Dokumentiert: Trump auf twitter – 02. April 2014

Der 02. April 2014 war ein Mittwoch und der 1795. Tag von Trump auf twitter. Er schrieb an diesem Tag 7 Tweets, die zusammen insgesamt 1.259 Likes sowie 1.429 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.

Planeten und Monde bei Adsense

Wer heute am 1. April einen Blick in seine Google Adsense Statistiken wirft, sieht eine kleine Überraschung – augenscheinlich wertet Google die Herkunft der Umsätze jetzt auch nach Planeten und Monden aus…

Volle Bücherregale – endlich auch für Kindle-Nutzer dank Amazon SmartSpine

amazon-smartspineSo praktisch e-Book Reader wie der Amazon Kindle auch sind, so gibt es aus der Sicht vieler Nutzer einen gravierenden Nachteil: Leere Bücherregale. So schimpft Gymnasiallehrer Wilfried N. aus Bonn: „Ich habe in den letzten 6 Monaten u.a. den Ulysses, Finnegans Wake, das Kamasutra und Goethes gesammelte Werke gelesen, aber auf dem Kindle. Mein Bücherregal ist leer und wenn meine Kollegen zu Besuch kommen, sehen die gar nicht, was für ein fleißiger Leser ich bin.“ Ein Problem für viele Kindle Nutzer, die gerne zeigen wollen, was sie alles gelesen haben oder die einfach die schöne Atmosphäre eines gut gefüllten Bücherschranks lieben.

Zwar gibt es Ideen wie virtuelle Bücherregale für eBooks, doch sind solche Konzepte noch nicht umgesetzt worden und es ist fraglich, ob diese ein echter Ersatz für „echte“ Bücher sein könnten.

Doch Amazon hat für seine Kindle Nutzer nun die Lösung parat: SmartSpine. Spine heißt soviel wie Buchrücken und beschreibt recht gut, worum es geht. Zusätzlich zum eBook auf dem Kindle kann man direkt ein „Fake Buch“ mitordern, wobei es verschiedene Varianten gibt:

  • SmartSpine Light – entspricht in etwa einem Reclam Bändchen und kostet 1 Euro, wobei Prime Mitglieder 12 Exemplare pro Jahr kostenlos ordern können.
  • SmartSpine Paperback – wie ein klassisches Taschenbuch. Kostet 2 Euro, 6 kostenfreie Exemplare für Prime Mitglieder pro Jahr.
  • SmartSpine Classic – ein normales Hardcover, 4 Euro, 1 kostenloses Exemplar für Prime Mitglieder pro Jahr.
  • SmartSpine Deluxe – Ledereinbad mit Goldprägung, 18 Euro. Hier gibt es keine kostenlose Lieferung für Prime Mitglieder.

Die Fake-Buchrücken können direkt bei der Besellung eines eBooks mitgeordert werden. Zudem ist es möglich, dies für Bücher nachzubestellen, die man direkt auf dem Kindle hat. Die Bestellung ist auch für eBooks aus der Amazon Leihbücherei sowie für kostenlose eBooks verfügbar, kostet dann aber je 2 Euro mehr. Zu betonen ist noch, dass es die Bucheinbände nur für Kindle eBooks gibt. Sprecher anderer Anbieter wollten oder konnten sich nicht äußern, ob sie ähnliche Angebote planen.

Amazon plant zudem, auch besondere Ausführungen der „falschen Bücher“ anzubieten. So könnte es getarnte Tresore oder Platz für den Flachmann geben – Anwendungen, die man von Deko Büchern her schon kennt. Doch Amazon denkt weiter. „In die SmartSpine Bücher der Classic und Deluxe Klasse passt auch Technik: z.B. ein NAS System, WLAN Router, Alarmanlagen oder eine Telefonanlage.“ So ein Unternehmenssprecher. Diese Varianten sollen schon recht bald angeboten werden, die Preise hängen vom Funktionsumfang ab. Hier ist Amazon auch für Kooperationen offen, so laufen bereits Gespräche mit Anbietern wie WesternDigital, AVM (FritzBox) und Lenovo.

Zudem gibt es Planungen, kleine Brennstoffzellen in den Büchern zu integrieren. Ein gut gefülltes Bücherregal kann dann gebündelt die Stromversorgung einer Wohnung oder eines kleinen Eigenheims übernehmen. Hier laufen bereits Tests in den USA, mit einer Markteinführung vor 2015 wird aber nicht gerechnet.

Amazon SmartSpine startet weltweit am 1. April 2014.

Bild: (c) Goethe Werke in sechs Bänden, Amazon

Behörden weiten Verbot von Aprilscherzen aus

handbuch-presserechtBerlin und München 1.4.2014 – Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, das bereits 2013 eingeführte Verbot von Aprilscherzen entgegen den Planungen nun doch beizubehalten. 2013 war das Verbot sogenannter Aprilscherze in den Medien noch damit begründet worden, dass der 1. April auf den Ostermontag fiel und Aprilscherze mit der Würde des Feiertags nicht vereinbar seien. Eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des Bundesinnenministeriums, der Innenministerien der Länder sowie unabhängigen Medienexperten hat aber nun überraschend zu einer Beibehaltung des Scherzverbots geführt.

Begründet wird dies mit der Aufgabe der Medien, die Bundesbürger verlässlich und seriös zu informieren. „Und das ist am 1. April eben nicht mehr gegeben.“ so der Bayerische Innenstaatssekretär Faktlhuber, der als treibende Kraft hinter der Maßnahme gilt: „Es kann nicht sein, dass die Menschen verunsichert sind, ob die Meldung, die sie gerade lesen, wahr ist oder nur ein sogenannter Aprilscherz. Mit dem Anspruch, den wir an deutsche Medien stellen, ist diese Verunsicherung nicht zu vereinbaren.“ Der Jurist machte aber klar, dass im Gegensatz zum Vorjahr private Aprilscherze diesmal zulässig seien: „2013 ging es um die Würde des Feiertags, weswegen auch Privatleute von dem Verbot betroffen waren. Schutzgut der Regelungen ist diesmal das Vertrauen in die Presse, weswegen die Ahndung von Scherzen innerhalb der Familie nicht haltbar ist – auch wenn einige Kollegen das für angebracht hielten. Ich persönlich finde aber auch, dass ein bißchen Spaß immer noch möglich sein muss.“

Die Umsetzung des Verbots ist Ländersache, weswegen es im Detail von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. So müssen in Bayern auch Blogger das Verbot beachten, während diese in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich von den Regelungen ausgenommen sind – solange sie nicht mehr als 100 Besucher pro Tag haben. Und während sich im Saarland das Bußgeld nach Anzahl der Leser bemisst (je 10 Leser zwei Euro), werden in Sachsen pauschale Summen fällig: 1.000 Euro für Blogs, 5.000 Euro für kommerzielle Websites, 15.000 Euro bei gedruckten Zeitungen und 50.000 Euro bei Radio und Fernsehen.

Fein raus sind hingegen Medien mit Sitz in Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat es nicht geschafft, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Der „Regierende“ Klaus Wowereit dazu: „Bei uns dauert eben alles etwas länger. Kann also durchaus 2016 werden. Oder vielleicht auch 2019. Sie kennen das.“

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt wie im Vorjahr, dass kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber besonders vorsichtig sein müssten. „Eigentlich gingen wir davon aus, dass es ein einmaliges Verbot sei und haben es nicht besonders ernstgenommen. Doch jetzt ist sogar davon auszugehen, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen – wegen der hohen Bußgelder. Zudem müssen auch Shopbetreiber vorsichtig sein, die Blogs haben. Denn Wettbewerber können gegen deren Aprilscherze mit Abmahnungen vorgehen. Denn diese bringen erfahrungsgemäß besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.“ Zimmerfeld betont, dass von den Abmahnungen möglicherweise auch Berliner Medien betroffen sein könnten, die sich an ein bundesweites Publikum richten.

Wie im Vorjahr gilt also auch diesmal: Finger weg von Aprilscherzen – denn die können teuer werden.

Bild: Handbuch des Presserechts (c) Ch. Beck, Amazon (Affiliate Link)

Köpfe: Aaron Scott

Aaron Scott war ein hinsichtlich seiner Herkunft nicht erfasster Mann (30), der am 1. April 2014 in Maquoketa (IA) von der Polizei erschossen wurde. Er selbst war mit einer Schusswaffe bewaffnet. Aaron Scott galt als psychisch verwirrt.

Dokumentiert: Trump auf twitter – 01. April 2014

Der 01. April 2014 war ein Dienstag und der 1794. Tag von Donald Trump auf twitter. Er schrieb an diesem Tag 22 Tweets, die zusammen insgesamt 2.225 Likes sowie 1.861 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.