Frauen zahlen anders: Wie die Versicherungswirtschaft 1982 nach Geschlecht rechnete

Zahlen Frauen bei Versicherungen drauf? Die Fragestellerinnen und Fragesteller sahen 1982 Hinweise auf höhere Prämien und geringere Leistungen und fragten nach Begründung und Zahlen (Kleine Anfrage, Drucksache 09/2030). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage durch den Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 27. Oktober 1982 (Antwort (Drucksache 09/2066)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Im Vorspann hieß es, Frauen würden im Versicherungswesen durch höhere Prämien oder geringere Leistungen offensichtlich anders behandelt als Männer. Beschwerden beim Bundesaufsichtsamt und lange Schadensersatzprozesse nach Unfällen von Hausfrauen gäben Anlass zur Sorge. Gefragt wurde nach Tarifen, Statistiken, Leistungen der privaten Krankenversicherung und nach Diskriminierung.

Was die Regierung antwortete

  • Lebensversicherung: Rentenversicherungen seien für Frauen wegen der höheren Lebenserwartung teurer. Aus demselben Grund könnten sie Todesfallversicherungen günstiger abschließen. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gebe es Zuschläge.
  • Pensions- und Sterbekassen: Teils höhere Beiträge oder niedrigere Leistungen für Frauen, teils ein früherer Rentenbeginn. Manche Sterbekassen erhöben Durchschnittsbeiträge.
  • Krankenversicherung: Die Beiträge hingen von Geschlecht und Alter ab. In der Krankentagegeldversicherung sei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft und Geburt ausgeschlossen.
  • Gleiche Tarife: In Kfz-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung würden Männer und Frauen gleich behandelt.
  • Leistungen 1981: Nach einer Verbandsstatistik zahlte die private Krankenversicherung insgesamt 8 358,6 Mio. DM, davon 3 814,0 Mio. DM für Männer, 4 010,5 Mio. DM für Frauen und 534,1 Mio. DM für Kinder.
  • Begründung: Die Beiträge spiegelten nur die statistisch erwiesene unterschiedliche Inanspruchnahme wider. Bei 28-Jährigen lägen die Leistungen für Frauen bei Arzneien und ambulanter Behandlung mehr als doppelt, bei Krankenhausbehandlung fast viermal so hoch wie bei Männern.
  • Diskriminierung: Eine Diskriminierung liege nicht vor. Dass einzelne Frauen nicht öfter krank seien, rechtfertige es nicht, sie „versicherungstechnisch als Männer zu behandeln“.
  • Information und Verzögerung: Wer zwischen gesetzlicher und privater Kasse wählen dürfe, könne sich ausreichend informieren. Etwa 11 Prozent der Beschwerden beim Bundesaufsichtsamt beträfen verzögerte Schadenbearbeitung.

Ein Druckfehler steckt in der Tabelle der Antwort: Der Anteil der Frauen an den Leistungen ist dort mit 43,98 Prozent angegeben. Rechnerisch ergeben 4 010,5 von 8 358,6 Mio. DM 47,98 Prozent, und diesen Wert nennt die Antwort weiter unten auch selbst. Frauen stellten demnach 37,84 Prozent der Versicherten und erhielten knapp 48 Prozent der Leistungen.

Späterer Stand

Laut Wikipedia gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs seit dem 21. Dezember 2012 für alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge Unisex-Tarife. Das Geschlecht darf seitdem nicht mehr als Tarifmerkmal dienen.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Haushaltsführungsschaden nach Unfällen von Hausfrauen oder zum Frauenbild in der Werbung von Post und Bahn.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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