Das Insolvenzverfahren von Getty Images – das eigentlich ein Sanierungsverfahren ist.

Stand: 21. Oktober 2026 Getty Images hat am 21. Oktober 2026 in Delaware Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragt – mit einem Sanierungsplan, den die wichtigsten Gläubiger und Eigentümer schon vorher unterschrieben hatten. Nach rund 75 Tagen soll alles vorbei sein: Die Schulden sinken um mehr als 500 Mio. US-Dollar, die Getty-Familie und Koch Equity Development übernehmen 100 % des Unternehmens, die Börsenaktionäre gehen leer aus. Der Fall zeigt exemplarisch, wie ein vorverhandeltes Verfahren („Prepackaged Chapter 11“, kurz Prepack) funktioniert: Verhandelt wird vor dem Antrag, das Gericht bestätigt danach im Wesentlichen nur noch.

Warum Getty ins Verfahren muss

Das operative Geschäft ist profitabel, die Bilanz aber nicht mehr tragfähig. Der jährliche Schuldendienst lag zuletzt bei rund 239 Mio. US-Dollar und damit über dem, was das Geschäft an Cash erwirtschaftet. Zum Antrag waren die liquiden Mittel auf etwa 50 Mio. US-Dollar geschrumpft. Drei Belastungen kamen zusammen, die Getty selbst als nicht operativ bezeichnet:
    • Warrant-Prozesse: Inhaber von Optionsscheinen aus dem SPAC-Börsengang von 2022 erstritten Urteile über mehr als 200 Mio. US-Dollar samt Zinsen, dazu kamen 35 Mio. an Anwaltskosten.
    • Gescheiterte Shutterstock-Fusion: Der 3,7-Mrd.-Deal zerbrach an Auflagen der britischen Wettbewerbsbehörde CMA und kostete über 100 Mio. US-Dollar an Gebühren.
    • Schuldenlast: Rund 1,46 Mrd. US-Dollar Finanzschulden, teils zu 11 bis 14 % verzinst.
Hinzu kommt Druck durch generative KI im Kleinkundengeschäft (iStock). Am 1. September ließ Getty Zinszahlungen auf zwei unbesicherte Anleihen ausfallen und zahlte erst in der Nachfrist; am 12. Oktober folgte das Delisting von der NYSE.

Das Prinzip: erst verhandeln, dann vor Gericht

Bei einem Prepack steht der Sanierungsplan, bevor der Antrag gestellt wird. Getty unterzeichnete am 12. Oktober eine Restrukturierungsvereinbarung (Restructuring Support Agreement, RSA) mit den Ankeraktionären und mit Gläubigern aus allen Ebenen der Kapitalstruktur. Darin verpflichten sich rund 100 % der Revolver-Banken, rund 90 % der besicherten und rund 83 % der unbesicherten Gläubiger, für den Plan zu stimmen. Die Stimmabgabe begann am 20. Oktober, einen Tag vor dem Antrag. Weil die nötigen Mehrheiten vertraglich gesichert sind, wird vor Gericht kein Deal mehr ausgehandelt. Das Gericht prüft vor allem, ob der Plan die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – das spart Monate und Beraterkosten. Im Verfahren sind nur sieben US-Gesellschaften, darunter die Holding Getty Images Holdings, Inc. Die Fälle laufen gemeinsam unter In re Getty Images Holdings, Inc., et al. (Az. 26-11643) vor Richterin J. Kate Stickles am U.S. Bankruptcy Court for the District of Delaware. Die Auslandsgesellschaften, unter anderem in Deutschland, Großbritannien und Frankreich, sind nicht betroffen; sie stehen für rund 44 % des Umsatzes.

Der Zeitplan

Getty will den Plan rund 55 Tage nach dem Antrag bestätigen lassen und das Verfahren nach rund 75 Tagen verlassen, also zum Jahresende. Alle Termine stehen unter dem Vorbehalt gerichtlicher Genehmigung. Am ersten Verfahrenstag beantragte Getty die üblichen „First Day“-Genehmigungen: Löhne, Lieferanten und Content-Lieferanten wie Fotografen und Partneragenturen sollen normal weiterbezahlt werden. Zudem soll das Gericht auf die Gläubigerversammlung nach § 341 und die üblichen Vermögensaufstellungen verzichten. Entscheidend sind zwei Termine. Bis 30. November, 17 Uhr New Yorker Zeit, laufen Abstimmung und Widerspruchsfristen. Am 14. Dezember soll eine kombinierte Anhörung Offenlegungsdokument (Disclosure Statement) und Plan in einem Schritt genehmigen.
Datum (2026) Schritt
9. Oktober Stichtag für das Stimmrecht
12. Oktober Restrukturierungsvereinbarung (RSA) unterzeichnet
20. Oktober Beginn der Stimmabgabe
21. Oktober Antrag in Delaware und „First Day“-Anträge
23. November Frist für die Plan-Ergänzung (Plan Supplement)
30. November Ende von Abstimmung und Widerspruchsfristen, 17 Uhr New Yorker Zeit
14. Dezember Kombinierte Anhörung zu Disclosure Statement und Plan
31. Dezember Geplanter Abschluss des Verfahrens
Zwischen Antrag und geplantem Abschluss liegen gut zehn Wochen; die Abstimmungsphase endet zwei Wochen vor der entscheidenden Anhörung.

Die Finanzierung

Für die Zeit im Verfahren stellt Koch Equity Development einen Sanierungskredit (Debtor-in-Possession, DIP) über 143 Mio. US-Dollar bereit. Er besteht aus 113 Mio. Term Loan, davon 85 Mio. schon nach vorläufiger Genehmigung, plus 30 Mio. zeitversetzt abrufbar. Ohne dieses Geld wäre Getty nach eigenen Angaben schon im ersten Verfahrensmonat in eine Liquiditätslücke gelaufen. Die Zinsen von Term SOFR plus 5 % werden nicht gezahlt, sondern dem Kredit zugeschlagen (PIK). Bei Wirksamkeit des Plans wird der DIP-Kredit vollständig in Eigenkapital umgewandelt. Danach schießen die Getty-Familie und Koch frisches Eigenkapital ein. Die Pressemitteilung nennt bis zu 533 Mio. US-Dollar, der Plan selbst eine Bareinlage von rund 433 Mio. abzüglich der dann ausstehenden DIP-Kredite. Die Unterlagen erklären die Differenz nicht; separat tauschen die Sponsoren 87,6 Mio. Euro an Krediten, die sie selbst halten, in Eigenkapital. Der Betrag ist Ergebnis harter Verhandlungen. Zunächst hatten die Sponsoren rund 280 Mio. angeboten. Erst als die Ad-hoc-Gruppe der unbesicherten Anleihegläubiger diesen ersten Deal ablehnte, stockten sie auf – das Plus finanziert die Barzahlung an genau diese Gruppe.

Wer was bekommt

Der Plan schont das operative Geschäft und lässt die Verluste bei Aktionären, Warrant-Klägern und unbesicherten Anleihegläubigern.
Gruppe Volumen Behandlung im Plan Erwartete Quote
Revolver-Banken 150 Mio. USD Zinsen in bar; Kapital in eine neue Kreditlinie über 150 Mio. bis Januar 2031, bei Wirksamkeit auf null zurückgeführt 100 %
Besicherte Gläubiger (11,25-%-Anleihe, USD- und Euro-Kredite) rund 540 Mio. USD Anleihe, 40 Mio. USD und 407 Mio. EUR Kredite Zinsen in bar; Kapital 1:1 in neue Anleihen bzw. Euro-Kredite bis April 2032; Make-whole-Ansprüche von rund 50 Mio. entfallen 100 %
Unbesicherte Anleihen (14 % 2028, 9,75 % 2027) rund 270 Mio. USD anteilig rund 170,2 Mio. USD in bar rund 63 %
Lieferanten, Fotografen, sonstige Gläubiger rund 105 Mio. USD Verbindlichkeiten unbeeinträchtigt, Zahlung im normalen Geschäftsgang 100 %
Warrant-Kläger rund 99,5 Mio. USD offene Urteile samt Zinsen nach § 510(b) Bankruptcy Code nachrangig, gestrichen 0 %
Aktionäre rund 421 Mio. Aktien Aktien werden gelöscht 0 %
Das neue Getty gehört zu 100 % den Sponsoren, verwässerbar um bis zu 10 % durch ein Beteiligungsprogramm fürs Management. Lizenzverträge mit Kunden und Partnern werden übernommen; der Eigentümerwechsel gilt laut Plan ausdrücklich nicht als Change of Control.

Warum der Plan schwer anzugreifen ist

Ein Prepack lebt von der vorab gesicherten Abstimmung und von der Klassenlogik des Chapter 11. Unbeeinträchtigte Gläubiger wie Lieferanten stimmen gar nicht ab, sie gelten als zustimmend. Aktionäre und Warrant-Kläger bekommen nichts und gelten deshalb automatisch als ablehnend; gegen sie muss sich der Plan im sogenannten Cramdown durchsetzen. Dafür muss Getty zeigen, dass niemand schlechter fährt als in einer Liquidation und die Rangfolge der Ansprüche gewahrt bleibt. Heikel ist, dass die neuen Eigentümer zugleich die bisherigen Großaktionäre sind. Sie erhalten die Anteile für frisches Kapital, während Streubesitzaktionäre leer ausgehen. Getty untermauert seine Position mit drei Zahlen:
    • Bewertung: Die Investmentbank Guggenheim beziffert den Unternehmenswert nach der Sanierung auf 1,3 bis 1,5 Mrd. US-Dollar, bei rund 907 Mio. Nettoschulden.
    • Liquidation: In einem Chapter-7-Verfahren bekämen besicherte Gläubiger nur 21 bis 33 %, unbesicherte nichts.
    • Hürde für Konkurrenzangebote: Jedes alternative Angebot müsste nach Darstellung des Unternehmens rund 391 Mio. US-Dollar zusätzlichen Wert schaffen, bevor Altaktionäre oder Warrant-Kläger überhaupt etwas erhielten.
Vor der Einigung sprach Guggenheim mit sechs potenziellen Geldgebern; deren Angebote waren laut Getty zu teuer oder reichten für eine Refinanzierung nicht aus. Eine Fiduciary-Out-Klausel erlaubt dem Board trotzdem, aus der Vereinbarung auszusteigen, wenn seine Treuepflichten das verlangen oder ein besserer Alternativvorschlag kommt.

Was noch offen ist

Vorverhandelt heißt nicht abgeschlossen. Bis zur Bestätigung bleiben mehrere Stellen, an denen es haken kann:
    • Gerichtliche Meilensteine: Laut RSA muss der DIP-Kredit binnen drei Geschäftstagen vorläufig und binnen 35 Tagen endgültig genehmigt sein. Verpasste Fristen geben den Unterstützern Kündigungsrechte.
    • Warrant-Kläger: Über die Nachrangigkeit nach § 510(b) will Getty offene Urteile von rund 99,5 Mio. US-Dollar und geschätzt über 275 Mio. an möglichen weiteren Ansprüchen beseitigen. Diese Gruppe hat am meisten zu verlieren.
    • Lizenzpartner: Wer der Übernahme seines Vertrags nicht bis 30. November widerspricht, gilt als zustimmend.
    • Markenrechte: Die Rechte am Namen „Getty Images“ hängen an einer Optionsvereinbarung mit Getty Investments L.L.C., die der Plan unverändert lässt. Die Risikohinweise nennen ausdrücklich den möglichen Verlust des Namensrechts, ohne Details.
    • Regulierung und Untersuchung: Welche behördlichen Genehmigungen nötig sind, prüft Getty noch. Ein Sonderausschuss unabhängiger Direktoren untersucht zudem mögliche konzerninterne Ansprüche.

Nach dem Verfahren

Geht der Zeitplan auf, startet Getty ins Jahr 2027 als Privatunternehmen. Die Finanzschulden sinken von rund 1,46 Mrd. um mehr als 500 Mio. US-Dollar, die Zinslast um rund 65 Mio. pro Jahr, der gesamte Schuldendienst um rund 133 Mio. Zum Neustart soll Getty rund 75 Mio. Cash und eine ungenutzte Kreditlinie über 150 Mio. haben. Das Unternehmen will sich bei der SEC abmelden und keine Quartalsberichte mehr veröffentlichen; das Board besetzen künftig die Sponsoren. Für Kunden, Fotografen und Mitarbeiter soll sich nach Unternehmensangaben nichts ändern. Für deutsche Leser: Funktional erinnert das Vorgehen an einen vorab mit den Gläubigern abgestimmten Restrukturierungsplan nach StaRUG. Anders als das vorinsolvenzliche StaRUG-Verfahren ist Chapter 11 aber ein vollwertiges Insolvenzverfahren – mit automatischem Vollstreckungsstopp ab Antrag und einem Sanierungskredit, der vor den Altgläubigern bedient wird.

Quellen

Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von Claude Opus 5.5 geschrieben.

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