Die Wochennummer auf dem Eierkarton: Bonn wollte die EWG-Regel 1970 ändern

Seit 1969 mussten Eierpackungen in der EWG eine Wochennummer tragen. Abgeordnete hielten die Regel für unpraktikabel und fragten, was die Regierung dagegen tue (Kleine Anfrage, Drucksache 6/1417). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage; die Antwort (Drucksache 6/1510) kam am 1. Dezember 1970 aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, in Vertretung unterzeichnet von Staatssekretär Logemann.

Die Ausgangslage

Laut den Fragestellern führten die Vorschriften der EWG-Verordnung Nr. 1619/68 über Vermarktungsnormen für Eier dazu, dass die Eierwochen den Kalenderwochen um eine Woche hinterherhinkten, was Handel und Verbraucher irreführe. Auflagen zum Vordatieren und zu Verpackungsfristen belasteten die Packstellen unzumutbar. Weil die Einhaltung in anderen EWG-Ländern unterschiedlich oder gar nicht kontrolliert werde, entstünden Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Betriebe, die sich an die Regeln hielten.

Die Antwort

  • Schwierigkeiten bekannt: Die Kennzeichnung mit der Wochennummer habe in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt, räumte die Regierung ein.
  • Vorstöße in Brüssel: Sie sei, unterstützt von anderen Mitgliedstaaten, schon mehrfach in den Gremien der Gemeinschaft vorstellig geworden und habe eine Änderung angeregt, vor allem bei der Wochennummer.
  • Kaum kontrollierbar: Die Regierung teile die Auffassung, dass sich die Einhaltung auch mit noch so umfangreichen Kontrollen kaum sicherstellen lasse.
  • Kontrollen fast überall: Ein erster Erfahrungsaustausch der Kontrolldienste habe ergeben, dass in allen Mitgliedstaaten außer Italien kontrolliert werde. Dort fehlten noch nationale Durchführungsverordnungen. Die Kommission plane einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch, angestrebt sei eine einheitliche Kontrolle.
  • Erwartung an die Kommission: Die Regierung werde sich weiter für eine Änderung einsetzen. Nach einer angemessenen Anlaufzeit könne sich die Kommission den begründeten Forderungen nicht verschließen und werde dem Rat einen Vorschlag vorlegen.

Hinweis zur Quelle: Die Antwort nennt die Verordnung im eigenen Text zweimal „1619/67“, während Anfrage und zitierte Fragen „1619/68“ schreiben. Gemeint ist dieselbe Eier-Vermarktungsnormenverordnung.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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