In einem Bergwerksstollen im Schwarzwald liegt eine Sicherheitskopie wichtiger deutscher Archivdokumente. Wie diese Sicherungsverfilmung funktioniert und ob dabei auch digitale Kopien entstehen, wollte eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/5147) vom 10. Juni 2015 wissen. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/5350) kam mit Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 25. Juni 2015.
Worum es ging
Der Barbarastollen in Oberried bei Freiburg ist nach Darstellung der Fragesteller der Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik und das einzige Objekt in Deutschland unter Sonderschutz nach der Haager Konvention. Verwaltet wird er vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Fragesteller wollten wissen, wie verfilmt wird, ob dabei Digitalisate entstehen und ob es eine Verbindung zur Deutschen Digitalen Bibliothek gibt.
Was im Stollen liegt
Laut Antwort lagern im Barbarastollen derzeit ausschließlich Mikrofilm-Kopien wichtiger Dokumente aus deutschen Archiven. Die Zahlen:
- 1.540 Edelstahlbehälter mit Sicherungsfilmen, die seit 1961 produziert wurden
- Platz für mindestens 1.000 weitere Behälter
- rund 21.000 Meter Film pro Behälter
- 36 bis 40 Aufnahmen pro Meter Film
Wer verfilmt und was
Verfilmungsstellen gibt es in zwölf Ländern, im Bundesarchiv und bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Länder ohne eigene Stelle geben ihre Archivalien an Nachbarländer ab. Was verfilmt wird, entscheiden die zuständigen Archivarinnen und Archivare nach eigenem Ermessen. Abgestimmt wird im Fototechnischen Ausschuss der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder. Grundlage sind bundeseinheitliche Grundsätze von 1987. Kulturelle Minderheiten würden dabei angemessen berücksichtigt, heißt es.
Verfilmt wird bisher nur die Dringlichkeitsstufe 1, also die wichtigsten Dokumente eines Archivs. Danach soll Stufe 2 folgen. Für eine schnellere Ausweitung bräuchte es laut Regierung deutlich mehr Geräte und Personal sowie Veränderungen bei den Ländern. Eine Verdopplung des Etats könnte vor allem in der Übergangsphase die Umstellung auf Digitaltechnik deutlich beschleunigen.
Was es kostet
Die Sicherungsverfilmung kostet rund 3,5 Millionen Euro im Jahr, getragen vom Bund. Der Betrieb des Stollens selbst, also Wartung und Sicherheitsdienst, schlägt mit etwa 35.000 Euro jährlich zu Buche und wird aus demselben Etat bezahlt.
Vom Mikrofilm zum Scanner
Bislang arbeiten die Verfilmungsstellen ausschließlich mit analogen Mikrofilmkameras. Digitalisate entstehen nur bei Farbmikrofilmen, die es seit 2010 in geringem Umfang für Archivalien gibt, bei denen die Farbe wichtig ist. Weil die Mikrofilmtechnik praktisch vom Markt verschwunden ist, hat der Fototechnische Ausschuss die Umstellung auf digitale Erfassung beschlossen. Sie läuft schrittweise und soll etwa zehn Jahre dauern.
Vom gefragten Laserbelichter des Fraunhofer-Instituts gibt es laut Antwort weltweit nur zwei Exemplare. Beide gehören der Bundessicherungsverfilmung und stehen im Hauptstaatsarchiv Ludwigsburg. Sie liefern Farbmikrofilme höchster Qualität, sind aber langsam, wartungsintensiv und pro Bild mindestens zehnmal so teuer wie Schwarzweißfilm. Für die rund 99 Prozent der Bestände ohne wichtige Farbinformation sollen schnelle Schwarzweiß-Belichter beschafft werden.
Und die Deutsche Digitale Bibliothek?
Digitalisate aus der Sicherungsverfilmung gehen nicht an die Deutsche Digitale Bibliothek. Das sei Aufgabe der Einrichtung, die die Originale besitzt. Die Länder digitalisieren aber vorhandene Filme in großem Maßstab und stellen sie über ihre eigenen Portale bereit. Weil das viel Rechenkapazität braucht, kann es noch länger dauern, bis alle Filme online sind. Das interne Dokumentationssystem eignet sich laut Regierung nicht für öffentliche Recherchen, die Länder übernehmen die Verzeichnisse aber in ihre öffentlichen Kataloge.
Einordnung
Die Antwort zeigt ein Sicherungssystem, das technisch im Umbruch war: analog bewährt, aber mit absehbarem Ende der Mikrofilmkameras. Mehr zum Stollen bei Wikipedia. Um Kulturgut in Bundesbesitz ging es auch in unserem Beitrag zu Friedrichs Schnupftabakdosen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 18/5147 vom 10.06.2015
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 18/5350 vom 29.06.2015
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
