§ 90 StGB – Verunglimpfung des Bundespräsidenten

§ 90 – Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

 

Die Vorschrift findet sich im Besonderen Teil des StGB, im 1. Abschnitt (Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) und dort im 3. Titel (Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates).

Die spezielle Regelung kann man zwar einerseits als Ausdruck des wehrhaften Rechtsstaats sehen, andererseits aber auch als Relikt, das eher an die Zeiten der Majestätenbeleidigung erinnert.

Fakten über den Lexus UX 300e

Der Lexus UX 300e ist ein Elektroauto mit Frontantrieb.
Mit einer Akkuladung schafft er etwa 260 km, der Verbrauch beträgt ca. 192 Wh/km. Die rechnerische Ladegeschwindigkeit liegt bei 150 km Reichweite je Ladestunde.
Der Lexus UX 300e beschleunigt von 0 auf 100 in 7,5 Sekunden, als Spitzengeschwindigkeit erreicht er 160 km/h.
Der Preis in Deutschland liegt bei bei etwa 47.550 Euro.

Stand August 2021