Wer sich in einem geschlossenen Transportbehälter über die Grenze bringen lässt, atmet. Genau das sollten Messgeräte des Bundesgrenzschutzes (BGS) erkennen: erhöhtes Kohlendioxid im Inneren. Was die Technik gebracht hatte, fragte die PDS-Abgeordnete Ulla Jelpke in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 13/8290). Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 13/8351) übermittelte das Bundesinnenministerium mit Schreiben vom 5. August 1997.
Die Ausgangslage laut Anfrage
Laut den Fragestellern hatte der BGS am 5. Dezember 1996 die ersten 40 Kohlendioxid-Detektionsgeräte bekommen, unter anderem vom Bundesamt für Wehrtechnik entwickelt. Bis Ende 1997 sollten es 88 Geräte zu je rund 4 000 DM werden. Die Geräte sollten Menschen in abgeschlossenen „Großraumtransportbehältnissen“ aufspüren. Schon in einer Testphase von Juni bis November 1995 an den Grenzübergängen Flensburg, Frankfurt (Oder), Pirna und Weil am Rhein seien nur 29 Personen entdeckt worden, berichteten die Fragesteller unter Berufung auf die „Zeitschrift des BGS“. Die habe die niedrigen Zahlen als „deutlich erkennbaren Abschreckungseffekt“ gedeutet.
Die Antworten: kurz und knapp
Die Regierung antwortete in Rekordkürze:
- Aufgespürte Personen seit Einsatzbeginn: 29. Weitere Angaben, etwa zu Ort, Datum oder Nationalität, gab es „aus einsatztaktischen Erwägungen“ nicht.
- Stimmt es, dass im Bereich des Grenzschutzamts Frankfurt (Oder) bis Mai 1997 niemand mit dem Gerät entdeckt wurde? „Ja.“
- Verletzte oder Tote bei den Kontrollen: „Keine.“
- Zum Zoll: ebenfalls nur „Keine.“ Zahl der Geräte und Haushaltstitel nannte die Regierung nicht.
- Asylanträge der Entdeckten: „Keine.“
- Alle 29 Personen wurden unmittelbar nach der Feststellung ins Nachbarland zurückgewiesen.
Abschreckung: kein Beleg, nur ein Hinweis
Ob sich der behauptete Abschreckungseffekt statistisch nachweisen lasse, beantwortete die Regierung nicht. Schleuserbanden hätten den Einsatz der Geräte „sehr aufmerksam registriert“. Um den Erfolg nicht zu gefährden, verbiete sich die Bekanntgabe weiterer Erkenntnisse. In der Vorbemerkung betonte sie, die Kontrollen entsprächen dem Standard der Schengen-Staaten.
Späterer Stand
Der Bundesgrenzschutz heißt seit 2005 Bundespolizei. Mit der Erweiterung des Schengen-Raums Ende 2007 fielen auch die regulären Kontrollen an der Grenze zu Polen und Tschechien weg, an der die Geräte vor allem eingesetzt werden sollten.
Einordnung
29 Funde, kein Detail: ein Lehrstück dafür, wie wenig Grenzbehörden über ihre Technik verraten. Weitere Blicke auf den BGS gibt es bei uns zu den BGS-Hubschraubern für Regierungsmitglieder und zur Pressearbeit der Bundespolizei.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 13/8290 vom 23.07.1997
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 13/8351 vom 05.08.1997
- Wikipedia: Bundesgrenzschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
