Taser bei der Polizei: Was der Bund 2002 zu Elektroschockwaffen sagte

Elektroschockwaffen bei der Polizei sind kein neues Thema. Im Juni 2002 fragten Abgeordnete, wo in Deutschland Taser erprobt werden und was die Bundesregierung davon hält (Kleine Anfrage, Drucksache 14/9320). Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 14/9482) auf die Kleine Anfrage übermittelte das Bundesinnenministerium mit Schreiben vom 14. Juni 2002.

Der Anlass: ein Bericht von amnesty international

Laut den Fragestellern berichtete amnesty international in seinem Jahresbericht 2002, dass Polizeien in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen Elektroschockwaffen erproben, darunter den Taser M26. Er verschießt mit Widerhaken versehene Pfeile, die über Drähte Stromstöße abgeben. Amnesty forderte vorab eine umfassende und unabhängige Untersuchung der medizinischen Folgen.

Sechs Länder, kein Bund

Die Antwort nannte den Ursprung: Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz beschloss in seiner 183. Sitzung am 3. und 4. April 2001 in Hamburg:

„Der AK II empfiehlt den Ländern und dem Bund, die probeweise Einführung des Advanced Taser M 26 bei ihren Spezialeinheiten zu prüfen.“

Es war also eine Empfehlung zur Prüfung, kein Beschluss zur Einführung. Gefolgt waren ihr nach Kenntnis der Bundesregierung sechs Länder: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Beim Bundesgrenzschutz gab es dagegen keine Erprobung, die Antwort darauf bestand aus einem Wort: „Nein.“

Polizei ist Ländersache

Zur Forderung von amnesty und zur Bewertung von Tasern verwies die Regierung auf einen Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper an amnesty vom 19. März 2002. Die Kernaussagen:

  • Für die Polizei sind die Länder zuständig, der Bundesinnenminister hat keine übergeordnete Zuständigkeit. Welche Einsatzmittel freigegeben werden, entscheiden die Länder.
  • Das Schreiben von amnesty wurde deshalb an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz weitergeleitet, damals Bremens Innensenator Kuno Böse.
  • Für Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt gilt: Neue Zwangsmittel werden erst nach intensiver rechtlicher, medizinischer, technischer und einsatztaktischer Prüfung und gegebenenfalls einer Erprobung freigegeben.

Eine eigene Bewertung des Taser-Einsatzes gab die Bundesregierung damit nicht ab.

Späterer Stand

Gut zwei Jahrzehnte später ist der Bund selbst dabei. Laut der Antwort der Bundesregierung vom 8. September 2025 (Drucksache 21/1518) erprobt die Bundespolizei, Nachfolgerin des Bundesgrenzschutzes, seit November 2020 sogenannte Distanzelektroimpulsgeräte, zunächst an Inspektionen mit bahnpolizeilichem Schwerpunkt.

  • Den Abschlussbericht zu den Modellen Taser X2 und Taser 7 legte das Bundespolizeipräsidium Ende Januar 2025 vor. Veröffentlicht wird er nicht, er ist als Verschlusssache eingestuft.
  • Für die Erprobung des Taser 10 wurden 320 Geräte beschafft. Geplant wird mit einer Bestellmenge von etwa 2 000 Stück.
  • In 24 Fällen wurden bis dahin Pfeilelektroden gegen Personen abgegeben. Die Regierung nennt eine Platzwunde nach einem Sturz und 20 leichte Hautverletzungen, aber keine Todesfälle.

Die Vorbemerkung der Fragesteller in dieser Drucksache erwähnt auch, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Anfang Juni 2025 angekündigt hatte, die Bundespolizei mit Tasern auszustatten.

Einordnung

Die Debatte von 2002 klingt heute vertraut: Befürworter verweisen auf die deeskalierende Wirkung, Kritiker auf medizinische Risiken. Wie der Export von Gütern geregelt ist, die zu Folter missbraucht werden können, zeigt unser Beitrag über Todesspritzen und die Anti-Folter-Verordnung. Mehr zur Technik bei Wikipedia unter Taser.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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