Diebstähle bei der Bundeswehr: Wann Spionage dahintersteckte

Anfang 1971 wurde bekannt, dass ein früherer Bundeswehrangehöriger wegen Diebstählen in Untersuchungshaft saß und ein sowjetischer Diplomat in den Fall verwickelt sein könnte. Abgeordnete fragten nach Spionagehintergründen und nach den Konsequenzen (Kleine Anfrage, Drucksache 6/1685). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage: Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen, Karl Moersch, gab die Antwort (Drucksache 6/1777) am 26. Januar 1971 im Einvernehmen mit dem Verteidigungsminister.

Die Ausgangslage

Die Fragesteller wollten wissen, ob es Anhaltspunkte gebe, dass Diebstähle bei der Bundeswehr im Zusammenhang mit Spionage stünden, und ob ein früherer Soldat und sein Vater deshalb in Untersuchungshaft säßen. Nach ihrer Darstellung war während einer Wohnungsdurchsuchung ein sowjetischer Diplomat erschienen, der mit dem Verdächtigen einen Treff vereinbart habe. Sie fragten nach Ermittlungen, einer Ausweisung, dem Namen des Diplomaten und warum die Öffentlichkeit nicht informiert worden sei.

Die Antwort

Die Regierung beantwortete die sieben Fragen zusammenfassend:

  • Ein bekannter Fall: Außer dem Diebstahl einer Trägheitsnavigationsanlage und einer Sidewinder-Rakete auf dem Flugplatz Zell bei Neuburg an der Donau im Jahr 1967 sei bei Diebstählen von Waffen und Gerät kein Zusammenhang mit Spionage erkannt worden. Eine Steuerung durch gegnerische Nachrichtendienste in Einzelfällen sei aber nicht auszuschließen.
  • Ermittlungen: Im angesprochenen Fall ermittle, wie in allen ähnlichen Fällen, der Generalbundesanwalt. Er habe die Sicherungsgruppe Bad Godesberg und das Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen beauftragt. Die Ermittlungen liefen noch.
  • Durchsuchung und Haft: Die Wohnung eines früheren Bundeswehrangehörigen sei durchsucht worden, er sitze in Untersuchungshaft. Sein Vater sei von der Untersuchungshaft verschont worden.
  • Keine Mitteilung: Die Öffentlichkeit sei nicht sofort unterrichtet worden, um die Ermittlungen nicht zu stören.
  • Diplomat ausgereist: Ein sowjetischer Diplomat, der mit der Sache in Verbindung gebracht worden sei, habe die Bundesrepublik bereits vor mehreren Wochen verlassen. Einen Namen nannte die Antwort nicht.
  • Künftig: Werde ein Diplomat eindeutig der Spionage überführt, sorge die Regierung wie international üblich dafür, dass er das Land unverzüglich verlasse. Vor allem sollten die Behörden solche Fälle von vornherein verhindern.

Hintergrund

Der Fliegerhorst Neuburg, auch Fliegerhorst Zell genannt, wird seit 1961 vor allem vom Taktischen Luftwaffengeschwader 74 genutzt (Wikipedia: Fliegerhorst Neuburg). Mehr dazu: Munition und Waffen weg: Bundeswehr arbeitet Verluste aus zehn Jahren auf.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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