Diese Kleine Anfrage vom 6. Oktober 1953 (Kleine Anfrage, Drucksache 02/24) handelt von der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Genocide-Konvention). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 23. Oktober 1953 durch den Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Antwort (Drucksache 02/31)). Es ist die Kleine Anfrage Nr. 1 der 2. Wahlperiode.
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller stellten zwei Fragen:
- ob es zutrifft, dass die Bundesregierung, wie es der Schöpfer der Konvention, Professor Lemkin, behauptet, von den Vereinten Nationen aufgefordert worden ist, der Konvention beizutreten,
- warum die Bundesregierung die Konvention dem Bundestag zur Ratifikation bisher noch nicht vorgelegt hat.
Die Behauptung von Lemkin stammt aus der Kleinen Anfrage und wird dort nicht belegt.
Was die Regierung antwortete
Die Antwort erging im Einvernehmen mit dem Bundesjustizminister.
- Einladung: Es trifft zu, dass die Bundesregierung, ebenso wie alle anderen Staaten, die nicht Mitglied der Vereinten Nationen sind, vom Generalsekretär der Vereinten Nationen eingeladen wurde, der Konvention vom 9. Dezember 1948 beizutreten. Das gelte für Staaten, die durch ihre Mitwirkung in der UN-Organisation ihre Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit gezeigt haben.
- Vorbereitung: Der Beitritt habe wegen der in der Konvention enthaltenen, dem deutschen Recht und besonders dem Strafrecht teils unbekannten Begriffe und Tatbestände umfangreiche Vorarbeiten erfordert, um die Vorschriften an das innerdeutsche Recht anzupassen. Diese Arbeiten seien vor einigen Monaten abgeschlossen worden.
- Zustimmungsgesetz: Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes habe den gesetzgebenden Körperschaften nicht mehr vor Ablauf der ersten Wahlperiode vorgelegt werden können. Die Vorlage werde nach Verabschiedung durch das Bundeskabinett binnen kurzem erfolgen.
Späterer Stand
Nach Darstellung der Wikipedia erklärte die Bundesrepublik ihren Beitritt am 9. August 1954. In Deutschland wurde Völkermord zunächst in § 220a des Strafgesetzbuchs eingefügt, seit Einführung des Völkerstrafgesetzbuches ist der Tatbestand in § 6 VStGB geregelt. Das ist nicht der Stand der Drucksache.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Fall Eichmann 1960.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 02/24
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 02/31, Schreiben vom 23. Oktober 1953
- Völkermordkonvention (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
