Im Frühsommer 1967 sperrte Italien die Einfuhr von Schweinen aus Bayern und von Kälbern aus der Bundesrepublik. Die Fragesteller sahen darin einen Verstoß gegen den Gemeinsamen Markt (Kleine Anfrage, Drucksache 05/1992). Für die Bundesregierung antwortete der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 14. Juli 1967 (Antwort (Drucksache 05/2029)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller fragten, ob der Regierung bekannt sei, dass Italien offensichtlich veterinärrechtliche Vorschriften nutze, um den Handel mit Vieh und Fleisch in der Gemeinschaft zu behindern. Sie wollten wissen, ob auch die Regierung darin einen Verstoß gegen Geist und Bestimmungen des Gemeinsamen Marktes sehe und was sie dagegen unternehme.
Was die Regierung antwortete
- Die Verbote: Italien habe am 20. Mai 1967 die Einfuhr lebender Schweine und von Schweinefleisch aus Bayern untersagt, weil die deutsche Fleischbeschaustatistik dort vereinzelt Trichinen ausgewiesen habe. Ab 15. Juni 1967 sei zudem die Einfuhr von Schlachtkälbern bis 220 kg und deren Fleisch aus der Bundesrepublik verboten worden, weil in deutschem Kalbfleisch östrogene Stoffe gefunden worden seien. Für andere Tiere und Fleischerzeugnisse verlange Italien eine Bescheinigung, dass keine östrogenen Stoffe verabreicht wurden.
- Auch andere betroffen: Ähnliche Verbote habe Italien wegen Östrogenen gegen die Niederlande und Belgien und wegen eines Falls von Afrikanischer Schweinepest gegen Frankreich erlassen.
- Trichinen: Neben Italien schreibe nur die Bundesrepublik in der EWG die Trichinenuntersuchung aller geschlachteten Schweine vor. 1964 habe es nur 4 positive Befunde bei 24 Millionen Schlachtungen gegeben, 1965 nur 14 bei 25 Millionen. Befallenes Fleisch werde als untauglich beurteilt und könne nicht als Lebensmittel ausgeführt werden.
- Östrogene: Das deutsche Lebensmittelgesetz verbiete, Tieren Stoffe mit östrogener Wirkung zur Mast zu verabreichen und solches Fleisch in den Verkehr zu bringen. Solche Arzneimittel seien verschreibungspflichtig, entsprechende Futtermittel verboten. Falls tatsächlich Östrogene gefunden worden seien, stamme das Fleisch sehr wahrscheinlich von eingeführten Kälbern, die als deutsche Ware nach Italien weiterverkauft worden seien.
- Bewertung: Die Regierung hielt beide Maßnahmen für nicht gerechtfertigt. Die EWG-Richtlinien 64/432 und 64/433 erlaubten keine Handelsbeschränkungen wegen Trichinose. Die Sperre ohne vorherige Kontaktaufnahme entspreche nicht dem in der Gemeinschaft üblichen Verfahren.
- Schritte: Die Regierung habe im EWG-Ministerrat am 13. und 26. Juni sowie am 11. Juli 1967 interveniert, in Sachverständigenausschüssen vorgetragen und direkt bei den italienischen Behörden auf Klärung gedrungen. Notfalls wolle sie über das Auswärtige Amt vorstellig werden. Das italienische Gesundheitsministerium habe am 14. Juni 1967 zugestimmt, dass deutsches Schweinefleisch wegen der Pflichtuntersuchung unbedenklich sei. Die EWG-Kommission sei gebeten worden, eine Gemeinschaftsregelung gegen Hormone in der Mast auszuarbeiten. Der Vizepräsident der Kommission habe die italienische Delegation am 11. Juli 1967 ermahnt, das geltende EWG-Recht zu beachten.
Nach eigener Rechnung entsprach die Fundrate 1965 etwa einem befallenen Schwein auf 1,8 Millionen Schlachtungen.
Späterer Stand
Die Trichinenuntersuchung ist in Deutschland bis heute Pflicht. Laut Wikipedia werden pro Jahr nur noch wenige Erkrankungen gemeldet, 2025 waren es zwei Fälle.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zur Afrikanischen Schweinepest oder zu Hormonen in der Tierhaltung.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 05/1992
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 05/2029, Schreiben vom 14. Juli 1967
- Trichinellose (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
