Heckler & Koch aus Oberndorf bot Ende der 1980er-Jahre einen Koffer und eine Tasche an, in die eine Maschinenpistole MP5 schussbereit eingebaut war. Die Fragesteller wollten wissen, wer diese Waffen kaufen darf, wohin sie exportiert wurden und wer sie in Deutschland besitzt (Kleine Anfrage, Drucksache 11/6113 vom 14. Dezember 1989). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage: Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium gab die Antwort (Drucksache 11/6344) mit Schreiben vom 31. Januar 1990.
Was bestätigt wurde
- Das Produkt: H&K habe einen Spezialkoffer und eine Spezialtasche mit eingebauter MP5 „für den polizeilichen Personenschutz“ entwickelt und vertreibe sie.
- Rechtslage: Herstellung, Beförderung und Export der eingebauten MP5 brauchen eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG). Für den Export von Koffer oder Tasche ohne Waffe gilt die Genehmigungspflicht nach Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung.
- Privatleute: Sie bekommen keine KWKG-Genehmigung zum Erwerb von Koffer oder Tasche mit eingebauter MP5.
- Exporte: Zu einzelnen Genehmigungen gab die Regierung unter Verweis auf Geheimhaltungspflichten (§ 203 StGB, § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz) keine Auskunft. Sie verwies aber auf die Firmensprecherin. Die hatte öffentlich erklärt, Koffer und Tasche seien in geringer Stückzahl für den Personenschutz nach Großbritannien und Frankreich geliefert worden. Dafür habe die Regierung die Ausfuhrgenehmigungen erteilt.
- Versagungsgründe: Eine Gefahr der Verwendung bei einer „friedenstörenden Handlung“ (§ 6 Abs. 3 Nr. 1 KWKG) habe nicht bestanden, die Zuverlässigkeitsprüfung sei bei allen Genehmigungen ohne negatives Ergebnis geblieben. Genehmigungen widerrufen worden seien nie.
- Endverbleib: Darüber vergewissere sich die Regierung bei Kriegswaffenexporten immer, nach den Nummern 2 und 14 der rüstungspolitischen Grundsätze vom 28. April 1982.
- Herstellung: Soweit bekannt, würden Koffer und Tasche nur in der Bundesrepublik gebaut, nicht in Lizenz im Ausland.
Was offen blieb
- Verbreitung der MP5: Die Fragesteller beriefen sich auf „Jane’s Infantry Weapons 1989/90“, wonach die MP5 in über 50 Ländern bei Polizei und Militär im Einsatz sei. Dazu hatte die Regierung nach eigener Aussage keine eigenen Informationen.
- Wie viele Exemplare bis 1988 exportiert wurden, sagte die Regierung nicht, sie verwies nur auf ihre Antwort zu den Exportländern.
- Wer in Deutschland solche Koffer hat: Die Firmensprecherin hatte laut den Fragestellern im November 1989 gesagt, die GSG 9 und die Sicherungsgruppe Bonn besäßen sie. Die Regierung kannte die Aussage, wollte sie aber „aus Sicherheitsgründen“ nicht kommentieren. Auch zu Stückzahlen und Kosten bei GSG 9, Sicherungsgruppe, Bundeswehr, Ländern und Ministerien gab es aus Sicherheitsgründen keine Auskunft.
- Besitz durch Terrorgruppen und Einsätze: Ob nichtstaatliche Gruppen solche Koffer haben, ob sie im In- oder Ausland eingesetzt wurden und ob dabei Menschen verletzt oder getötet wurden, dazu hatte die Regierung „keine Informationen“.
- Eignung für Anschläge: Ob Koffer und Tasche wegen der verdeckt eingebauten Waffe besonders für Angriffe auf Einzelpersonen oder für Terroranschläge geeignet sind, konnte die Regierung „weder bestätigen noch dementieren“.
- Preis: Koffer und Tasche seien Zusatzausstattung, deshalb teurer als die Waffe allein. Ob der Preis gerechtfertigt ist, habe die Regierung nicht zu beurteilen.
Eine Kuriosität am Rande: In der Anfrage fehlt die Frage 11, die Nummerierung springt von 10 auf 12. Die Antwort vermerkt dazu: „Nummer 11 ist nicht besetzt“.
Späterer Stand
Die rüstungspolitischen Grundsätze von 1982 gelten so nicht mehr. Die Bundesregierung hat sie mehrfach neu gefasst, zuletzt im Juni 2019. Seitdem sollen Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr an sogenannte Drittländer außerhalb von EU und NATO geliefert werden (Bundesregierung, 26. Juni 2019). Grundlage für Genehmigungen ist weiterhin das Kriegswaffenkontrollgesetz, etwa die Versagungsgründe in § 6 KWKG. Zur Geschichte der deutschen Exportregeln siehe Wikipedia: Deutscher Rüstungsexport.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, zum Beispiel zur Kiefernstraße in Düsseldorf und den RAF-Ermittlungen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 11/6113 vom 14. Dezember 1989
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 11/6344, Schreiben vom 31. Januar 1990
- Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG)
- Bundesregierung: Principles for arms exports adopted (2019)
- Wikipedia: Deutscher Rüstungsexport
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
