In dieser Kleinen Anfrage vom 10. Juni 1960 (Kleine Anfrage, Drucksache 03/1913) fragten Abgeordnete die Bundesregierung zum Fall Eichmann. Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 22. Juni 1960 durch den Bundesjustizminister namens der Bundesregierung (Antwort (Drucksache 03/1951)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller stellten vier Fragen. Sie fragten, ob die Bundesregierung die Auslieferung Adolf Eichmanns aus Argentinien an die Bundesrepublik verlangen wird, nachdem Argentinien nach den Angaben der Fragesteller seine Rückgabe von Israel fordert und die Sache vor die Vereinten Nationen bringen will. Weiter fragten sie, welche Sicherheiten die Bundesregierung von Argentinien verlangen will, damit es Eichmann nicht der deutschen Gerichtsbarkeit vorenthält, ob Argentinien deutschen Auslieferungsersuchen bisher nachgekommen ist und was die Bundesregierung getan hat und tun will, damit im Verdacht des Mordes in Deutschland stehende Personen sich der deutschen Gerichtsbarkeit nicht durch einen Aufenthalt im Ausland entziehen können.
Was die Regierung antwortete
- Auslieferung: Sollte Israel Eichmann an Argentinien zurückgeben, werde die Bundesregierung Argentinien unverzüglich um die Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland ersuchen.
- Sicherheiten: Mit den internationalen Gepflogenheiten und der Praxis im Auslieferungsverkehr sei es nicht vereinbar, von Argentinien Sicherheiten zu fordern, dass es Eichmann der deutschen Gerichtsbarkeit nicht vorenthält.
- Bisherige Erfahrungen: Die argentinischen Behörden hätten bisher in dem einzigen von ihnen entschiedenen Fall die Auslieferung abgelehnt. In anderen Fällen seien die Beschuldigten in Argentinien nicht auffindbar gewesen oder hätten das Land vor einer Entscheidung der argentinischen Regierung verlassen.
- Weitere Maßnahmen: Die Bundesregierung habe, soweit es die Rechtslage zuließ, ausländische Regierungen um die Auslieferung von Personen ersucht, die im dringenden Verdacht stehen, in Deutschland Mordtaten begangen zu haben. Solchen Personen werde nach dem Passgesetz regelmäßig der Pass versagt oder entzogen. Für die Rückkehr in das Bundesgebiet werde gegebenenfalls ein örtlich und zeitlich beschränkter Pass ausgestellt. Die Bundesregierung sei seit Jahren bemüht, mit Staaten, die nur aufgrund eines Auslieferungsvertrages oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten ausliefern, Auslieferungsverträge abzuschließen.
Späterer Stand
Laut Wikipedia gelang am 11. Mai 1960 einer Gruppe des Mossad der Zugriff auf Eichmann in San Fernando, einem Stadtteil von Buenos Aires. Am 23. Mai 1960 erließ der Distriktrichter in Haifa den Haftbefehl. Auf Antrag Argentiniens befasste sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit dem Vorfall und verabschiedete am 23. Juni 1960, einen Tag nach dem Datum der Antwort, die Resolution 138. Der Prozess vor dem Jerusalemer Bezirksgericht begann am 11. April 1961 und endete am 15. Dezember 1961 mit dem Todesurteil. Das Berufungsgericht bestätigte es am 29. Mai 1962, Eichmann starb am 1. Juni 1962 in Ramla.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu einem Auslieferungsersuchen im Fall Paul Watson.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 03/1913
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 03/1951, Schreiben vom 22. Juni 1960
- Adolf Eichmann (Wikipedia)
- Resolution 138 des UN-Sicherheitsrates (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
