Geld vom Finanzamt, und das ganz ohne Nachfrage: Am Freitagnachmittag landete eine Mail mit dem Betreff „Bestätigung Ihrer Steuererstattung für das Jahr 2025“ im Junk-Ordner, Absendername „ELSTER“. Die Nachricht ist nicht echt. Es handelt sich um eine Phishing-Mail, die sich als Online-Finanzamt ausgibt und es auf Ihre Bank- oder Kartendaten abgesehen hat.
Was die Mail will
Nach „Abschluss der Prüfung“ Ihrer Einkommensteuererklärung 2025 stünden Ihnen 650,00 Euro zu. Ausgezahlt werde aber erst „nach erfolgreicher Verifizierung Ihrer Kontodaten oder Ihrer registrierten Zahlungskarte“. Dafür sollen Sie auf „Erstattung anfordern“ klicken und sich angeblich in Ihr ELSTER-Portal einloggen. Damit das Ganze amtlich klingt, werden noch die Abgabenordnung und das Einkommensteuergesetz bemüht. Eine Steuernummer, ein Aktenzeichen oder Ihr Name kommen dagegen nicht vor, die Mail beginnt mit einem schlichten „Guten Tag“.
Woran Sie die Fälschung erkennen
Der Absender trägt zwar „ELSTER“ im Namen, die Adresse dahinter ist aber ein Wurm aus „elster-online-Finanzamt“ und einer dreimal wiederholten Kennung, der bei der australischen Domain surepaint.com.au endet. Die technischen Prüfungen SPF, DKIM und DMARC waren für genau diese Domain erfolgreich, was nur beweist, dass die Mail im Namen dieser australischen Domain verschickt wurde und nicht von der deutschen Steuerverwaltung. Auf den Weg gebracht wurde sie über ein Mail-Relay von Google, eingeliefert von einem Server in der Amazon-Cloud. Der Knopf „Erstattung anfordern“ führt auch nicht zu ELSTER, sondern zu einer Weiterleitung auf der bosnischen Domain computerdiscount.ba. Und schließlich: Ein echter Steuerbescheid kommt per Post oder ins ELSTER-Postfach, die Erstattung geht automatisch auf das Konto aus Ihrer Steuererklärung. Eine Kreditkarte will das Finanzamt dafür nicht sehen.
Die Masche ist nicht neu, schon die ELSTER-Spam-Mail vom Februar lockte mit einer angeblich zurückgestellten Erstattung, und auch die falsche Aufforderung zum Formular W-9 spielte mit Steuerformalitäten.
Was Sie tun sollten
Klicken Sie nicht auf „Erstattung anfordern“ und geben Sie weder Ihre ELSTER-Zugangsdaten noch Konto- oder Kartendaten ein. Wenn Sie wissen möchten, ob wirklich etwas für Sie bereitliegt, rufen Sie das ELSTER-Portal selbst auf, indem Sie die Adresse von Hand in den Browser tippen, oder fragen Sie telefonisch bei Ihrem Finanzamt nach. Wer bereits Daten eingegeben hat, sollte sofort die Bank informieren, die Karte sperren lassen und das ELSTER-Passwort ändern. Warum Zugangsdaten wie diese so begehrt sind, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema digitale Identität im Internet schützen. Die Mail selbst gehört in den Papierkorb, die 650 Euro gab es nie.
Der Mailtext (ohne Links)
Absender: „ELSTER“ (elster-online-Finanzamt-…@surepaint.com.au), Betreff: Bestätigung Ihrer Steuererstattung für das Jahr 2025, eingegangen am 30.10.2026 um 16:18 Uhr (Europe/Berlin)
ELSTER Ihr Online-Finanzamt
Bescheid über Ihre Steuererstattung für das Jahr 2025Guten Tag,
nach Abschluss der Prüfung Ihrer Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025 wurde Ihr Steuerkonto erfolgreich veranlagt. Es liegt ein zugunsten Ihres Kontos ausstehender Betrag vor.
Festgesetzter Erstattungsbetrag (2025)
650,00 €Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die Auszahlung nach erfolgreicher Verifizierung Ihrer Kontodaten oder Ihrer registrierten Zahlungskarte veranlasst.
Bitte loggen Sie sich in Ihr ELSTER-Portal ein, um die Auszahlung einzusehen und anzufordern.
Erstattung anfordern
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / ELSTER Verwaltung
✱ ELSTER ® 2149981489 -A34
