Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Am 23. August hat das Bundeskabinett sich auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Hier sind die Kernpunkte der Reform zusammengefasst:

Schnellere Einbürgerung

Ausländische Staatsbürger, die in Deutschland leben, sollen ihre Einbürgerung deutlich früher beantragen können: Bereits nach fünf Jahren, statt bisher acht. In bestimmten Fällen ist diese sogar schon nach drei Jahren möglich.

Mehrstaatigkeit

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mehrstaatigkeit in Deutschland künftig erlaubt wird. Dies ermöglicht Zugewanderten die gesellschaftliche Teilnahme, ohne die Verbindung zu ihrem Ursprungsland vollständig zu verlieren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentierte, dass Menschen, die schon lange Teil unserer Gemeinschaft sind, sollen unser Land auch demokratisch mitprägen sollen. Es wird nicht mehr nötig sein, dass Zuwanderer einen Teil ihrer Identität ablegen. Dies sei ein lange fälliger Wechsel in der Denkweise.

Erleichterungen für Deutsche

Für Deutsche, die eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben möchten, besteht künftig die Möglichkeit, ihre deutsche Staatsangehörigkeit ohne ein komplexes Beibehaltungsgenehmigungsverfahren zu behalten. Dies stellt eine wesentliche Erleichterung für diejenigen dar, die im Ausland leben und arbeiten.

Regeln für die Einbürgerung

Der Gesetzentwurf des BMI legt deutliche Kriterien für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit fest. Diese beinhalten unter anderem den Nachweis erfolgreicher Integration, guter Deutschkenntnisse und der selbständigen Lebensunterhaltssicherung.

Ministerin Faeser unterstreicht zudem, dass es keine Toleranz gegenüber Rassismus, Antisemitismus oder anderen Formen der Menschenfeindlichkeit geben soll. Die Zustimmung zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft wird daher als Voraussetzung für die Einbürgerung angesehen. Wer die Prinzipien wie die Würde und Gleichheit aller Menschen sowie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht anerkennt oder sogar dagegen verstößt, soll nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können.

Erleichterungen für Gastarbeiter

Gastarbeiter in Westdeutschland sowie ehemalige Vertragsarbeitnehmerinnen seien in der Vergangenheit nur begrenzte Integrationsmöglichkeiten geboten worden. Daher sind für sie zusätzliche Erleichterungen beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vorgesehen. Der Nachweis alltäglicher Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache soll hierfür ausreichen; Mitglieder der Gastarbeitergeneration sollen von der Einbürgerungsprüfung befreit sein.

Für in Deutschland geborene Kinder mit ausländischen Eltern sind Veränderungen geplant, die ihnen den vorbehaltlosen Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglichen, während sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten dürfen. Diese Regelung gilt, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren (bisher waren es acht) rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Der frühzeitige Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann von großer Bedeutung sein, da Studien belegen sollen, dass dies den Bildungserfolg von Kindern mit ausländischen Wurzeln, die in Deutschland geboren wurden, deutlich steigert.

Der Entwurf zum Download

Hier können Sie den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts herunterladen:

 

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