Jörg Tauss und die Kinderpornos

Über die Geschichte von Jörg Tauss muss man wohl nicht zu viel erzählen… Seit 1994 für die SPD im Bundestag, aus BaWü und jetzt hat man kinderpornographisches Material bei ihm gefunden. So weit so gut – oder auch nicht. Tauss jedenfalls redet sich damit heraus, dass er in der Szene recherchieren wollte, da er den Behörden nicht traue.

Dann frage ich mich aber doch, wieso er im Vorfeld nicht zumindest die Staatsanwaltschaft darüber informiert hat oder sich zumindest mit Parteifreunden über das Vorgehen abgesprochen hat.

Denn was Tauss wissen sollte, wenn er sich doch seit Jahren mit der Szene befasst:

Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach Kinderpornografie suche, um dies der Polizei mitzuteilen?

Wir raten Ihnen dringend ab, im Internet nach Kinder- bzw. Jugendpornografie zu suchen.

Nach § 184 b Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch bzw. § 184 c Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Schriften zu verschaffen.

Auch wenn nach einschlägigen Strafrechtskommentaren erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42), kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen, selbst wenn sie die Absicht hatten, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dies den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darlegen.

Die Suche nach solchen Materialien im Internet ist Aufgabe der zuständigen Behörden.

Quelle dieser Infos ist das BKA selbst.

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