, einzelne Ausnahmen mit Genehmigung seien aber denkbar.
Wie Trophäenimporte geprüft werden
Spannend für alle, die sich für Artenschutz interessieren, ist der Teil zur Einfuhrkontrolle. Der Bund prüft bei Trophäen aller Arten aus Anhang A und von zwölf Arten aus Anhang B der EU-Artenschutzverordnung 338/97, ob die Jagd nachhaltig (sogenanntes Non-Detriment Finding) und legal war. Grundlage sind auch die Entscheidungen der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der EU (SRG), in der Deutschland aktiv mitarbeitet. Die SRG hat zum Beispiel für Löwen und Elefanten je nach Herkunftsland unterschiedliche Entscheidungen getroffen.
Die Genehmigungspflicht für die zwölf Anhang-B-Arten geht laut Antwort auf eine deutsche Initiative zurück. Für jede Einfuhr muss eine CITES-Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes vorliegen, teils werden Jagdlizenzen verlangt, und es wird geprüft, ob Export- und Jagdquoten eingehalten wurden. Die Einfuhrdaten erfasst das Bundesamt für Naturschutz, öffentlich recherchierbar sind sie in der CITES-Handelsdatenbank und in der WA-Jahresstatistik.
Keine Entschädigung für Importverbote
Wenn Importverbote Einnahmen in Herkunftsländern kosten, sei eine Kompensation „nicht gerechtfertigt und auch nicht sinnvoll“, sofern das Verbot auf fehlender Nachhaltigkeit oder Legalität beruht. Stattdessen fördere der Bund diversifizierte Einkommensmodelle im ländlichen Raum, etwa nicht-konsumtiven Tourismus und Schutzgebietsmanagement. Einen Zusammenhang zwischen dem CIC-Austritt und ausbleibenden ausländischen Jagdgästen ist für die Bundesregierung „nicht erkennbar“.
Als Beispiel für Zusammenarbeit vor Ort nennt die Antwort die Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität mit Behörden aus Tansania, Sambia, Malawi und Mosambik. Deren subregionale Plattform traf sich im Mai 2022 in Maputo erstmals nach der Pandemie wieder persönlich.
Einordnung
Der Austritt war eine politische Entscheidung des BMEL, und die Antwort macht keinen Hehl daraus. Inhaltlich passt sie zur Linie, Trophäenimporte strenger zu regulieren. Ob Deutschland damit Einfluss verliert oder sich nur von einer Lobbystimme der Jagd verabschiedet, bleibt Ansichtssache. Wie die Trophäenimporte inzwischen aussehen, zeigt unser Beitrag zur Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten.
Quellen
- Kleine Anfrage zur Kündigung der Mitgliedschaft im CIC, Drucksache 20/5050
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/5319 vom 20.01.2023
- Schriftliche Fragen, Drucksache 20/4776 (Frage 86)
- Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EUR-Lex)
- Wikipedia: Conseil International de la Chasse et de la Conservation du Gibier
Stand: 22.10.2026
