Angela Merkel CLXXXVIII – Vorratsdatenspeicherung

Angela Merkel CLXXXVIII.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Minister am 19. April 2012 angewiesen, die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zügig umzusetzen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Die EU-Richtlinie sieht eine sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung vor. Innenminister Hans-Peter Friedrich hat sich für die Umsetzung der EU-Richtlinie ausgesprochen, während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine Speicherung nur bei konkreten Anlässen plädiert.

In einem ergebnislosen Treffen haben Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger erneut über das Thema diskutiert. Friedrich sieht nun Leutheusser-Schnarrenberger am Zug, um die EU-Richtlinie umzusetzen, während Leutheusser-Schnarrenberger argumentiert, dass Friedrich Maximalpositionen vorgelegt hat, die über die Richtlinienumsetzung hinausgehen.

Merkel betonte, dass es sich nicht um einen politischen Kompromiss zwischen den Ministern handele, sondern dass die EU-Richtlinie neu umgesetzt werden müsse, da das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt hatte. Das Innenministerium rechnet mit Strafzahlungen in Höhe von 32,5 Millionen Euro, wenn die Neuregelung nicht bis zur kommenden Woche vorgelegt wird.

Der Streit zwischen den Koalitionspartnern über die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung dauert bereits seit Monaten an. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet gekippt.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

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