Geld aus Öl und Gas: Förderabgabe und Länderfinanzausgleich 1982

Wer Erdöl und Erdgas aus dem Boden holt, zahlt dem Land eine Förderabgabe. Anfang der 1980er Jahre wurde daraus plötzlich richtig viel Geld, vor allem für Niedersachsen. Im Oktober 1982 fragten Abgeordnete, ob der Länderfinanzausgleich das noch richtig abbildet (Kleine Anfrage, Drucksache 9/2031). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage: Das Bundesfinanzministerium schickte die Antwort (Drucksache 9/2067) am 27. Oktober 1982.

Die Ausgangslage

Laut den Fragestellern hatten die ausgleichsberechtigten Länder von 1970 bis 1981 zusammen 28 614,8 Mio. DM aus dem Länderfinanzausgleich bekommen, davon Niedersachsen 12 227,1 Mio. DM, also 42,7 Prozent. Von den Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 9 893,0 Mio. DM gingen laut den Fragestellern 3 652,8 Mio. DM (36,9 Prozent) nach Niedersachsen. Die Förderabgabe zählte dabei nicht mit, denn der Ausgleich war im Kern ein reiner Steuerkraftausgleich.

Die Antwort

  • Steiler Anstieg: Nach den Jahresberichten des Wirtschaftsverbands Erdöl- und Erdgasgewinnung stiegen die Förderabgaben von 45 Mio. DM (1970) über 825 Mio. DM (1980) auf rund 1,5 Mrd. DM (1981). Von den 1 508,6 Mio. DM des Jahres 1981 entfielen 1 376,1 Mio. DM auf Niedersachsen.
  • Kasse und Abrechnung: In den Länderhaushalten kamen 1981 nur 1 168,4 Mio. DM an, weil die Abgabe zeitversetzt abgerechnet wird. In Niedersachsen fließen nach altem Recht zudem rund 100 Mio. DM an Private.
  • Höhere Sätze: Der Abgabesatz stieg schrittweise, von 5 Prozent 1976 über 10, 15 und 17 auf 22 Prozent Ende 1980. Zum 1. Januar 1982 ging er auf 32 Prozent.
  • Ausblick 1982/83: Für 1982 rechnete die Regierung mit rund 2,3 Mrd. DM. Die Länder hatten rund 1,74 Mrd. DM eingeplant, Niedersachsen allein rund 1,6 Mrd. DM. 1983 sollte es ähnlich aussehen.
  • Bei 40 Prozent: Mit dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz kämen rein rechnerisch rund 2,9 Mrd. DM zusammen. Ob dann manche Förderstellen unrentabel würden, sei aber nicht abschätzbar.
  • Kein reiner Steuerkraftausgleich mehr: 1970 spielte die Abgabe keine Rolle. Inzwischen sei sie so stark gestiegen, dass sie bei der Finanzkraft der Länder nicht länger außen vor bleiben könne.
  • Ergänzungszuweisungen: Die Regierung sprach sich dafür aus, einen Teil des niedersächsischen Anteils an den Bundesergänzungszuweisungen auf andere Länder umzuschichten.
  • Modellrechnung: Würde die Förderabgabe 1982 voll eingerechnet, bekäme Niedersachsen rund 830 Mio. DM weniger Ausgleichszuweisungen. Davon hätten vor allem die zahlenden Länder etwas, aber auch die übrigen Empfängerländer.

Späterer Stand

Der Länderfinanzausgleich landete immer wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, unter anderem 1986. Bis zur Reform von 2020 war die Förderabgabe bei der Finanzkraft der Länder voll einzubeziehen, seitdem zählen nur noch 33 Prozent davon mit (Wikipedia: Länderfinanzausgleich).

Einordnung

Auch im Jahr darauf ging es im Bundestag ums Geld zwischen Staat und Gesellschaft, etwa bei den Steuerwünschen des Sports von 1983. Und wie der Bund mit eigenem Vermögen umging, zeigt der geplante Verkauf von Schloss Marbach 1984.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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