Wer im Ausland in Not gerät, kann von einer deutschen Vertretung finanzielle Hilfe bekommen – muss sie aber später zurückzahlen. Laut den Fragestellern beanstandeten Mitarbeiter der Auslandsvertretungen, dass manche diese Hilfe nähmen, ohne je eine Rückzahlung zu beabsichtigen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 12/6046) vom 27. Oktober 1993 fragte nach Zahlen. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 12/6186) übermittelte das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 12. November 1993.
Wie viel gezahlt wurde
1992 zahlten die Vertretungen in 4 211 Fällen insgesamt 1 718 283 DM. 1993 waren es bis zum 31. Oktober 3 365 Fälle mit 1 481 195 DM. Schwerpunkte waren Osteuropa, Südostasien und die Mittelmeerländer.
Wer zurückzahlt
Etwa 20 Prozent der Hilfeempfänger zahlten den Betrag freiwillig und fristgerecht zurück. Rund 60 Prozent der Empfänger erstatteten das Geld erst nach dem Mahnverfahren oder im Zuge der Zwangsvollstreckung, die das Bundesverwaltungsamt veranlasst.
Nach § 5 Abs. 5 Konsulargesetz muss die Hilfe innerhalb von zwei Monaten erstattet werden. Nach dem Mahnverfahren vollstreckt das zuständige Hauptzollamt. Vorher wird geprüft, ob die Forderung nach § 59 Bundeshaushaltsordnung gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden kann. 20 Prozent der Hilfebeträge mussten laut Antwort niedergeschlagen oder erlassen werden, weil sie wegen der persönlichen Lage der Empfänger auf Dauer nicht einzutreiben waren.
Die Warnliste
Zur Frage nach einer Dunkelziffer verwies die Regierung auf eine „Warnliste“ des Auswärtigen Amts, die allen Vertretungen vorliegt. Darauf standen 1 938 Personen, denen wegen früheren Missbrauchs keine Hilfe mehr zu gewähren ist. Die Liste werde regelmäßig aktualisiert, sodass sich wiederholter Missbrauch weitgehend verhindern lasse. Eine Schätzung der Dunkelziffer nannte die Antwort nicht.
Mehr zum Hintergrund im Wikipedia-Artikel Konsulargesetz.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 12/6046 vom 27. Oktober 1993
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 12/6186, übermittelt am 12. November 1993
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
