Dass ein abgestellter Zug sich von selbst in Bewegung setzt, klingt nach einem Ausnahmefall. Im Kölner Hauptbahnhof kam es aber regelmäßig vor. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/5366) vom 19. Juni 2015 wollte wissen, wie oft, warum und was daraus folgt, auch mit Blick auf Stuttgart 21. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/5562), übermittelt vom Bundesverkehrsministerium am 14. Juli 2015, enthält eine vollständige Liste der Vorfälle.
Der Hintergrund: geneigte Gleise
Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sollen Bahnhofsgleise bei Neubauten höchstens 2,5 Promille Längsneigung haben. Der Kölner Hauptbahnhof liegt darüber. Laut Antwort gelten dort nach den örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal diese Werte:
- Gleis 2: 5,16 Promille
- Gleis 3: 6,8 Promille
- Gleise 4 bis 8: 3,68 Promille
Die Fragesteller verweisen außerdem darauf, dass moderne Züge mit Rollenachslagern leichter ins Rollen kommen als ältere mit Gleitlagern.
22 Vorfälle, acht Leichtverletzte
Der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) waren für Köln Hbf 22 Wegrollvorgänge zwischen dem 18. März 2010 und dem 18. Januar 2015 bekannt. Allein 2013 waren es zehn. Betroffen waren vor allem die Gleise 4 und 5, einzelne Fälle gab es auf den Gleisen 3, 6 und 7. Insgesamt wurden acht Menschen leicht verletzt.
Interessantes Detail: In einer früheren Antwort auf eine Schriftliche Frage war nur von 17 Fällen die Rede. Die fehlenden Vorgänge von August bis November 2013 erklärt die Bundesregierung mit „einem Versehen des EUB“.
Auch aus anderen Bahnhöfen waren der EUB seit 2000 Fälle bekannt, unter anderem aus Münster, Hamburg, Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Berlin Hauptbahnhof und Düsseldorf, insgesamt sieben.
Die Ursache: zu wenig gebremst
Ursache war laut Antwort immer dasselbe: nicht ausreichend gebremste Fahrzeuge. Oft kam eine Bremsprobe dazu, bei der alle an die Hauptluftleitung angeschlossenen Bremsen gelöst werden mussten. Dabei hätte gereicht, eine unabhängige Bremse im ersten Fahrzeug anzuziehen.
Theoretisch hätten auch komplett waagerechte Gleise alle Fälle verhindert, das sei in Köln baulich aber unmöglich.
Keine Empfehlungen der Untersuchungsstelle
Untersucht werden muss nach der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung nur nach schweren Unfällen. Sonst kann die EUB tätig werden, ist aber auf Meldungen der Infrastrukturbetreiber angewiesen. Sicherheitsempfehlungen sprach die EUB zu den Wegrollvorgängen nicht aus. Offene Untersuchungen gab es nicht.
Die DB Fernverkehr hatte selbst reagiert, etwa mit Nachschulungen der Lokführer, zusätzlichen Kontrollen und einer Weisung vom April 2013: Bei einer Bremsprobe sind die Fahrzeuge mit der Maximalbremskraft der Zusatzbremse des führenden Fahrzeugs zu sichern.
Und Stuttgart 21?
Für den geplanten Stuttgarter Tiefbahnhof sieht der Planfeststellungsbeschluss laut Anfrage eine mehr als viermal höhere Längsneigung der Gleise vor als in Köln. Die Bundesregierung sah darin physikalisch kein Problem, weil Eisenbahnbremsen Züge auch in deutlich steileren Gefällen halten können. Es sei Aufgabe der DB, die nötigen Maßnahmen zu treffen und im Zulassungsverfahren nachzuweisen. Das Eisenbahn-Bundesamt werde die Wirksamkeit prüfen.
Waagerechte Bahnhofsgleise, wie es sie laut Anfrage in China für Hochgeschwindigkeitsbahnhöfe vorgeschrieben gibt, hält die Bundesregierung für „anstrebenswert“, will aber jeden Einzelfall abwägen. EU-weit gilt laut Antwort nach der Verordnung (EU) Nr. 1299/2014: In neuen Gleisen, in denen regelmäßig Fahrzeuge an- oder abgekuppelt werden, dürfen höchstens 2,5 Promille Neigung sein. Regelungen anderer EU-Staaten kannte die Bundesregierung nicht.
Mehr zum Thema Bahnhöfe auf severint.net: Toiletten an Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Hintergrund zum Bahnhof selbst gibt es bei Wikipedia.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 18/5366 vom 19.06.2015
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 18/5562 vom 15.07.2015
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
