Nachtfluglärm 1967: 37 600 Menschen in der Lärmzone I

Wie viele Menschen leiden nachts unter Fluglärm, und wie stark wird es noch? Das fragten Abgeordnete die Bundesregierung im Juli 1967 (Kleine Anfrage, Drucksache 05/2015). Der Bundesminister für Verkehr antwortete im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheitswesen mit Schreiben vom 26. Juli 1967 (Antwort (Drucksache 05/2053)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Die Fragesteller wollten wissen, wie viele Einwohner an den einzelnen Flughäfen in der Lärmzone I nach § 2 des damaligen Entwurfs eines Fluglärmgesetzes wohnen. Sie fragten, wie oft dort zwischen 22 und 7 Uhr die nächtliche Lärmgrenze für Wohngebiete überschritten wird und wie sich die Überschreitungen auf Lärmstufen verteilen. Außerdem fragten sie, ob die Umstellung von Kolben- auf Düsenmaschinen den Nachtlärm erhöht und wie stark die Zahl der Nachtstarts und -landungen wachsen wird.

Was die Regierung antwortete

  • Einwohner in Lärmzone I: Nach Angaben der Gemeinden (Stand 1965) wohnten dort insgesamt 37 600 Menschen: Hamburg 14 300, München 9000, Düsseldorf 7300, Frankfurt 3000, Hannover 2800, Bremen 700, Stuttgart 400, Nürnberg 100. Für Köln-Bonn nannte die Antwort keine Zahl.
  • Grenzwerte: Das Lärmschutzrecht von Bund und Ländern kannte noch keine Grenzen für unzumutbaren Lärm. Behörden und Gerichte stützten sich auf die VDI-Richtlinie 2058 zum Arbeitslärm. Deren Richtwerte für Mischgebiete, tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A), würden von startenden Flugzeugen in Lärmzone I in nahezu allen Fällen überschritten. Der Gesetzentwurf stütze sich auf das „Göttinger Fluglärmgutachten 1965″.
  • Nachtstarts pro Woche (in Klammern Strahlflugzeuge): Frankfurt 115 (81), Hamburg 25 (19), Düsseldorf 23 (keine), Stuttgart 23 (9), Hannover 19 (7), Bremen 18 (6), Köln-Bonn 14 (13), München 14 (13), Nürnberg 6 (6).
  • Lautstärke: Zahlen zur Höhe der Überschreitungen gebe es nicht, weil der Pegel von Startrichtung, Flughöhe, Wetter und Flugzeugtyp abhänge. Ein startendes Strahlflugzeug erreiche 3 km hinter dem Bahnende etwa 100 bis 105 dB(A).
  • Düsenumstellung: Die Lufthansa werde bis Ende 1969 ihre ganze Transportflotte auf Strahlflugzeuge umgestellt haben. Düsenmaschinen seien rund 10 dB(A) lauter als Kolbenmaschinen. In Düsseldorf gelte ein Nachtstartverbot für Düsenflugzeuge.
  • Prognose: Erwartet wurden jährlich rund 20 Prozent mehr Frachtflüge und 7 Prozent mehr Postflüge, die Nachtflüge sollten um 10 bis 13 Prozent pro Jahr zunehmen. Die Regierung nannte diese Zahlen ausdrücklich nur unter Vorbehalt.

Nach eigener Rechnung ergeben die genannten Flughäfen zusammen 257 planmäßige Nachtstarts pro Woche, davon 154 mit Strahlflugzeugen. Allein Frankfurt stellte damit fast 45 Prozent aller Nachtstarts.

Späterer Stand

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm wurde im März 1971 verabschiedet. Laut Wikipedia war es zunächst ein Baubeschränkungs- und Entschädigungsgesetz mit nur zwei Lärmschutzzonen. Erst mit der Novelle von 2007 kam eine eigene Nachtschutzzone hinzu.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu Privatflugzeugen und Fluglärm am Wochenende oder zu überdeckelten Straßen als Lärmschutz.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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