Die Badeschönheit am Telefon: Frauenbild in der Werbung von Post und Bahn

Dürfen Unternehmen des Bundes mit leicht bekleideten Frauen oder alten Rollenklischees werben? Die Fragesteller kritisierten 1988 Anzeigen von Bundespost und Bundesbahn und verlangten, dass der Bund Vorbild sein solle (Kleine Anfrage, Drucksache 11/1782 vom 4. Februar 1988). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage; die Antwort (Drucksache 11/2055) kam mit Schreiben vom 24. März 1988 vom Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.

Die drei Beispiele

Die Fragesteller nannten drei Fälle:

  • Eurocity: Die Bundesbahn habe auf großen Plakatwänden mit zehn jungen Frauen geworben, die nach ihrer Darstellung als „Sexhäschen“ in Szene gesetzt waren. Beworben wurden die neuen EC-Züge.
  • Zweitanschluss: Die Post warb mit „Einer für Minuten – einer für Stunden“. Nach Lesart der Fragesteller stand das für den kurz telefonierenden Geschäftsmann und die stundenlang plaudernde Frau oder Tochter.
  • Schnurlostelefon: Bei der Vorstellung des schnurlosen Telefons „Sinus“ habe ein Plakat eine Frau im Badeanzug am Swimmingpool gezeigt.

Was die Regierung dazu sagte

Zweitanschluss: Das Motiv laufe seit etwa drei Jahren in Millionenauflage und habe die Nachfrage nach Doppelanschlüssen deutlich gesteigert. Beim Postminister sei keine einzige Beschwerde von Verbrauchern eingegangen. Im Hintergrund telefoniere zwar eine Jugendliche. In einem anderen Motiv der Kampagne, „Einer für’s Hobby“, sei es aber ein Mann.

Badeschönheit: Dieses Motiv habe die Post nie selbst verwendet. Bei der Vorstellung des schnurlosen Telefons am 26. November 1984 habe einer der Hersteller Pressebilder angeboten, die ein Telefonat am Pool zeigten. Dasselbe Motiv hing dort auch als Wandplakat. Nach den Grundsätzen des Werberats habe der Postminister keine Handhabe gehabt, es zu untersagen.

Eurocity: Die Anzeige gehörte zur Kampagne für den Eurocity zum Sommerfahrplan 1987. Sie sei als Anzeige und auf Pylonen erschienen, nicht als Großflächenplakat. Das Frauenministerium hatte die Bahn schon im Frühjahr 1987 gebeten, das Motiv nicht weiter zu verwenden. Die Bahn plante keinen weiteren Einsatz.

Den Vorwurf der Diskriminierung gegen die Post wies die Regierung „offenkundig“ zurück. Allgemein sei die Werbung bundeseigener Unternehmen „in der Regel frei von Diskriminierung jeder Art“. Ihr seien keine Fälle bekannt, in denen Bundesunternehmen Frauen in der Werbung diskriminierten. Das steht in einer gewissen Spannung dazu, dass das Ministerium die Bahn um den Rückzug der Eurocity-Anzeige gebeten hatte.

Grundsätzliche Haltung

Inhaltlich gab die Regierung den Fragestellern in vielem recht. Werbung, die sich an überholten Rollenbildern orientiere, sei „unvertretbar“. Neben der offen sexistischen Werbung nehme eine subtilere Form zu: Frauen erschienen als allein für den Haushalt zuständig oder als unbeholfen in technischen Dingen. Werbung sei durch die Berufsfreiheit und die Meinungsfreiheit (Art. 12 und 5 GG) geschützt. Menschenwürde und Gleichberechtigung hätten aber Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.

Statt eigener Werberegeln setzte die Regierung auf Selbstkontrolle der Wirtschaft:

  • Seit 1985 arbeiteten der Deutsche Frauenrat, das Frauenministerium und der Deutsche Werberat zusammen.
  • Das Ministerium beanstandete von 1986 bis 1988 beim Werberat 22 Anzeigen. In fünf Fällen bekam es recht, ein Fall war noch offen. Alle betrafen private Unternehmen.
  • Öffentliche Rügen des Werberats wegen frauendiskriminierender Werbung gab es in 15 Jahren nur dreimal.
  • Seit Herbst 1985 lief ein Forschungsvorhaben „Das Bild der Frau in der Werbung“. Ergebnisse wurden für Sommer 1988 erwartet.
  • Ein Gesprächskreis mit Wirtschaft, Werbung und Frauenverbänden sollte einen Leitfaden zur Gleichbehandlung in der Werbung beraten.

Außerdem verwies die Regierung auf die damalige Generalklausel in § 1 UWG gegen sittenwidrigen Wettbewerb.

Eine Kleinigkeit am Rande: In der Anfrage sind zwei Fragen mit der Nummer 7 versehen. Die Antwort zählt sie als Fragen 7 und 8.

Späterer Stand

Bundespost und Bundesbahn sind längst privatisiert. Den Deutschen Werberat gibt es weiterhin. Er hat eigene Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung und spricht bis heute öffentliche Rügen aus. Die alte Generalklausel des UWG ist heute in § 3 UWG aufgegangen. Der Gleichberechtigungsgrundsatz steht unverändert in Art. 3 GG, seit 1994 mit dem Zusatz, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert.

Auch die Bundesbahn war damals öfter Thema im Bundestag, etwa bei der Frage nach freier Bahnfahrt für DDR-Besucher.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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