Zehn Monate lang wurden am Hamburger Flughafen Körperscanner getestet, dann verzichtete der Bund vorerst auf ihre Einführung. Was der Test ergab und kostete, fragte eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/6990) vom 14. September 2011. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/7269) kam mit Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 29. September 2011.
Worum es ging
Nach Darstellung der Fragesteller wurde der zunächst auf sechs Monate angelegte Test im März 2011 um vier Monate verlängert, weil die Geräte unnötig Alarm schlugen. Unter Berufung auf einen Medienbericht nennen sie Zahlen: 49 Prozent unnötige Alarme, 15 Prozent berechtigte, 5 Prozent mit ungeklärter Ursache und 31 Prozent ohne Alarm. Sie fragten, ob das Scheitern absehbar war und ob Geld verschwendet wurde.
Der Test
Laut Bundesregierung lief der Feldtest vom 27. September 2010 bis 31. Juli 2011. Eingesetzt waren zwei Geräte des Herstellers L-3 mit aktiver Millimeterwellentechnik und automatischer Erkennungssoftware. Parallel liefen Testreihen bei der Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei.
Das Fazit fällt zwiespältig aus: Körperscanner seien grundsätzlich geeignet, Kontrollen effizienter und sicherer zu machen. Die damals verfügbaren Geräte seien aber noch nicht für den allgemeinen Praxisbetrieb geeignet, vor allem wegen der vielen Alarme und des zu geringen Passagierdurchsatzes. Der Bundesinnenminister entschied deshalb, die weitere Entwicklung abzuwarten.
Die Fehlalarme
Die Zahlen der Fragesteller bestätigt die Bundesregierung. Auch die 5 Prozent ohne erkennbare Ursache waren Fehlalarme. Weil jeder Alarm eine Nachkontrolle auslöst, wurden diese Passagiere nachkontrolliert und durften dann weiter.
Ursache waren laut Antwort die Software und die hohen Anforderungen an die Erkennungsleistung: Wer viel erkennen will, bekommt bei automatischer Technik meist auch viele Alarme. Eine neue Software senkte die Alarmrate um etwa 5 Prozentpunkte. Eine Meldung von 75 Prozent unnötigen Alarmen im Dezember 2010 konnte die Bundesregierung nicht bestätigen.
Die durchschnittliche Wartezeit vor dem Scan lag bei 28 Sekunden. Im Vergleich zu modernen herkömmlichen Kontrollspuren konnte die Kontrolle wenige Sekunden länger dauern.
Die Kosten
- Beschaffung und Unterhalt: 548.268,08 Euro
- Kontrollpersonal nach geleisteten Stunden: 586.741,72 Euro
- An den Hersteller vertraglich vereinbart und gezahlt: 419.022,80 Euro
Zusammen ergeben die beiden ersten Posten rund 1,135 Millionen Euro. Gekürzt oder zurückgefordert wurde nichts: Der Test habe die beabsichtigten Erkenntnisse gebracht und die vereinbarte Leistung sei erbracht worden. Kosten der Forschungs- und Erprobungsstelle in Lübeck werden nicht projektbezogen erfasst.
Begleitstudien
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und das Bundesamt für Strahlenschutz bewerteten Strahlung und Gesundheit, der Bundesdatenschutzbeauftragte prüfte den Datenschutz. Für eine Akzeptanzstudie wurden von Oktober bis Dezember 2010 452 Fluggäste nach dem Scan befragt. Eine arbeitspsychologische Untersuchung gab es nicht.
Ob Menschen mit Prothesen oder anderen medizinischen Hilfen den Scanner nutzten, wurde nicht dokumentiert. Laut Antwort war ihre Zahl sehr gering.
Über einen Einsatz von Körperscannern wollte die Bundesregierung erst entscheiden, wenn geeignete Geräte verfügbar und per EU-Verordnung als Kontrollmethode zugelassen sind. Eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz zu Terahertzstrahlung fand in den untersuchten Zellsystemen keine erbgutschädigenden Effekte.
Einordnung
Die Antwort zeigt einen teuren Test, den die Bundesregierung dennoch als Erkenntnisgewinn verbucht. Mehr zur Technik bei Wikipedia. Um Kontrollen an Flughäfen ging es auch in unserem Beitrag zur Aschewolke 2010, um die Bundespolizei in unserem Text zu Pokémon Go an Bahngleisen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 17/6990 vom 14.09.2011
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 17/7269 vom 04.10.2011
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
