Warum ich mich von der Politik nicht ernst genommen fühle

Ruprecht Polenz jubelt auf facebook:

Nach dem Spruch der Richter steht es Bundespräsident Joachim Gauck nun frei, den ESM-Vertrag zu unterschreiben. Nur mit seiner Signatur kann der Mechanismus in Gang gesetzt werden, den der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte.“ – Ein klares Urteil. Ich bin gespannt, ob alle, die hierauf Facebook von „Abschaffung der Demokratie“, „Verfassungsbruch“, „Staatsstreich“ und ähnlichem gesprochen haben, jetzt akzeptieren, dass diese ungeheurerlichen Vorwürfe keinerlei rechtliche Grundlage hatten.

Polenz erweckt den Eindruck, das Bundesverfassungsgericht habe damit einschränkungslos grünes Licht für den ESM gegeben.

Er unterschlägt dabei aber, dass das Gericht durchaus ein „ABER“ vor die Zustimmung gesetzt hat. Die Beschränkung der Haftung Deutschlands auf gut 190 Milliarden Euro und die Stärkung der Informations- und Mitwirkungsrechte des Bundestages ist nicht unerheblich. Insbesondere bleibt auch die Frage, inwieweit diese Vorbehalte völkerrechtlich verbindend gestaltet werden können – und ob es z.B. reicht, dass der Bundespräsident diese Vorbehalte abgibt oder ob dies der Bundestag tun muss. Über viele Problempunkte – Stichwort Anleihenkauf der EZB – wurde inhaltlich eigentlich noch gar nichts gesagt.

Ich fühle mich jedenfalls angesichts solcher Äußerungen von Herrn Polenz nicht ernst genommen – oder auf gut Deutsch „verarscht“.

Polenz äußert sich hier, ohne dass ihm die Urteilsbegründung vorliegt und sogar, während der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle noch spricht. Und auf die Einschränkungen geht Polenz erst gar nicht ein. Zudem lassen sich aus dem Urteil gewichtige Einschränkungen für weitere Rettungsmaßnahmen lesen (BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 12.9.2012).

Alles in allem klingt aber in Polenz‘ Statement durch: „Lasst uns nur machen, Ihr habt alle eh keine Ahnung…“. Mein Vertrauen in Volksvertreter wie Herrn Polenz wird durch solche simplifizierenden vorschnellen Lobeshymnen jedenfalls nicht gerade gestärkt.

Viel gewichtiger ist aber:

Letztlich sind Fiskalpakt, ESM und EZB-Anleihenkauf nur einzelne Schritte auf dem Weg zur Rettung des Euro. Zudem Schritte, die für sich genommen nicht ausreichend sein werden.

Schauen wir doch der Wahrheit ins Gesicht: Der Euro wird nur dann überleben, wenn die politische Integration Europas massiv vertieft wird. Und selbst dann ist m.E. fraglich, ob die Währung überleben wird, da die einzelnen Volkswirtschaften einfach zu unterschiedlich sind, wie ich in meiner Euro-Parabel dargelegt habe.

Just heute spricht Barroso davon, dass er einen EU-Staatenbund wünscht.

Das sind die Herausforderungen, von denen wir stehen. Und hier möchte ich von der Politik ernst genommen werden.

Bundesverfassungsgericht lehnt Gauweilers Eilantrag ab. Nicht.

Wie berichtet wird, wird das Bundesverfassungsgericht seine Urteilsverkündung in Sachen „ESM/Fiskalpakt – Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ nicht wie von Peter Gauweiler ebenfalls im Eilverfahren beantragt, verschieben. Die Entscheidung wird also wie geplant am 12. September 2012 verkündet werden. Hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Wenn jetzt aber behauptet wird, dies sei eine Ablehnung und dementsprechend Niederlage Gauweilers, so ist das nicht korrekt. Das Gericht hat nämlich inzwischen klargestellt, dass die Entscheidung am 12. September nicht verschoben wird und im Zuge dieser dann auch über Gauweilers neuen Hilfsantrag entscheiden wird.

Kann man daraus dennoch etwas für das morgige Urteil interpretieren? Ja – ein bisschen schon.

Das Bundesverfassungsgericht wird den ESM und den Fiskalpakt wahrscheinlich nicht komplett stoppen, sonst wäre die überraschende Beratung am 10. September so nicht notwendig geworden. Man kann also davon ausgehen, dass der ESM und der Fiskalpakt vom BVerfG zunächst „durchgewunken“ werden, freilich möglicherweise mit Auflagen.

 

Meinung: Das verfassungswidrige Wahlrecht

Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht das von der Schwarz-Gelben Koalition verabschiedete Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Überraschen kann das niemanden, der sich mit dem Gesetz auseinandergesetzt hat und erst recht niemanden, der die mündliche Verhandlung verfolgt hat.

Anstatt viel zu schreiben stelle ich mir einfach nur die Frage, was von einem Parlament zu halten ist,

  • das ein so offensichtlich verfassungswidriges Gesetz verabschiedet,
  • das ein neues Melderecht durchpeitscht, ohne das hinterher gewollt zu wollen
  • und das über milliardenschwere Rettungsschirme entscheidet, ohne zu verstehen, was da eigentlich beschlossen wird (von wenigen Ausnahmen abgesehen).

Vielleicht öffnet das nun dem ein oder anderen Abgeordneten die Augen – denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Bismarck, Würste und der ESM

Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie!

(Otto von Bismarck)

Das Melderecht

Wie wahr dieser Ausspruch immer noch ist, konnte man gerade wieder einmal daran erkennen, wie das aktuelle Melderecht durch den Bundestag gerutscht ist. Obwohl es eine gravierende Änderung die Datenweitergabe durch die Ämter an Dritte betreffend enthielt, stimmte der Bundestag dem Gesetz zu:

Jetzt will es keiner gewesen sein und es wird eilig zurückgerudert. Dieses Beispiel zeigt aber schön, dass die Bundestagsabgeordneten hier gar nicht verstanden haben, worüber sie eigentlich abgestimmt haben. Eine ausführliche Zusammenfassung dazu gibt es bei Abgeordnetenwatch.

Immerhin fiel dieser eklatante Eingriff der Öffentlichkeit auf.

Das Telekommunikationsgesetz

Anders bei einem Randthema, einer kleinen Änderung im Telekommunikationsgesetz. Hier  sollte eine generelle Preisansagepflicht bei Call-by-Call Verbindungen eingeführt werden, was für sich ja eine mehr als sinnvolle Sache ist. Allein wurde vergessen, hierfür eine technische Übergangsfrist einzuräumen, was bei allen Gesetzen, die technische Änderungen für Anbieter bedingen, üblich ist.

Als ich in Berlin mit einigen Abgeordneten darüber sprach, reichten die Redaktionen von „Da haben die Anbieter halt Pech gehabt.“ über „Verstehe ich nicht.“ bis „Stimmt, das haben wir übersehen, aber das Fass können wir nicht mehr aufmachen.“

Das Gesetz passierte dann den Bundestag und den Bundesrat. Erst das Bundesverfassungsgericht korrigierte den Fehler (1 BvR 367/12).

Was ich hier noch bedenklicher finde: zahlreiche Bundestagsabgeordnete wussten, dass sie hier etwas beschließen, was so nicht rechtmäßig ist und tun es trotzdem.

ESM und Fiskalpakt

Bei den beiden vorgenannten Beispielen ging es um sehr simple Sachverhalte, die jeder halbwegs gebildete Mensch nach wenigen Minuten Einarbeitungszeit verstehen kann. Warum die Bundestagsabgeordneten das nicht gesehen haben, will ich jetzt nicht weiter kommentieren.

Kommen wir aber zu anderen Beschlüssen, deren Tragweite und Komplexität ungleich größer sind: ESM und Fiskalpakt. Auch hier haben die Abgeordneten mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Ich will und kann hier nicht beurteilen, ob ESM und Fiskalpakt zur Lösung der Euro-Krise wirksam beitragen können, ich bezweifele dies zumindest sehr.

Große Zweifel habe ich allerdings, ob die – meisten – Abgeordneten überhaupt verstanden haben, worum es hier geht. Hierzu möchte ich aus einer Pressemitteilung des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler zitieren:

Die Bundesregierung hat wesentliche Vorarbeiten über die beabsichtigte Handhabung dieser Verträge in der ökonomischen Wirklichkeit erst in den letzten Tagen dem Bundestag zugeleitet, obwohl diese wesentlichen Entscheidungsunterlagen schon vor Wochen fertiggestellt und zwischen den zukünftigen Vertragspartner verabredet worden waren. Die Mehrzahl der Abgeordneten hatte keine Möglichkeit, diese z. T. erst in englischer Sprache übermittelten Unterlagen zu prüfen und zu bewerten. Das widerspricht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine ordnungsgemäße Gesetzgebung.

(zur vollständigen Pressemitteilung vom 29.06.2012)

Ich denke, dem ist nicht viel hinzuzufügen. Bedenklich finde ich hier, dass viele Abgeordnete Gesetzen zugestimmt haben, obwohl sie nicht wissen konnten, was sie hier eigentlich verabschieden.

Epilog 1 – Falsche Gerichtsschelte

Wenn nun die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, finde ich ich es bedenklich, dass in diesem Zusammenhang der FDP Politiker Alexander Graf Lambsdorff an der Kompetenz des Gerichts zweifelt, hierüber entscheiden zu können.

Ihm ist zu entgegnen, dass

  • …das Bundesverfassungsgericht eben nicht darüber entscheidet, ob die Maßnahmen ökonomisch sinnvoll sind, sondern darüber, ob die Zustimmungsgesetze verfassungsgemäß sind.
  • …wohl eher zu fragen ist, ob die Abgeordneten wirklich wussten, worüber sie hier entschieden haben.

Ich persönlich habe mehr Vertrauen in die in akademischer Ruhe getroffene Entscheidung aus Karlsruhe als in die von Kadavergehorsam getriebenen und im Schweinsgalopp verabschiedeten Zustimmungsbeschlüsse der Abgeordneten.

Epilog 2 – es geht um die Wurst

Wenn Sie nun schon wegen der Gesetze nicht mehr ruhig schlafen können, sollten Sie wenigstens Ihre Wurst selber machen.

Guten Appetit.

Nachträgliche Leseempfehlung: Einige Gedanken über den Euro