Angela Merkel LVIII – Rede zum Migrationspakt

 

Angela Merkel LVIII.

Am 10. Dezember 2018 spricht Angela Merkel bei der Internationalen Konferenz zur Annahme des „Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration“ (Migrationspakt) in Marrakesch und geht dabei auch auf den an diesem Tag begangenen Tag der Menschenrechte ein.

Sie können die Rede hier als PDF herunterladen.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

Angela Merkel XXVI

Angela Merkel XXVI.

Am 8. November 2018 gibt die Bundesregierung bekannt, dass sie den Migrationspakt unterstützt.

Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration sei das Ergebnis eines umfangreichen Diskussions- und Verhandlungsprozesses zwischen den Vertretern aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Die breite Mehrheit der UN-Mitglieder – mehr als 180 Staaten – will dem Pakt Mitte Dezember in Marrakesch zustimmen, so auch Deutschland.

Viele sehen den Pakt in Deutschland allerdings kritisch und befürchten eine ungeordnete und ungebremste Migration in die Sozialsysteme.

Auch der Verfasser dieses Blogs sah den Migrationspakt damals kritisch, sieht aber inzwischen, dass dieser nicht viel mehr als ein Lippenbekenntnis ohne echte politische Folgen ist.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

Meinung: Unwissenheit hoch sechs – eine Talk-Kritik

Talkshows habe ich mir schon lange nicht mehr angesehen. Zu sehr stört mich die dort zur Schau getragene Unwissenheit. Am 28. November machte ich anlässlich der „Maischberger“ Ausgabe zum Migrationspakt einmal eine Ausnahme, da mich einfach zu sehr interessierte, wie dieses mich besonders interessierende behandelt würde.

Spoiler: Ich werde mir so bald keine Talkshow mehr antun, jedenfalls keine, bei der es um Politik geht.

Das fängt schon mit der bemühten, aber schlampigen Arbeit der Maischberger Redaktion an. Immer wieder wird seitens der Moderatorin und in Einspielern behauptet, der Migrationspakt sei im Sommer verabschiedet worden. Dass derzeit lediglich ein „Entwurf des Ergebnisdokuments der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in Marrakesch“ vorliegt, geht da leider unter.

Und so verwundert es nicht, dass auch das Wissen der Teilnehmer über den Pakt nur begrenzt ist.

So scheint an Claus Strunz vorbeigegangen zu sein, dass der Pakt nicht unterzeichnet wird. Gesine Schwan kann – oder will – nicht erklären, wie ein rechtlich unverbindlicher Pakt doch eine gewisse Wirkung entfalten kann. Alexander Gauland behauptet mehrfach fälschlich, Estland würde nach dem Stand der Dinge den Pakt nicht unterstützen. Cem Özdemir hat offensichtlich allenfalls eine vage Ahnung über das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht. Und Manfred Weber ärgert sich allen Ernstes darüber, dass über völkerrechtliche Aspekte geredet wird – das war für mich der erschreckendste Moment.

Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.

Mehr Infos

Wer mehr zum Migrationspakt wissen will, findet hier mehr Infos.

Und mehr zur besprochenen Maischberger Sendung gibt es unter den folgenden Links:

Das Suchvolumen nach Migrationspakt bei Google

Hier sind die Google Trends für den Suchbegriff „Migrationspakt“ in den 90 Tagen vor dem 21. November 2018. Auffällig ist, dass in den östlichen Bundesländern das anteilige Suchvolumen besonders hoch ist.

Wer sich die Trends aktuell ansehen möchte, klickt hier.

Und hier sind viele Hintergrundinfos zum Migrationspakt.

Nein, der Migrationspakt wird nicht unterzeichnet

Immer wieder wird je nach politischem Standpunkt gefordert, Deutschland solle den Migrationspakt unterzeichnen oder eben nicht unterzeichnen.

Dabei ist eine Unterschrift der Staats- und Regierungschefs unter den Migrationspakt gar nicht vorgesehen.

Als Abschlussdokument des Migrationsgipfels am 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch (Marokko) wird er dort angenommen. Diese Annahme erfolgt wie bei solchen Dokumenten üblich entweder durch Abstimmung oder einfachen Konsens. Nach der Annahme wird der Text an die VN-Generalversammlung übermittelt, wo er im Januar 2019 in einer Resolution dann förmlich angenommen wird.

Wer also fordert, Deutschland solle den Migrationspakt (nicht) unterschreiben, drückt sich bestenfalls falsch aus, weiß aber wohl eher nicht, wie solche internationalen Abkommen zustande kommen.

Ganz abenteuerlich falsch ist aber die Aussage von Daniel Günther (CDU), der zur laufenden Diskussion rund um den Migrationspakt anmerkt:

„Der Fehler ist gewesen, dass wir den Pakt noch nicht unterschrieben haben und er noch nicht in Kraft getreten ist.“

Liste: Länder, die den UN-Migrationspakt nicht mittragen

Ablehnung des UN Migrationspakt

Folgende Länder werden dem UN-Migrationspakt nicht zustimmen:

  • Australien
  • Bulgarien
  • Israel
  • Österreich
  • Polen
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Ungarn
  • USA

Diskussion

In diesen Ländern wird der Migrationspakt diskutiert und eine Ablehnung ist zumindest nicht unwahrscheinlich:

  • Italien
  • Japan

Rücknahme der Zustimmung

Folgende Länder haben dem Migrationspakt zugestimmt, haben jedoch angekündigt, diese zurückzunehmen:

  • Brasilien

Rückzug vom Rückzug

Folgende Länder haben zunächst ihren Rückzug angekündigt, werden dem Migrationspakt voraussichtlich aber doch zustimmen:

  • Estland

Mehr Infos

Übrigens, der Migrationspakt wird nicht „unterzeichnet„. Es ist daher falsch, in diesem Zusammenhang von Unterzeichnern und Nicht-Unterzeichnern zu sprechen.

Viele Infos rund um den Migrationspakt finden Sie hier.

Stand: 27. November 2018

Nein, im Migrationspakt steht nicht 100 mal „verpflichten“

Immer wieder wird behauptet, im UN-Migrationspakt käme rund 100 mal das Wort „verpflichten“ vor. Dieses Aussage ist nicht korrekt, es sind 46 mal.

Mehr zur rechtlichen Verbindlichkeit des Migrationspakt steht hier.

Artikelserie Migrationspakt: Wie verbindlich ist er eigentlich?

In der Artikelreihe Migrationspakt betrachte ich einzelne Aspekte dieses viel diskutierten Abkommens. Hier geht es um den rechtlichen Charakter und seine Verbindlichkeit.

Der Streit um die rechtliche Verbindlichkeit

Um die rechtliche Verbindlichkeit des Migrationspakt wird besonders diskutiert. Das rechte Spektrum, allen voran die AfD, hält ihn für einen unmittelbaren Eingriff in nationales Recht – nach dem Abschluss des Pakts sei Deutschland gleichsam von der UNO kontrolliertes Einwanderungsland. SPD, FDP und die offizielle Linie der CDU/CSU sieht ihn als rechtlich unverbindlich an und wenn binde er ja nur andere Staaten. Die Grünen meinen schließlich, nach Verabschiedung müsse man mit der Umsetzung der Ziele des Pakts beginnen.

Wie steht es also um die rechtliche Verbindlichkeit des Pakts?

Was für eine Art Dokument ist der Migrationspakt eigentlich?

Am 10. und 11. Dezember 2018 findet die „Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ in Marrakesch (Marokko) statt. Der „Migrationspakt“ ist das Abschlussdokument dieser Konferenz. Solche Dokumente werden üblicherweise lange im Vorfeld solcher Konferenzen ausverhandelt.

Was steht genau im Migrationspakt?

Der UN Migrationspakt – eigentlich „Ergebnisdokument der zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ – lässt sich in drei Teile gliedern:

  • Die Präambel, in der festgehalten wird, dass zur Bewältigung der Herausforderungen der Migration eine umfassende Zusammenarbeit der Staaten erforderlich ist, die auf den Grundsätzen der UN beruhen soll und dass dieser Pakt einen Kooperationsrahmen dafür schaffen soll.
  • Der Hauptteil, der 23 teilweise sehr konkrete Ziele formuliert, z.B. in den Bereichen Grenzmanagement oder Sozialversorgung von Migranten.
  • Einen Schlussteil, in dem es um konkrete Umsetzung, Weiterverfolgung und Ergebniskontrolle geht.

Ausführlicher zusammengefasst habe ich den Pakt hier.

Welchen rechtlichen Charakter hat der Migrationspakt?

Der Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag iSv Art. 59 Abs. 2 GG, weswegen der Bundestag ihm auch nicht zustimmen muss.

In dem Dokument wird die Souveränität der Staaten mehrfach ausdrücklich betont und er stellt laut Präambel „einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar“, der aber andererseits wieder „auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben“. Ohnehin ist in dem Pakt mehrfach von „Verpflichtungen“ und „wir verpflichten“ die Rede – das ist auch der Grund dafür, warum in einigen Kreisen davon die Rede ist, der Pakt würde Deutschlands Souveränität aufheben.

Unverbindlich? Verpflichtend? Was denn nun? Auf twitter schrieben einige schon von „Schrödingers Migrationspakt“, der verpflichtend und unverbindlich gleichzeitig ist. Fragt man Juristen, erhält man ein breites Meinungsspektrum von völlig unverbindlich bis verpflichtend. Zur weiteren Verwirrung tragen dann Aussagen aus der Politik wie die bei, der Migrationspakt sei nicht verpflichtend, würde aber Migration wirksam begrenzen. Wie soll er das, wenn nicht verpflichtend ist?

Ich habe mit einigen Praktikern gesprochen. Diese betonten den grundsätzlich unverbindlichen Charakter des Pakts, hoben aber hervor, dass er gerade bei der Verhandlung von bilateralen Abkommen einen gewissen Rahmen für Standards z.B. bei der Unterbringung von Migranten geben könne. Oft wurde er auch als „Soft Law“, also weiches Recht, bezeichnet.

So könne er von internationalen Gerichten bei der Auslegung nationalen Rechts hinzugezogen werden, ggf. sogar von nationalen Gerichten. In einem Urteil liest sich das dann ggf. so:

„Die Norm könnte zwar so ausgelegt werden, dass wie vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt, ein Anspruch des Beschwerdeführers nicht besteht. Angesichts dessen, dass Deutschland sich jedoch mit dem ‚Ergebnisdokument der zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration‘ dazu zumindest politisch verpflichtet hat, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können, ist die Norm weit auszulegen, so dass ein Anspruch hier – anders als BVerwG angenommen – zu bejahen ist.“

Und auch auf Gesetzgebungsvorhaben oder die Auslegung von bestehenden internationalen Abkommen kann der Pakt Ausstrahlungswirkung und damit letztlich rechtliche Relevanz entfalten. Nicht zuletzt kann er Grundlage für zukünftige konkretere internationale Abkommen sein – was gerade die Abschnitte hinsichtlich der Umsetzung und weiteren Ziele belegen.

Auf jeden Fall verpflichtet der Pakt zumindest politisch, wie die Bundesregierung im „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“ (Stand August 2018, Seite 71/72; Download hier) feststellt:

Ergebnis: Soft Law und politisch verpflichtend

Im Ergebnis liegt bei der Beurteilung m.E. keine der Parteien richtig: Weder herrscht – wie z.B. von der AfD und Teilen der CDU/CSU behauptet – nach Verabschiedung des Dokuments eine ganz neue Rechtslage in Deutschland, was Migration angeht, noch hat der Pakt wie FDP, die Führung von CDU/CSU, und Teile der SPD meinen, eigentlich gar keine Auswirkungen auf nationales Recht. Anders als von den Grünen aufgefasst verpflichtet er auch nicht zur sofortigen Umsetzung von dort beschriebenen Maßnahmen, kann aber andererseits einen weiteren Spielraum eröffnen, soweit dies politisch gewollt ist.

Unmittelbar als nationales Recht oder anstelle nationalen Rechts wirkt der Pakt also nicht. Dass der Migrationspakt – allein schon wegen seiner politischen Verbindlichkeit – aber Auswirkungen auf nationales und internationales Recht haben wird, kann aber niemand ernsthaft bestreiten.

Artikelserie: Fragen, Antworten und Gedanken rund um den Migrationspakt

Die Diskussion rund um den Migrationspakt

Inzwischen ist die Diskussion rund um den sog. Migrationspakt auch in Deutschland in der breiteren Öffentlichkeit angekommen.

Die politische Meinungslage dazu ist gelinde ausgedrückt diffus:

  • Das rechte Lager fürchtet, dass durch den Migrationspakt ungehinderter Einwanderung Tür und Tor geöffnet werde, ein Grundrecht auf Einwanderung geschaffen werde und Deutschland seine Souveränität abgebe.
  • Die Mitte sagt, dass Deutschland durch den Migrationspakt zu nichts verpflichtet werde, die Forderungen des Migrationspakts eh schon erfülle und er eigentlich Migrationsbewegungen nach Europa stoppen solle.
  • Das Linke Spektrum ist hingegen der Ansicht, Deutschland müsse sofort nach Abschluss des Pakts mit der Umsetzung des Migrationspakts beginnen und endlich eine menschenfreundliche Migrationspolitik betreiben.

Doch was stimmt jetzt eigentlich – Schafft sich Deutschland ab? Ändert sich nichts? Stoppt der Pakt Migration? Sorgt er für eine bessere Situation der Migranten?

In einer Artikelserie möchte ich auf einige Aspekte rund um den Migrationspakt eingehen und versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Die Artikel werden fortlaufend ergänzt. Mehr rund um den Migrationspakt gibt es hier.

Übersicht der Artikel

Faktencheck: Die Thesen aus dem AfD-Flyer zum Migrationspakt

Die AfD ist die einzige größere Partei, die geschlossen gegen den Migrationspakt eintritt. In einem Flyer werden bestimmte Aussagen zum Migrationspakt gemacht, die hier einem Faktencheck unterzogen werden.

Die Aussagen der AfD im Faktencheck

1. wurde von Institutionen ohne demokratische Legitimation initiiert, wie z.B. der UNO und Nichtregierungsorganisationen.

Diese Aussage ist falsch.

Der Migrationspakt geht grundsätzlich auf einen Beschluss der UNO Vollversammlung vom 16. September 2016 zurück und soll am 11. Dezember anlässlich der „Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ in Marrakesch (Marokko) als Ergebnisdokument verabschiedet werden.

Es ist also nicht so, dass UNO und NGOs „aus dem Nichts“ einen Migrationspakt entworfen haben.

2. benennt praktisch nur die Rechte der „Migranten“ und die Pflichten der Zielländer.

Diese Aussage ist zumindest überspitzt.

Der Pakt enthält Verpflichtungen für Migranten und Zielländer. Die Pflichten der Zielländer finden aber durchaus mehr Raum als Pflichten der Migranten.

ist ein verstecktes Umsiedlungsprogramm für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge.

Diese Aussage ist falsch.

Ein gezieltes Umsiedlungsprogramm kann aus dem Migrationspakt nicht herausgelesen werden – allenfalls mit viel Phantasie.

3. ermöglicht allen künftigen Migranten den Zugang zum Sozialsystem, zu dessen Erbringung sie nichts beigetragen haben.

Diese Aussage ist richtig.

Sie entspricht aber schon der bestehenden Rechtslage in Deutschland.

4. statuiert eine Aufnahmepflicht für alle, die behaupten, Opfer des „Klimawandels“ zu sein.

Diese Aussage ist falsch.

Eine Aufnahmepflicht für Klimaflüchtlinge ist dem Pakt nicht zu entnehmen.

Allerdings erkennt der Pakt den Klimawandel als Migrationsursache an, z.B. in Ziffer 21 h:

„Wir werden… bei der Ermittlung, Entwicklung und Verstärkung von Lösungen für Migranten zusammenarbeiten, die aufgrund von schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung, beispielsweise Wüstenbildung, Landverödung, Dürren und Anstieg des Meeresspiegels, gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen…“

5. bürdet sämtliche mit der Zuwanderung einhergehenden Kosten (z.B. Sozialleistungen, Beratungen, Schulungen jedweder Art, sprachliche Übersetzungen, RechtsmittelEinlegung etc.) den Zielländern auf.

Diese Aussage ist richtig, aber unvollständig.

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Kosten der Zuwanderung vom Zielland zu tragen sind.

Ziel 22 des Pakts fordert die Übertragbarkeit von Sozialansprüchen, hier sind auch Mechanismen vorstellbar, die einen finanziellen Ausgleich zwischen den Staaten sicherstellen.

6. blendet die möglichen Gefahren für die innere Sicherheit durch Zuwandererkriminalität aus.

Diese Aussage ist falsch, zumindest überspitzt.

Der Migrationspakt geht grundsätzlich von einem positiven Menschenbild aus und fordert natürlich Migranten auf, die Gesetze des Ziellandes einzuhalten.

7. klammert die Probleme bei der Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen aus.

Diese Aussage ist falsch, zumindest überspitzt.

Der Migrationspakt fordert durchaus Maßnahmen, die der Integration in die Zielgesellschaften bewirken sollen.

Allerdings fordert er auch von den Zielgesellschaften Akzeptanz von Religion, Sitten und Gebräuchen von Migrantengruppen.

8. fordert auf, in den Medien über die Vorteile der Zuwanderung im Sinne einer „Bereicherung der Gesellschaft“ zu berichten.

Diese Aussage ist grundsätzlich richtig.

Der Migrationspakt schlägt tatsächlich eine pos

9. wird zusätzliche Anreize für eine weiter ansteigende Zuwanderung nach Deutschland geben.

Diese Aussage ist richtig.

Auch laut Auswärtigem Amt sollen Anreize für eine reguläre Migration nach Deutschland geschaffen werden.

Fazit

Die AfD macht es fast wie die CDU – nur andersherum. Es werden nur Aussagen getroffen, die den Migrationspakt in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Aspekte, die dem vorgefassten Bild nicht entsprechen, werden unterschlagen.