Im Sommer 1969 berichteten Medien, dass Bürger der Tschechoslowakei für ein Visum in die Bundesrepublik nächtelang in Prag anstehen müssten. Abgeordnete fragten die Bundesregierung danach (Kleine Anfrage, Drucksache 05/4370). Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen antwortete im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern mit Schreiben vom 14. Juli 1969 (Antwort (Drucksache 05/4600)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller gingen davon aus, dass die Visaanträge noch im Büro der französischen Botschaft in Prag bearbeitet würden. Sie fragten, ob Antragsteller dort stundenlang und oft die ganze Nacht warten müssen und ob das Büro personell verstärkt werden könne. Weiter wollten sie wissen, welche Stellen in der Bundesrepublik die Anträge bearbeiten, wie lange das dauert und wie es schneller gehen könnte. Sie fragten, ob die Regierung den schlechten Eindruck auf die Antragsteller sehe und warum Bürger der ČSSR das Visum nicht direkt an der Grenze erhalten. Zuletzt fragten sie, wann rumänische Staatsbürger zu den gleichen Bedingungen einreisen können wie Deutsche nach Rumänien.
Was die Regierung antwortete
- Lange Wartezeiten: Es treffe zu, dass Tschechoslowaken stundenlang und häufig auch nachts warteten. Allerdings vor der Sichtvermerksstelle der deutschen Handelsvertretung in Prag, die die Visabefugnis im Februar 1969 von der französischen Botschaft übernommen habe.
- Keine Räume: Der Handelsvertretung seien trotz unablässiger Bemühungen keine geeigneten Räume zur Verfügung gestellt worden. Im viel zu kleinen Büro gebe es keine getrennten Annahmestellen und überhaupt keinen Warteraum.
- Schichtdienst: Das Personal sei so verstärkt worden, dass im Schichtdienst durchgehend von 6 bis 22 Uhr gearbeitet werde. Mehr Personal passe mangels Büroräumen nicht hinein.
- Verfahren: Die Anträge gingen an das Bundesverwaltungsamt, das die zuständigen Behörden beteilige. In dringenden Fällen, etwa für Geschäftsreisende, Künstler, Sportler oder Kongresse, könne Prag sofort ein Visum erteilen. Sonst brauche es etwa zwei Wochen. Bei Arbeitsaufnahme oder mehr als drei Monaten Aufenthalt müsse die Ausländerbehörde des Zielorts zustimmen. Kürzer als zwei Wochen werde es auch künftig kaum gehen.
- Eindruck: Der sprunghafte Anstieg der Anträge sei „an sich sehr zu begrüßen“. Die Wartezeiten seien bei den Reisewilligen auf Verständnis gestoßen, ein nachhaltig negativer Eindruck sei unwahrscheinlich.
- Kein Visum an der Grenze: Nach geltendem Recht sei das nur in begründeten Einzelfällen möglich. Die Sicherheitsbehörden müssten vor der Einreise prüfen, ob Bewerber Belange der Bundesrepublik beeinträchtigen könnten.
- Rumänien: Für rumänische Staatsangehörige gälten die gleichen Erwägungen. Erleichterungen würden aber in weitem Umfang gewährt.
Dass die Anträge noch bei der französischen Botschaft lagen, war eine Annahme der Fragesteller. Laut Antwort war die Zuständigkeit bereits Monate zuvor an die deutsche Handelsvertretung übergegangen.
Späterer Stand
Diplomatische Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Tschechoslowakei gab es erst ab Dezember 1973. Laut Wikipedia wurden sie noch am Tag der Unterzeichnung des Prager Vertrags aufgenommen.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zur Konsularhilfe für Deutsche im Ausland oder zur Einreise von Aussiedlern.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 05/4370
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 05/4600, Schreiben vom 14. Juli 1969
- Prager Vertrag (1973) (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
