Schwerpunktthema: Düsseldorf

Alles rund um Düsseldorf

Hier finden Sie bald unsere Inhalte rund um Düsseldorf.

Fakten rund um Düsseldorf

Düsseldorf ist eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen. 1970 hatte die Stadt 660.963 Einwohner, 2021 waren es 619.477, also eine Veränderung von -41.486. Mehr Hintergrundinfos und Statistiken finden Sie hier in Kürze.

Weitere Inhalte

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    Dokumentiert: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf in Sachen eines bekannten Fußballspielers

    Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte heute – am 4. September 2020 – mit, dass sie in dem Strafverfahren gegen einen bekannten Fußballnationalspieler keine weiteren Auskünfte erteilen kann. Wie es der Zufall will, trendet am gleichen Tag auf twitter der Hashtag #Metzelder.

    Anklageerhebung in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler

    Vor dem Hintergrund zahlreicher Presseanfragen zu einem Verfahren
    gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler sieht sich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu folgender Mitteilung veranlasst:

    In dem fraglichen Verfahren ist am 2. September 2020 Anklage zum
    Strafrichter bei dem Amtsgericht Düsseldorf wegen unterschiedlicher
    Vergehen erhoben worden.

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2020 in einem von dem Angeschuldigten
    betriebenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, an dem die
    Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht beteiligt gewesen ist, können derzeit weitere Auskünfte, insbesondere über die konkreten Anklagevorwürfe, nicht erteilt werden.

    Bis zur Rechtskraft einer eventuellen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.

    10 Fakten über die Fleher Brücke

    1. Die Fleher Rheinbrücke befindet verbindet Düsseldorf-Flehe und Neuss-Grimlinghausen/Uedesheim.
    2. Sie befindet sich zwischen Rheinkilometer 732 und 733 bei Rheinkilometer 732,5.
    3. Über sie führt die Bundesautobahn A 46 sowie parallel zu den Fahrstreifen Wege für Fußgänger und Radfahrer.
    4. Es handelt sich um eine Schrägseilbrücke.
    5. Die Fleher Brücke hat mit 72m Höhe höchsten Brückenpylon in Deutschland und die größte Spannweite aller Schrägseilbrücken in Deutschland.
    6. Sie 1166 m lang.
    7. Die Gesamtkonzeption stammte von Gerd Lohmer, die Vorlandbrücke auf der Neusser Rheinseite wurde von Fritz Leonhardt geplant.
    8. Baubeginn der Brücke war 1976, Vorarbeiten begannen aber bereits 1973.
    9. Die Brücke wurde am 3. November 1979 für den Verkehr freigegeben.
    10. Aktuell wird der Pylon saniert, die Arbeiten sollen 2024 abgeschlossen sein.

    Bild: Bernd Börnsen (@Medienzigarre)

    Holzstich: Kampf zwischen Walfisch und Drache auf dem Rhein

    Holzstich von Franz Hogenberg (Düsseldorf), um 1587.

    Meinung: Ein paar kurze Gedanken zu Wohnungsnot, Mieten und Enteignungen

    Es ist eines der großen aktuellen politischen Themen derzeit: Wohnungsnot und hohe Mieten, insbesondere in den Großstädten.

    Ich bin in dem Bereich kein Experte und habe aktuell auch nicht die Zeit, mich aktuell in der gebotenen Tiefe in das Thema einzuarbeiten, kann aber nicht davon ablassen, doch ein paar Gedanken zum Theme loszuwerden, die mir gerade so durch den Kopf gehen.

    Bestehenden Wohnraum besser nutzen

    Nicht falsch kann es zunächst sein, Eigentümer von bereits länger leer stehenden Wohnraum zu verpflichten, diesen z.B. auch zu vermieten. Für den Fall, dass jemand nicht in der Lage ist sich darum zu kümmern, könnte er entsprechende Unterstützung von einer staatlichen Stelle erhalten, die dann die Vermietung übernimmt, sich um die Immobilie kümmert, abrechnet und dem Eigentümer den Mietzins anteilig überweist. Will jemand wirklich nicht vermieten, ist eine Ausgleichsabgabe zu leisten, die zweckgebunden in den sozialen Wohnungsbau fließt.

    Weiter könnte eine Abgabe erhoben werden, wenn jemand überdurchschnittlich viel Wohnraum hat. Ein Single der meint, dass er unbedingt eine 120qm Wohnung braucht, in der sonst auch gut eine vierköpfige Familie passen würde, sollte dann auch sozialen Wohnungsbau quersubventionieren.

    Privates Bauen vereinfachen

    Bauen muss unkomplizierter werden – durch eine Vereinfachung von Bauvorschriften und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

    Zudem ist zu prüfen, wie es steuerlich noch attraktiver werden kann, sein Geld für Bauvorhaben auszugeben.

    Zudem könnte der Staat für Personen mit schlechter Bonität bürgen, die Wohnungen und Wohnhäuser bauen wollen.

    Flächen besser nutzen

    Gerade in Innenstädten ist Platz ein Problem. Hier müssen Wege gesucht werden, wie mehr Wohnungen untergebracht werden können, ohne Natur und andere schützenswerte Flächen zu schädigen.

    Denkbar sind aus meiner Sicht z.B.:

    • Überbauung von Supermärkten – wie es Lidl es bereits praktiziert.
    • Weg mit „Flächenparkplätzen“ – diese lieber mit Wohnungen bebauen und wenn es schon Parkplätze sein müssen, diese mit Tiefgaragen darunter realisieren.
    • Weg mit Parkhäusern in den Innenstädten und stattdessen Wohnbebauung
    • Generell: ab in die Tiefe – viele Gewerbe sind nicht auf Tageslicht angewiesen – obere Stockwerke könnten für Wohnungen genutzt werden,
    • Generell: Aufstocken – wo immer möglich und sinnvoll sollten bestehende Immobilien aufgestockt werden.
    • Höher und kreativer vorgehen bei Neubauten, dazu ein interessanter Beitrag in der SZ.
    • Unter Brücken: unter bestimmte Brücken ließen sich Wohnungen bauen – wie es z.B. für Hamburg angedacht ist.
    • Strassen in interessanten Lagen könnten untertunnelt werden. Düsseldorf hat es mit dem Rheinufertunnel vorgemacht. Warum z.B. nicht in Köln die – mit Straßenbahn – 6-spurige Siegburger Straße teilweise unter die Erde legen und oben attraktiv mit Gewerbe, Kultur, Natur und Wohnungen bebauen?
    • Am Rand von Brücken. So wie in Bonn Poppelsdorf ließen sich links und rechts von innerstädtischen Autobahn- und Eisenbahnbrücken Wohnungen bauen. Die überbrückten Straßen und Schienen würden aus dem Stadtbild verschwinden und es wäre auch ein Beitrag zum Stadtbild sowie zur Lärmdämmung getan.
    • Generell: bei Neubauten Büros, Wohnungen, Kultur, Erholung, Gastronomie, Gewerbe… in einem Komplex verbinden. So werden nicht nur nachts tote Viertel vermieden, sondern auch extrem kurze Anfahrtswege zur Arbeit ermöglicht.
    • Früher war es üblich, dass Unternehmen für Ihre Arbeiter Wohnungen und Häuser nahe der Produktionsstätten gebaut haben. Dies könnte wieder aufgegriffen und steuerlich gefördert werden.
    • Historische Bauten, deren Unterhalt teuer ist und für die keine konkreten Nutzungskonzepte vorliegen – alte Fabriken, Schlösser, Bauernhöfe, Kasernen – könnten in attraktive Wohnanlagen umgewandelt werden.
    • Gerade in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg könnte es sinnvoll sein, Airbnb strengere Regeln aufzuerlegen, damit Wohnraum nicht grundsätzlich an Touristen vermietet wird.
    • Jugendliche motivieren, handwerkliche Ausbildungen zu machen, damit Bauen wieder günstiger und schneller möglich wird.

    Mieten günstiger machen

    Ich bin mir sicher, dass die genannten Maßnahmen für deutlich mehr Wonraum in den Städten sorgen werden. Und mehr Angebot an Wohnungen sorgt für günstigere Mieten.

    Skeptisch bin ich ansonsten bei einer grundsätzlichen Mietpreisbremse, diese sollte wie Enteignungen oder Vergesellschaftungen nur ultima ratio sein. Und ein Mietendeckel ist abzulehnen und wohl auch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt auch am 15. April 2021 entschieden hat.

    Interessant wäre jedoch, Vermieten steuerlich zu begünstigen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen steuerlich unattraktiver zu gestalten.

    Weiter könnte der Staat Einfluss auf die Wohnnebenkosten nehmen – z.B. indem durch einen Wegfall der EEG Umlage die Strompreise deutlich gesenkt würden.

    Ab aufs Land

    Zusätzlich sollten einzelne ländliche Kommunen besser ausgebaut und an Städte angebunden werden, sofern dort Wohnraum vorhanden bzw. realisierbar ist. Im Gegenzug sollten sterbende Dörfer gezielt zur Stärkung zukunftsträchtiger Orte abgebaut werden. Dazu auch mehr hier.

    Weitere Faktoren – Planen mit Weitsicht

    Grundsätzlich sollte die Politik hier mit Weitsicht planen – kommen Millionen Migranten zusätzlich, hat dies natürlich auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Und ist Geld billig kann dies natürlich dazu führen, dass es für Investoren attraktiv wird, Wohnimmobilien aufzukaufen und bisherige Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

    Eine vorausschauende Politik sieht und steuert solche Faktoren und sorgt damit für stabile Verhältnisse.

    Enteignung und Vergesellschaftung

    Grundsätzlich halte ich die insbesondere von den Grünen vorangetriebene Thema „Enteignung“ in diesem Zusammenhang für falsch, wobei ohnehin bei dieser Diskussion einiges durcheinandergeraten ist: wird z.B. Art. 15 GG ins Feld gebracht, geht es um Vergesellschaftung und nicht Enteignung, aber an dieser Stelle geschenkt. Letztlich bringen Enteignungen oder Vergesellschaftungen keinen neuen Wohnraum, Ganz im Gegenteil können sie dazu führen, dass das Vertrauen von Investoren in den Standort Deutschland schwindet.

    Nur in extremen Fällen – ein Unternehmen lässt 1.000e Wohnungen leer stehen – könnten Vergesellschaftungen eine Lösung darstellen.

    Zum jetzigen Zeitpunkt sollte diese Diskussion jedenfalls schnellstmöglich beendet werden, Art. 15 GG im Gegenzug aber auch nicht wie von der FDP gefordert angetastet werden, zu wichtig ist er im Gefüge der Verfassung und könnte zukünftig noch wichtig werden.

    Überarbeitet am 8. Oktober 2020 und am 15. April 2021.

    10 Fakten zum Rosenmontag

    1. Der Rosenmontag ist der Höhepunkt des Karnevals in vielen Regionen, insbesondere im Rheinland und in Rheinhessen. Er ist kein gesetzlicher Feiertag, doch geben ihn viele Unternehmen als Brauchtumstag frei; in anderen muss man oftmals nur einen halben Tag Urlaub nehmen.
    2. Er findet jeweils am Montag vor Aschermittwoch statt. Der frühestmögliche Termin ist der 2. Februar, was zuletzt 1818 der Fall war und das nächste Mal 2285 sein wird. Der späteste mögliche Termin ist der 8. März, was das letzte mal 1943 war und das nächste mal 2038 sein wird.
    3. Über die Herkunft des Namens gibt es zwei Theorien. Die eine rührt daher, dass das Festkomitee Kölner Karneval seine Jahreshauptversammlung am Montag nach dem Rosensonntag (Laetare) hatte und daher auch Rosenmontagsgesellschaft hieß – dementsprechend soll dann auch der Umzug am Karnevalsmontag so genannt worden sein. Die andere Theorie, u.a. von den Gebrüdern Grimm vertreten, besagt, dass es der „rasende“ Montag sei.
    4. Der erste organisierte Rosenmontagsumzug heutigen Typs fand am 10. Februar 1823 in Köln statt. Es folgten Düsseldorf (1825), Bonn (1828) und 1838 schließlich auch Mainz. Die Umzüge blicken aber auf Vorläufer zurück – so ist für Bonn ein von Clemens August organisierter Karnevalsumzug am 6. Februar 1731 überliefert: „Der Zug solcher Hochzeit ging von hiesiger Residenz gegen 4 Uhren Nachmittags durch die Hauptstraßen der ganzen Stadt, und bestand in 12 mit allerhand Grün und Zierathen ausgeschmückten offenen Bauernwagen, und ward demnächst dieses Festin mit einem prächtigen Abendmahl und darauf folgenden masquirten Bal beschlossen.“
    5. Die über das Rheinland herrschenden Preußen sahen den Karneval kritisch und verboten die Züge bald. Erst ab Anfang der 1840er Jahre konnten sie wieder stattfinden. Zu einer weiteren Unterbrechung der Tradition kam es dann während und nach dem ersten und zweiten Weltkrieg. Ab Ende der 1940er Jahre konnten sich die Züge dann in den Hochburgen wieder etablieren.
    6. Heute finden Rosenmontagsumzüge u.a. in Köln, Bonn, Düsseldorf, Mainz, Aachen, Koblenz, Eschweiler und Braunschweig statt und ziehen oftmals mehrere 100.000 Zuschauer an.
    7. An den Zügen nehmen aufwendig gestaltete Wagen teil, die oft politische Botschaften haben. Dazu kommen Musikgruppen, Tanzgruppen und andere Karnevalsgesellschaften.
    8. Für die Zuschauer ein Highlight sind die Süßigkeiten, die verteilt und im Rheinland auch „Kamelle“ genannt werden Beim Kölner Rosenmontagszuge wurden in den letzten Jahren im Schnitt über 300 Tonnen Süßigkeiten verteilt, dazu kommen regelmäßig über 300.000 Blumen („Strüssjer“) und viele weitere Geschenke, z.B. Taschentücher, Bälle, Stofftiere und andere kleine Geschenke.
    9. Viele Züge wurden 1990 wegen Sturms und 1991 wegen des Golfkriegs abgesagt. Damals fand dann in Köln spontan erstmals der Geisterzug statt, der heute ein fester Bestandteil des Kölner Karnevals ist. 2021 fallen die Züge wegen der Corona Pandemie aus.
    10. Noch praktische Tipps zum Schluss: Zu den Zügen geht man natürlich kostümiert. Will man Kamelle fangen, sollte man eine Tüte nicht vergessen. Da die Züge sehr lange dauern können – in Köln z.B. über sechs Stunden – sollte man bequeme warme Schuhe anziehen und auch auf der Witterung entsprechende Kleidung achten.

    Liste: Typisch rheinische Gerichte und Spezialitäten

    Hier entsteht eine Liste mit typischen Gerichten der rheinischen Küche:

    Flönz

    Auch Flunz genannt. Dabei handelt es sich um eine Blutwurst. Grundlage zahlreicher Gerichte.

    Halver Hahn

    Der Halve Hahn ist ein Röggelchen (Roggenbrötchen) mit mittelaltem Holländer und Zwiebeln. Gibt es in jedem ordentlichen Brauhaus.

    Kölscher Kaviar

    Flönz auf Röggelchen, meist mit Zwiebeln und Gurke serviert.

    Muscheln rheinische Art

    Miesmuscheln werden mit Gemüse in Wein gekocht und dann mit Schwarzbrot serviert.

    Printen

    Besonders aus Aachen.

    Röggelche

    Roggenbrötchen.

    Sauerbraten (Soorbrode, Suurbrode)

    Der Klassiker der rheinischen Küche, in verschiedenen Varianten. Der Aachener Sauerbraten wird z.B. mit Printen zubereitet.

    Stampfkartoffeln mit Endiviensalat

    Der Name sagt eigentlich schon alles. Wird auch Endivienjemangs genannt. Hier eine Servierempfehlung.

    Weckmann

    Figur aus Hefeteig, die meist eine Pfeife hat und besonders zu Sankt Martin gegessen wird.

    Liste: Wo kann ich Blut spenden?

    Hier finden Sie eine Liste mit Organisationen, bei denen Sie Blut spenden können.

    • Deutsches Rotes Kreuz
      Das Deutsche Rote Kreuz ist faktisch in jeder Großstadt vertreten und bietet darüber hinaus auch in vielen kleinen Orten regelmäßig Termine zur Blutspende an. Eine Übersicht mit Suchfunktion finden Sie hier.
    • Universitätsklinik
      Nahezu alle Universitätskliniken verfügen über einen Blutspendedienst. Einige haben wir hier verlinkt: Aachen | Bonn | Düsseldorf | Köln

    Liste: Rheinbrücken in Deutschland

    Hier entsteht eine Liste der Rheinbrücken in Deutschland.

    Sie sind aufgelistet von Süd nach Nord, geordnet meist nach der linsksrheinischen Gemeinde, in der sie startet. Endet die Brücke in einer anderen Gemeinde, wird dies aufgeführt.

    Weil am Rhein

    • Dreiländerbrücke – nach Huningue (Frankreich)
    • Palmranbrücke – nach Huningue (Frankreich)
    • Stauwehr Märkt – nach Village Neuf (Frankreich)

    Kembs

    • Kraftwerk Kembs

    Ottmarsheim

    • Rheinbrücke Ottmarsheim – nach Neuenburg am Rhein

    Neuenburg am Rhein

    • Rheinbrücke Neuenburg-Chalampé – nach Chalampé (Frankreich)

    Koblenz

    • Südbrücke
    • Horchheimer Eisenbahnbrücke
    • Pfaffendorfer Brücke
    • [Niederwerther Brücke (nur über den rechten Rheinarm)]
    • Bendorfer Brücke – nach Bendorf

    Weißenthurm

    • Raiffeisenbrücke – nach Neuwied

    Bonn

    Köln

    • Rheinbrücke Köln Rodenkirchen
    • Südbrücke
    • Severinsbrücke
    • Deutzer Brücke
    • Hohenzollernbrücke
    • Zoobrücke
    • Mülheimer Brücke
    • Rheinbrücke Leverkusen – nach Leverkusen

    Neuss

    • Fleher Brücke – nach Düsseldorf
    • Josef-Kardinal-Frings-Brücke – nach Düsseldorf
    • Hammer Eisenbahnbrücke – nach Düsseldorf

    Düsseldorf

    • Rheinkniebrücke
    • Oberkasseler Brücke
    • Theodor-Heuss Brücke

    Meerbusch

    • Flughafenbrücke – nach Düsseldorf

    Krefeld

    • Krefeld-Uerdinger Brücke – nach Duisburg

    Duisburg

    • Duisburg-Hochfelder Eisenbahnbrücke
    • Brücke der Solidarität
    • Rheinbrücke Neuenkamp
    • Friedrich-Ebert Brücke
    • Haus-Knipp Eisenbahnbrücke
    • Beeckerwerther Brücke

    Wesel

    • Niederrheinbrücke Wesel

    Rees

    • Rheinbrücke Rees-Kalkar

    Emmerich

     

     

    Meinung: Ruhig, Brauner – ein kurzer Kommentar zur Diesel Fahrverbot Diskussion

    Wie dank ausgiebiger Berichterstattung in allen Medien, ARD Brennpunkt Sondersendungen und überbordender Diskussionen in den sozialen Medien wohl jeder in Deutschland mitbekommen:

    das Bundesverwaltungsgericht lässt grundsätzlich Fahrverbote für Diesel Fahrzeuge in Deutschland zu.

    Der Aufschrei ist groß. Allenthalben ist von Enteignung der Diesel-Fahrer die Rede. Als hätte das Gericht von Heute auf Morgen alle Dieselfahrzeuge in Deutschland verboten und deren Einziehung und Zerstörung angeordnet.

    Konkret ging es in dem Urteil aber nur um die Rechtmäßigkeit der Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart.

    Zu Stuttgart (BVerwG 7 C 30.17 – Urteil vom 27. Februar 2018) schreibt das BVerwG in der Pressemitteilung:

    Bei Erlass dieser Maßnahme wird jedoch – wie bei allen in einen Luftreinhalteplan aufgenommenen Maßnahmen – sicherzustellen sein, dass der auch im Unionsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Insoweit ist hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betrifft, zu prüfen. Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen Euro-5-Fahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 (mithin also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

    Und für Düsseldorf (BVerwG 7 C 26.16 – Urteil vom 27. Februar 2018):

    Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass Maßnahmen zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen nicht ernsthaft in den Blick genommen worden sind. Dies wird der Beklagte nachzuholen haben. Ergibt sich bei der Prüfung, dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte darstellen, sind diese – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – in Betracht zu ziehen.

    Festhalten kann man also, dass

    • es Diesel Fahrverbote nur in einzelnen Gebieten geben wird
    • Fahrverbote wohl nur an einzelnen Tagen geben wird
    • diese dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden müssen
    • es daher z.B. Ausnahmeregelungen für Handwerker und Anwohner geben muss.

    Man kann das Urteil sogar noch viel weiter denken: Dieselfahrverbote sind nur zulässig, wenn Sie dem Ziel der Luftreinhaltung dienen. Sollte sich in der Zukunft also zeigen, dass Diesel KfZ gar keinen so großen Beitrag zur Luftverschmutzung in den Städten leisten, wären Fahrverbote also gar nicht mehr zulässig.

    Warten wir also ab. Die große Panik und Empörung ist jedenfalls unnötig.

    Nachtrag:

    Eine andere Meinung zum Thema finden Sie hier im Blog vom Huegelkind.