Alles rund um die Reichsbürgerbewegung

An dieser Stelle finden Sie Informationen rund um die Reichsbürgerbewegung. Der Bereich wird ausgebaut.

Was ist die Reichsbürgerbewegung?

„Die“ Reichsbürgerbewegung gibt es nicht, es handelt sich vielmehr um eine sehr inhomogene Gruppe, deren gemeinsamer Nenner ist, dass Sie die Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnen. Ihrer Meinung nach besteht das Deutsche Reich fort.

Doch schon an dieser Stelle ergeben sich unterschiede: einige gehen davon aus, dass das Kaiserreich fortbestehe, andere je nach Standpunkt Deutschland in den Grenzen/Stand von 1933, 1937 oder 1939.

Eine Sondergruppe sind die sog. Selbstverwalter, die davon ausgehen, dass Kommunen, andere Teile Deutschlands oder auch Personengruppen aus der Bundesrepublik austreten und sich selbst verwalten können. Oft treten Personen, die diese Standpunkt teilen, bei Bürgermeisterwahlen an, z.B. Mathias Pauqué in Bonn.

Liste einzelner Gruppierungen

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Ist das Grundgesetz eine Verfassung?

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Die Verfassungsfrage

Immer wieder wird behauptet, das Grundgesetz sei keine Verfassung.

Besonders beliebt ist dies in den Kreisen der Reichsbürger, z.B. von den Anhängern des Königreichs Deutschland. Aber auch in anderen Kreisen bis tief ins konservative Lager hinein ist diese Annahme verbreitet:

Begründet wird dies mit verschiedenen Argumenten:

  • allein schon der Name Grundgesetz solle deutlich machen, dass es eben keine Verfassung sei
  • über eine Verfassung habe immer eine Volksabstimmung, ein Referendum aller Bürger etc. stattzufinden, was beim Grundgesetz nicht der Fall gewesen sei

Und es ist doch eine Verfassung

Zum letztgenannten Punkt kann schnell erwidert werden, dass eine Volksabstimmung keine Voraussetzung für eine Verfassung ist und auch nicht der deutschen Verfassungstradition entspricht. So sind schon die Paulskirchenverfassung und die Weimarer Reichsverfassung durch Nationalversammlungen erarbeitet und verabschiedet worden – ohne Volksabstimmung. In dieser Tradition steht auch das Grundgesetz, das durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde, der sich aus gewählten Abgeordneten der westdeutschen Landesparlamente rekrutierte und im Bonner Museum König tagte. Auch wenn das Grundgesetz ursprünglich nicht von allen als Verfassung bezeichnet und gesehen werden sollte und wollte, hat es die Funktion einer Verfassung – das zentrale Rechtsdokument eines Staates zu sein – von Anfang an erfüllt.

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