Irgendwo über Deutschland blinkt etwas am Nachthimmel, und keiner weiß, was es ist. Wer kümmert sich dann darum? Diese Frage hat die AfD-Fraktion der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage gestellt, ganz offiziell als Drucksache 21/8323 vom 2. Oktober 2026. Die Antwort kam zwei Wochen später als Drucksache 21/8662 vom 16. Oktober 2026. Sie ist kurz, sie ist trocken, und gerade deshalb liest sie sich ziemlich unterhaltsam.
Worum es in der Anfrage geht
Der Titel ist sperrig: „Unidentifizierte Luftraumphänomene als Gegenstand der Luft- und Weltraumsicherheit sowie staatlicher Informations- und Koordinationsstrukturen“. Gestellt haben die Anfrage die Abgeordneten Lars Haise, Wolfgang Wiehle, Marcus Bühl und weitere Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer jetzt kleine grüne Männchen erwartet, wird enttäuscht. In der Vorbemerkung schreiben die Fragesteller ausdrücklich, dass es ihnen nicht um mögliche Ursachen geht. Sie wollen wissen, ob es eine belastbare Lageerfassung, standardisierte Meldewege und eine sachgerechte Auswertung gibt. International hat sich dafür der nüchterne Begriff „Unidentified Aerial Phenomena“, kurz UAP, eingebürgert.
Begründet wird das mit einem Blick ins Ausland. In den USA gibt es regelmäßige Berichte und parlamentarische Anhörungen, die NASA beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Thema, und Frankreich leistet sich mit GEIPAN eine eigene Studiengruppe bei der Raumfahrtagentur CNES. Insgesamt elf Fragen stellt die Fraktion. Sie reichen von Zuständigkeiten, Begriffen und Meldewegen über Fallzahlen und Geheimhaltung bis zu der Frage, was eigentlich passiert, wenn Signale „mit möglichem nichtanthropogenem Ursprung“ festgestellt werden. Im Klartext: Gibt es einen Plan für den Erstkontakt?
Die Antwort: kurz und knapp
Federführend geantwortet hat das Bundesministerium der Verteidigung. Gleich zu Beginn stellt die Bundesregierung klar, dass sie die Vorbemerkung der Fragesteller nur „zur Kenntnis“ nimmt. Sie stimmt den Wertungen nicht zu und bestätigt auch die dort geschilderten Sachverhalte nicht. Danach geht es zügig weiter:
- Zuständigkeit: Für die Überwachung des Luftraums sind das Innen-, das Verkehrs- und das Verteidigungsministerium zuständig. Erdnahe Objekte im Weltraum erfassen, bewerten und katalogisieren das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Verteidigungsministerium. Der Kernsatz lautet: „Über UAP liegen keine Erkenntnisse vor.“
- Begriffe und Definitionen: Gibt es nicht. Die Antwort auf Frage 2 besteht aus einem einzigen Wort: „Nein.“
- Meldewege: „Für Meldungen zu UAP existieren keine gesonderten Meldewege.“
- Fallzahlen der letzten zehn Jahre: Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, auch nicht über die Länder.
- Ressortübergreifende Arbeitsgruppen: Gibt es keine.
- Weiterentwicklung der Verfahren: „Derzeit ist eine Überarbeitung bestehender Verfahren nicht geplant.“
- Protokoll für den Erstkontakt: Für Objekte oder Signale möglicherweise nichtirdischen Ursprungs bestehen „keine Zuständigkeiten und Verfahrensregeln im Sinne der Fragestellung“.
Wer sich also schon ausgemalt hat, wie eine eilig zusammengerufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe die ersten Worte an eine fremde Zivilisation abstimmt, kann beruhigt sein. Diese Arbeitsgruppe gibt es nicht.
Technik statt Akte X
Am konkretesten wird die Regierung bei Frage 5, also bei der Frage, wie unklare Objekte überhaupt identifiziert werden. Sensoren zur Überwachung des Luftraums liefern Daten, die zusammengeführt („fusioniert“) und ausgewertet werden. Objekte, die Weltraumüberwachungssensoren erfassen, werden per Algorithmus vor allem mit dem öffentlich zugänglichen TLE-Katalog abgeglichen, der über space-track.org abrufbar ist. TLE steht für „Two-Line Elements“, ein Standardformat für Bahndaten von Satelliten. Außerdem hat Deutschland Zugriff auf Sensordaten europäischer und internationaler Partner.
Das klingt unspektakulär und ist genau deshalb aufschlussreich. Ein eigenes UFO-Referat gibt es nicht. Was am Himmel unterwegs ist, wird im normalen Betrieb der Luft- und Weltraumüberwachung erfasst. Ob dort jemals etwas als „unidentifiziert“ übrig bleibt, lässt die Antwort offen. Zum internationalen Austausch (Fragen 7 und 8) heißt es lediglich, man stehe mit Alliierten und Partnern regelmäßig zu allen relevanten sicherheitspolitischen Fragen im Austausch. Details nennt die Bundesregierung „grundsätzlich“ nicht. Die Frage nach eingestuften Dokumenten (Frage 9) wird gemeinsam mit Frage 1 beantwortet, also wieder mit dem Satz, dass über UAP keine Erkenntnisse vorliegen.
Déjà-vu aus dem Jahr 2008
Ganz neu ist das Thema im Bundestag nicht. Schon die Fragesteller verweisen auf eine Schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Hartfrid Wolff aus dem Jahr 2008. Er wollte wissen, wie viele Sichtungen „sogenannter Ufos bzw. Außerirdischer“ die Bundesregierung seit 2000 registriert habe und ob sie ihre Akten veröffentlichen wolle, so wie es Großbritannien und Frankreich getan hatten. Der damalige Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier antwortete am 12. Juni 2008, der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse über solche Sichtungen vor. Demgemäß seien „auch keine Akten über Ufo-Sichtungen vorhanden, die für eine Veröffentlichung in Betracht kämen“ (Drucksache 16/9554).
18 Jahre später ist die Lage ähnlich, nur der Wortschatz hat sich verändert. Aus dem „Ufo“ ist das „UAP“ geworden. An der Aktenlage hat das offenbar nichts geändert.
Der Blick über den Atlantik: AARO
In den USA hat man aus dem Thema eine eigene Behörde gemacht. Das All-domain Anomaly Resolution Office (AARO) im US-Verteidigungsministerium untersucht UAP-Meldungen systematisch. Im März 2024 legte es dem Kongress den ersten Band seines Historical Record Report vor. Das Ergebnis: AARO fand keine Belege dafür, dass eine US-Regierungsuntersuchung, eine akademische Studie oder ein offizielles Gremium jemals eine UAP-Sichtung als außerirdische Technologie bestätigt hat. Die meisten Sichtungen seien gewöhnliche Objekte und Phänomene gewesen und auf Fehlidentifikationen zurückzuführen. Für die Behauptung, die US-Regierung oder private Firmen würden außerirdische Technik nachbauen, fand AARO ebenfalls keine empirischen Belege. Ungelöste Fälle, so der Bericht, scheitern meistens schlicht an zu wenigen oder zu schlechten Daten (siehe auch die Erklärung des Pentagon vom 8. März 2024).
Parallel dazu hat die NASA das Thema wissenschaftlich aufgegriffen, und in Frankreich sammelt GEIPAN seit Jahrzehnten Meldungen aus der Bevölkerung. Der Unterschied zu Deutschland liegt also weniger bei den Ergebnissen. Er liegt in der Organisation: Andere Länder haben eigene Anlaufstellen, Deutschland verlässt sich auf die bestehende Luft- und Weltraumüberwachung.
Fazit: Keine Aliens, keine Akten, kein Arbeitskreis
Die Bundesregierung macht es kurz. Es gibt keine Erkenntnisse zu UAP, keine eigenen Definitionen, keine gesonderten Meldewege, keine Fallstatistik, keine ressortübergreifende Arbeitsgruppe und keinen Plan für den Erstkontakt. Geändert werden soll daran derzeit auch nichts. Wer will, kann das gelassen finden, denn die US-Erfahrungen deuten darauf hin, dass hinter den meisten Sichtungen ganz Irdisches steckt. Ebenso kann man einwenden, dass ohne Meldewege und Statistik auch niemand sagen kann, wie oft Pilotinnen, Fluglotsen oder Radaranlagen tatsächlich etwas Rätselhaftes bemerken. Ob es dafür einen Bedarf gibt, ist eine politische Frage. Fest steht nach dieser Antwort nur, dass ein Aktenschrank mit der Aufschrift „UFO“ im Regierungsviertel bisher nicht steht.
Quellen
- Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drucksache 21/8323 vom 02.10.2026 (PDF)
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/8662 vom 16.10.2026 (PDF)
- Schriftliche Fragen, Drucksache 16/9554 vom 13.06.2008, Frage 16 (PDF)
- AARO: Historical Record Report, Volume 1 (2024, PDF)
- US-Verteidigungsministerium: Statement zum Historical Record Report, 08.03.2024
- NASA: Unidentified Anomalous Phenomena
- CNES: GEIPAN
- Space-Track.org (TLE-Katalog)
Stand: 22.10.2026
