Am 6. Dezember 1983 wurde in London eine der teuersten Handschriften der Welt versteigert: das Evangeliar Heinrichs des Löwen, um 1175 im Kloster Helmarshausen entstanden. Den Zuschlag bekam ein deutsches Konsortium, bezahlt von Bund, Ländern, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Spendern. Die Fragesteller wollten wissen, wer da wie mitgeboten und bezahlt hat (Kleine Anfrage, Drucksache 10/1057). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage: Der Bundesminister des Innern übermittelte die Antwort (Drucksache 10/1098) mit Schreiben vom 7. März 1984.
Was die Fragesteller schilderten
Die folgenden Angaben stammen aus dem Vorspann der Fragesteller und sind deren Darstellung, nicht die der Regierung:
- Das Evangeliar sei am 6. Dezember 1983 bei Sotheby Parke Bernet in London versteigert worden.
- Eingeliefert habe es angeblich ein Anwaltskonsortium, der Zuschlag soll bei 7,4 Millionen Pfund gelegen haben.
- Gefragt wurde unter anderem nach der Rolle des bayerischen Ministerpräsidenten, nach möglichen Absprachen beim Bieten, nach der Besitzgeschichte über das Haus Hannover und nach einer Eintragung ins Verzeichnis national wertvollen Kulturguts im Jahr 1961, die kurz darauf wieder gelöscht worden war.
Was die Regierung antwortete
- Vorbereitung: Ein Arbeitsstab unter dem niedersächsischen Minister Cassens traf sich am 12. Oktober und 23. November 1983. Der Bund hatte 6 Millionen DM zugesagt.
- Bieter: Die deutschen Interessen vertrat bei Sotheby’s der Ehrenvorsitzende der Deutschen Bank, Hermann J. Abs, nach Angaben der Regierung honorarfrei. Laut seinem Bericht verzichtete das Getty-Museum nach Gesprächen mit ihm auf ein Mitbieten, zuletzt überboten wurde Christie’s New York.
- Manipuliertes Bieten: Anhaltspunkte dafür kannte die Regierung nicht. Die Befürchtung, der Preis sei künstlich hochgetrieben worden, sei nach dem Bericht von Abs unbegründet.
- Bayern: Der Bundesinnenminister erfuhr am 1. Dezember 1983, dass Bayern nach Gesprächen der Ministerpräsidenten Albrecht und Strauß 7,5 Millionen DM in Aussicht gestellt hatte. Einzelheiten dieser Gespräche kannte die Regierung nicht.
- Limit: Festgelegt wurde es am 1. Dezember 1983 in Frankfurt. Grundlage war ein Rahmen von 32,25 Millionen DM: Spenden 2,25 Millionen, Bund 6 Millionen, Niedersachsen 6 plus 7,5 Millionen, Stiftung Preußischer Kulturbesitz 3 Millionen und Bayern 7,5 Millionen DM.
- Preis: Am 5. Januar 1984 zahlte ein Konsortium unter Führung der Norddeutschen Landesbank 8 215 000 Pfund: 7,4 Millionen Pfund Zuschlag, 740 000 Pfund Prämie für das Auktionshaus, 50 000 Pfund Kommission für zwei Antiquariate und 25 000 Pfund Beraterhonorar. Dazu kamen 6 250 Pfund für Versicherung und Aufbewahrung und 4 117,52 Pfund Anwaltskosten. Insgesamt waren das laut Antwort 32 428 497,52 DM.
- Wer zahlt: Zugesagt bzw. gezahlt waren Bund 6 Millionen DM, Niedersachsen 9,3 Millionen, Bayern 7,5 Millionen (im Jahr 1985) und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz 3 Millionen DM, zusammen 25,8 Millionen DM. Die Bundesmittel kamen aus einem Ausgaberest in Kapitel 06 02 Titel 681 21, der Haushaltsausschuss stimmte am 18. Januar 1984 zu.
- Finanzierungslücke: Den Rest sollten Spenden decken, bis dahin waren 2,29 Millionen DM eingegangen. Für eine verbleibende Lücke einschließlich der Zwischenfinanzierungskosten übernahm Niedersachsen die Garantie.
- Transport: Das Buch kam mit einem Routineflug der Bundeswehr nach Hannover, dafür fielen rund 500 DM für Bewachung und Reisekosten an.
- Einfuhrumsatzsteuer: Ob eine Befreiung greift, werde geprüft. Sonst fielen 7 Prozent an.
- Verkäufer: Wer eingeliefert hatte, wusste die Regierung nicht und wollte es auch nicht ermitteln. Sie verwies auf eine im niedersächsischen Landtag verlesene Erklärung aus dem Haus Hannover, wonach die Familie zum Zeitpunkt der Auktion nicht mehr Eigentümerin war. Gewinne aus dem Verkauf privater Kunstwerke seien nur bei Betriebsvermögen oder einem Spekulationsgeschäft innerhalb von sechs Monaten steuerpflichtig (§ 23 EStG), zuständig sei das Land des Verkäufers.
- Verzeichnis: Die Eintragung ins Verzeichnis national wertvollen Kulturguts erfolgte im August 1961 und wurde am 5. Oktober 1961 wieder gelöscht.
- Die Handschrift: 226 Blätter, rund 1 500 Initialen, entstanden 1173 bis 1175 in Helmarshausen, geschrieben vom Mönch Herimann.
Auffällig sind ein paar Unstimmigkeiten zwischen der Antwort und dem beigefügten Bericht an den Haushaltsausschuss. Zum Verbleib der Handschrift nach 1945 werden die Schweiz, England und Gmunden in Österreich genannt, jeweils mit Verweis auf unterschiedliche Gewährsleute. Der Umrechnungskurs steht einmal bei 3,9425 und einmal bei 3,9424 DM pro Pfund. Die Versicherung wird im Bericht mit rund 5 100 Pfund angegeben, in der Antwort mit 6 250 Pfund samt Aufbewahrung. Und Niedersachsens Anteil liegt im Bericht bei 9,0 Millionen (Summe 25,5 Millionen), in der Antwort bei 9,3 Millionen DM (Summe 25,8 Millionen). Die Summen selbst sind jeweils richtig gerechnet. Rechnet man 25,8 Millionen DM Zusagen und 2,29 Millionen DM Spenden zusammen, fehlten Anfang 1984 noch gut 4,3 Millionen DM zum Gesamtpreis, für die Niedersachsen geradestand. Zur Zahl der Miniaturen machen andere Quellen andere Angaben als die Antwort, wir lassen sie deshalb weg.
Späterer Stand
Das Evangeliar liegt heute in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel unter der Signatur Cod. Guelf. 105 Noviss. 2° und gehört gemeinsam Niedersachsen, Bayern, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und dem Bund. Erstmals öffentlich gezeigt wurde es 1985 auf der Burg Dankwarderode in Braunschweig (Wikipedia: Evangeliar Heinrichs des Löwen). Die Bibliothek bietet ein Digitalisat an.
Für solche Ankäufe gibt es seit 1988 die Kulturstiftung der Länder. Den Schutz national wertvollen Kulturguts regelt heute das Kulturgutschutzgesetz.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, zum Beispiel zur Sicherungsverfilmung von Kulturgut im Barbarastollen oder zu den Schnupftabakdosen Friedrichs II..
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 10/1057
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 10/1098, Schreiben vom 7. März 1984
- Herzog August Bibliothek: Digitalisat Cod. Guelf. 105 Noviss. 2°
- Kulturstiftung der Länder
- Kulturgutschutzgesetz
- Wikipedia: Evangeliar Heinrichs des Löwen
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
