Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Am 23. August hat das Bundeskabinett sich auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Hier sind die Kernpunkte der Reform zusammengefasst:

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Die halbe Wahrheit des Tareq Alaows rund um seine Bundestagskandidatur

Tareq Alaows wollte als erster Flüchtling für den Bundestag kandidieren – als Direktkandidat für die Grünen in Wahlkreis 117, Oberhausen-Wesel III.

Nun wurde auf der Homepage der Grünen Dinslaken die Rücknahme der Kandidatur bekanntgegeben:

„Die hohe Bedrohungslage für mich und vor allem für mir nahestehende Menschen ist der wichtigste Grund für die Rücknahme meiner Kandidatur.“

wird Alaows dort zitiert.

Und Presse und Politik springen über das Stöckchen „Aus Angst um die eigene Familie“ titelt die Zeit, Ulf Poschardt twittert, dass dies eine „Schande für Deutschland“ sei und NRW Integrationsminister Joachim Stamp will ihn gleich ins Ministerium einladen.

Ich bezweifle nicht, dass Alaows massiv angefeindet wurde. Ich vermute, Bundestagsabgeordnete mit nicht deutsch klingenden Namen wie Grigorios Aggelidis, Gökay Akbulut, Nezahat Baradari, Danyal Bayaz, Canan Bayram, Sevim Dağdelen, Ekin Deligöz, Karamba Diaby, Bijan Djir-Sarai, Yasmin Fahimi, Josip Juratovic, Elvan Korkmaz, Żaklin Nastić, Cem Özdemir, Mahmut Özdemir, Aydan Özoğuz oder Gülistan Yüksel können ein Lied davon singen.

Was diese alle aber von Alaows unterscheidet: Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Und diese ist unbedingte Voraussetzung dafür, in den Bundestag gewählt werden zu können, so will es das Gesetz:

Bundeswahlgesetz – § 15 Wählbarkeit

(1) Wählbar ist, wer am Wahltage

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Ziffer 1 trifft auf ihn nicht zu – und da er keine wirklichen Chancen hat, bis zum September 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten (für eine Einbürgerung nach § 10 StAG ist er zu kurz hier, selbst für eine grundsätzlich unsichere Ermessenseinbürgerung dürfte es knapp werden, dazu hier), war seine Kandidatur inklusive markiger Sprüche – z.B. dass der Schriftzug „Dem Deutschen Volke“ am Reichstag entfernt werden solle – nichts anderes als ein PR Gag. Genau so wie der jetzt erfolgte Rückzug von der Kandidatur.

Damit bleibt mehr als ein Gschmäckle. Die Bekämpfung von Rassismus ist ein wichtiges Anliegen. Rassismus aber vorzuschieben, wo ganz andere Gründe maßgeblich sind, schadet diesem Anliegen.

Abschließend möchte ich noch zur Abrundung auf einen twitter Thread von Manaf Hassan verweisen, in dem dieser auf weitere Ungereimtheiten rund um Alaows hinweist, z.B., dass dessen Verhältnis zum Islamismus durchaus hinterfragt werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte…

Nachtrag I

Am 14. September 2021 erhielt Tareq Alaows übrigens seine deutsche Staatsbürgerschaft, wie er auf twitter mitteilte. Es hätte also mit der Kandidatur geklappt.

Nachtrag II

Ende Dezember 2021 war er wieder im Fokus der Medien, da er durch die Polizei kontrolliert wurde und sich darüber auf twitter beschwerte:

Hallo @polizeiberlin , ich wurde an der S-Bahn Friedrichstraße kontrolliert. Begründung: Eine Gefährdung sei nicht auszuschließen. Man müsse nach gefährlichen Gegenstände suchen und Perso kontrollieren. So sah ich aus. Wie kann man aufgrund dessen eine Gefährdung feststellen?

Der tweet erhielt viel Aufmerksamkeit.