Welches Gleitmittel taugt für Safer Sex, und wo bekommt man es? Das wollte die Hamburger Abgeordnete Frau Schmidt im Januar 1990 von der Bundesregierung wissen (Kleine Anfrage, Drucksache 11/6206). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage: Das Gesundheits- und Familienministerium schickte die Antwort (Drucksache 11/6333) am 29. Januar 1990.
Die Ausgangslage
Laut den Fragestellern hatte der Bundesverband Homosexualität am 30. November 1989 noch einmal auf wasserlösliche Gleitmittel beim Analverkehr hingewiesen, weil Kondome ohne Gleitmittel reißen können. Unstrittig sei nur der Grundsatz „Fette greifen Latex an“, im Detail widersprächen sich die Warnungen. Manche als wasserlöslich beworbene Cremes enthielten Stoffe wie Paraffin oder Menthol, die Latex angreifen sollen. Gängige Mittel seien hierzulande gar nicht oder nur als Kosmetika zugelassen. Gleitmittel müssten frei verkäuflich sein, apothekenpflichtige Mittel helfen im Präventionsalltag nicht.
Die Antwort
- Broschüren: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rate in „Soldaten schützen sich“ (1988) dazu, nur wasserlösliche Mittel zu nehmen, als Beispiel nennt sie Femilind KY. Öle, Fette, Cremes und Lotionen könnten das Kondom durchlässig machen. Die Neuauflage von „Was jeder über AIDS wissen sollte“ (1989) sage dasselbe und empfehle beim Analverkehr „viel geeignetes Gleitmittel“.
- Mineralöl: Nach Untersuchungen verlören Kondome durch Paraffin oder Vaseline schon nach 60 Sekunden rund 90 Prozent ihrer Festigkeit.
- Zulassung: Gleitmittel gälten in der Bundesrepublik als zulassungspflichtige Fertigarzneimittel. Im Meldesystem des Bundesgesundheitsamts für Nebenwirkungen sei zu Gleitmitteln bisher nichts eingegangen. Aus der Literatur sei bekannt, dass Nonoxynol bei exzessivem Gebrauch Überempfindlichkeit auslösen kann.
- Verkauf: Im Allgemeinen dürften Gleitmittel nach § 44 Arzneimittelgesetz außerhalb von Apotheken verkauft werden, es sei denn, sie enthielten nach § 46 ausgeschlossene Stoffe. Ein apothekenpflichtiges Gleitmittel sei weder beantragt noch als Altarzneimittel gemeldet. Der Verkauf über Automaten sei nach § 52 Abs. 2 zulässig.
- Import: Eine befristete Zulassung gebe es nicht. Nach § 73 Abs. 2 und 3 seien Einfuhren im Einzelfall möglich.
- Zugang: Sollen Kondome und geeignete Gleitmittel gleich leicht zu haben sein? „Ja, vor dem Hintergrund der besonderen Anwendungspraktiken.“
- Aufklärung: Die Hinweise in den Broschüren würden an den jeweiligen Wissensstand zur Verträglichkeit von Latex mit verschiedenen Präparaten angepasst.
- Spritzen: Schon im April 1987 hatte die Regierung per Pressemitteilung erklärt, dass die rezeptfreie Abgabe von Einmalspritzen an Drogenabhängige nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt. Sie stützte sich dabei auf ein einstimmiges Votum der Drogenbeauftragten von Bund und Ländern.
- Klappen: Zur Frage nach Kondomen und Gleitmitteln an Schwulentreffpunkten auf Herrentoiletten sah die Regierung Möglichkeiten: „Keine.“
Späterer Stand
Die BZgA heißt seit Februar 2025 Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (Wikipedia: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit). Die Grundregel von damals gilt weiter: Gleitmittel, die nicht auf Wasser oder Silikonöl basieren, können Latexkondome beschädigen (Wikipedia: Gleitmittel).
Einordnung
Auch die Bundeswehr setzte beim Thema HIV auf Aufklärung, wie eine Anfrage zu HIV-Tests in der Truppe von 1994 zeigt.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 11/6206 vom 08.01.1990
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 11/6333 vom 30.01.1990
- Wikipedia: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
- Wikipedia: Gleitmittel
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
